Dr Schorni
Experte
WIE groß ist denn das MAG? Wie technisch bewandert bist Du? Schau mal HIER zum Thema "Wartung MAG"
Schorni, lese bitte die Beiträge # 1 und # 2 noch mal durch. Heizwerttechnik darf seit September 2015 nicht mehr produziert werden. Ausnahme sind bis dahin bestehende Lagerbestände die noch ab verkauft werden dürfen. Deshalb auch mein Einwand mit dem Typschild 2015. Und was da für ein Brenner vor kommt ist völlig unerheblich. @Andreas1956 hat ja auch solch ein Tausch vollzogen und der Schorni hat es abgesegnet.Es besteht BrennwertPFLICHT
Achso, Warmwasserspeicher ist nicht dran, hab 24KW el. Durchlauferhitzer.Mit dem MAG hast du Recht - Weil seit 2017 gewechselt - noch nie gewartet. Blos wenns kaputt wäre, würde doch der Druck je nach Temperatur stark schwanken, oder?
Ansonsten gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass alles wider dicht ist. Nur: wo sin die ca 20 nachgespeisten Liter hin?
alles trocken, auch das Si.Ventil!
Richtig, keine Ausnahme, sondern die Regel. Und diese Regel besagt, daß ab 1. September 2015 keine Heizwertgeräte mehr für den allgemeinen Bedarf hergestellt werden dürfen. Heizwertgeräte die aber vor dem 1. September 2015 hergestellt wurden, dürfen ohne zeitliche Befristung noch installiert werden. Wer also wollte, durfte solche Geräte, zum Beispiel im Abverkauf günstig erwerben und sich in die Garage stellen und sie 20 Jahre später einbauen. Was er nicht einbauen darf wäre ein Heizwertgerät, das ab 1. September 2015 hergestellt worden ist, wenn keine Ausnahme wegen Mehrfachbelegung greift. Bei einem identischen Heizwertgerät Produktion 31. August 2015 bedarf es der Ausnahme nicht, das ist generell erlaubt. So ist nun mal die Rechtslage und wenn Du da eine andere weißt, dann benenne uns bitte die entsprechende Rechtsnorm.Es greift hier KEINE Ausnahme
Mache mich nicht noch zwei Jahre älter als ich bin. ^^Andreas1954
Und warum kann man bei freien Händlern noch Düsensätze für Gasgeräte kaufen die älter dreißig Jahre sind ? Und vor allem der Kesselhersteller behauptet, die wären nicht mehr erhältlich ? Hier im Forum schlagen doch immer mehr Betroffene auf.Wieso sollte es auch SO lange - über 6 JAHRE - noch "Lagerbestände" geben, wo KEINER Platz für ein "Lager" hat
Nachdem wir ein Buderus Logistikzentrum in der Nachbarschaft haben, kann ich sagen daß es sein einigen Jahren keine (offiziellen) Lagerbestände mehr gibt.Warum also nicht einen "neuen" Wärmeerzeuger Baujahr 2015 kaufen können, wenn es den noch aus Lagerüberbestand gibt ?
Wie auch immer - ich bin froh den noch bekommen zu haben, FD 554 / P 559, der müßte also wohl aus 2015 sein.
Das ergibt möglicherweise dann die interessante und irgendwie auch lustige Situation, dass Du in vielleicht 25 Jahren (weil ja langlebig) einen gut 30 Jahre alten Kessel neu einbauen kannst / darfst. Das hat was ;-)Und robuster und langlebiger ist der Suprastar ohnehin.
Der fehlt mir bekanntermaßen. Sonst würde ich auch nicht annehmen, daß ein Heizkörper der auf 70/55°C ausgelegt wurde künftig mit den Systemtemperaturen einer BW-Heizung nicht imstande ist das Zimmer wie gewohnt zu erwärmen, weil seine Leistung dann sänke. Und deshalb bezweifele ich auch, daß man dieses Problem über den hydraulischen Abgleich lösen könnte, denn ein beispielsweise auf 1.250W bei 70/55 ausgelegter Heizkörper leistet nun mal nicht 1.250W, wenn da nur Wasser mit 40 oder 45°C ankommt.AUCH seinen Verstand benutzen - sofern vorhanden!
Nach dem derzeit geltenden Recht ist das so, richtig.Das ergibt möglicherweise dann die interessante und irgendwie auch lustige Situation, dass Du in vielleicht 25 Jahren (weil ja langlebig) einen gut 30 Jahre alten Kessel neu einbauen kannst / darfst.
Deine Zweifel sind nachvollziehbar aber ÜBER-zogen. Siehe den vergleich mit dem "Drei-Liter-Auto": "Ich KANN ja nicht WEIL...."...Und deshalb bezweifele ich auch, daß man dieses Problem über den hydraulischen Abgleich lösen könnte, denn ein beispielsweise auf 1.250W bei 70/55 ausgelegter Heizkörper leistet nun mal nicht 1.250W, wenn da nur Wasser mit 40 oder 45°C ankommt.