Viessman Vitola Biferral 18Kw undicht - Ersatz durch Buderus Logano G125-21 kW Eco Gussheizkessel möglich?

Diskutiere Viessman Vitola Biferral 18Kw undicht - Ersatz durch Buderus Logano G125-21 kW Eco Gussheizkessel möglich? im Buderus Forum im Bereich Heizungshersteller; WIE groß ist denn das MAG? Wie technisch bewandert bist Du? Schau mal HIER zum Thema "Wartung MAG"
tricotrac

tricotrac

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Es besteht BrennwertPFLICHT
Schorni, lese bitte die Beiträge # 1 und # 2 noch mal durch. Heizwerttechnik darf seit September 2015 nicht mehr produziert werden. Ausnahme sind bis dahin bestehende Lagerbestände die noch ab verkauft werden dürfen. Deshalb auch mein Einwand mit dem Typschild 2015. Und was da für ein Brenner vor kommt ist völlig unerheblich. @Andreas1956 hat ja auch solch ein Tausch vollzogen und der Schorni hat es abgesegnet.
 

uaero

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Mit dem MAG hast du Recht - Weil seit 2017 gewechselt - noch nie gewartet. Blos wenns kaputt wäre, würde doch der Druck je nach Temperatur stark schwanken, oder?
Ansonsten gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass alles wider dicht ist. Nur: wo sin die ca 20 nachgespeisten Liter hin?
alles trocken, auch das Si.Ventil!
Achso, Warmwasserspeicher ist nicht dran, hab 24KW el. Durchlauferhitzer.
 
Dr Schorni

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Wieso sollte es auch SO lange - über 6 JAHRE - noch "Lagerbestände" geben, wo KEINER Platz für ein "Lager" hat, WO ZU auch so alten Scheiß noch "lagern"? Es greift hier KEINE Ausnahme, und WENN dann muss dies BELEGT werden. Dass bei @Andreas1954 ein schwarzer VOLLIDIOT kommt wurde bereits mehrfach bestätigt.
Ich tippe dennoch auf das MAG!
 

uaero

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Naja technisch noch fit, über neue Heizungen Halbwissen. Aber CU-Rohr löten kann ich (ja ich weiss - ist auch nicht mehr aktuell)
 
Andreas1956

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Es greift hier KEINE Ausnahme
Richtig, keine Ausnahme, sondern die Regel. Und diese Regel besagt, daß ab 1. September 2015 keine Heizwertgeräte mehr für den allgemeinen Bedarf hergestellt werden dürfen. Heizwertgeräte die aber vor dem 1. September 2015 hergestellt wurden, dürfen ohne zeitliche Befristung noch installiert werden. Wer also wollte, durfte solche Geräte, zum Beispiel im Abverkauf günstig erwerben und sich in die Garage stellen und sie 20 Jahre später einbauen. Was er nicht einbauen darf wäre ein Heizwertgerät, das ab 1. September 2015 hergestellt worden ist, wenn keine Ausnahme wegen Mehrfachbelegung greift. Bei einem identischen Heizwertgerät Produktion 31. August 2015 bedarf es der Ausnahme nicht, das ist generell erlaubt. So ist nun mal die Rechtslage und wenn Du da eine andere weißt, dann benenne uns bitte die entsprechende Rechtsnorm.
 
Dr Schorni

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ok ok okehehe Asche auf mein Haupt....fällt bei mir jungem Kerl gar nicht auf
 
tricotrac

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Wieso sollte es auch SO lange - über 6 JAHRE - noch "Lagerbestände" geben, wo KEINER Platz für ein "Lager" hat
Und warum kann man bei freien Händlern noch Düsensätze für Gasgeräte kaufen die älter dreißig Jahre sind ? Und vor allem der Kesselhersteller behauptet, die wären nicht mehr erhältlich ? Hier im Forum schlagen doch immer mehr Betroffene auf.
Warum also nicht einen "neuen" Wärmeerzeuger Baujahr 2015 kaufen können, wenn es den noch aus Lagerüberbestand gibt ?
Wir wollten Anfang August 2015 noch einen Viessmann-Heizwert-Öler bestellen, da gab es von der zuständigen Verkaufsniederlassung einen Storno. Nicht mehr lieferbar. 4 Wochen vor Deathline. Da hat der Kunde eben einen von Weishaupt bekommen. Und dieser schnurrt wie ein Uhrwerk.
 
Hausdoc

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Warum also nicht einen "neuen" Wärmeerzeuger Baujahr 2015 kaufen können, wenn es den noch aus Lagerüberbestand gibt ?
Nachdem wir ein Buderus Logistikzentrum in der Nachbarschaft haben, kann ich sagen daß es sein einigen Jahren keine (offiziellen) Lagerbestände mehr gibt.
Derartige Geräte kann man im Regelfall nicht mehr nachbestellen
Aber: In einem Regalbereich befindet sich Ware für Spezialfälle. Unter anderen ein paar Heizwertkessel verschiedener Bauart........ oder RC 35 Regler für Einsatz für ERC Regler......oder ein paar andere Ersatzteile , deren Versorgung offiziell eingestellt ist. Oder Kesselglieder verschiedener Bauart....

Ich befürchte daß bei nächster Inventur dieser Lagerbreich aufgelöst wird.
 
Dr Schorni

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JA, aber zwischen räumlich und finanziell kleinvolumigen Gasdüsen und Heizkessel einlagern ist wohl doch ein gewisser Unterschied.
 
Andreas1956

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Mein Heizkessel war offiziell "von privat", abzuholen allerdings bei einer Heizungsbaufirma in Frankfurt am Main. Die private Dame hat dort gearbeitet und das offenbar für ihren Chef gemanagt. Das Internet ist ja für uns alle Neuland. Aber wir schaffen das. xD

Wie auch immer - ich bin froh den noch bekommen zu haben, FD 554 / P 559, der müßte also wohl aus 2015 sein. Für 1.200 € kann man da nicht meckern, zumal ich angesichts der Plattenheizkörper in meinem Häuschen einen Brennwerteffekt kaum je erzielen kann, wenn ich warme Räume wünsche. Selbst wenn er etwas mehr Gas verbrauchen sollte als ein Brennwertgerät, würde ich mit dem Brennwerter nie dessen Mehrkosten bei Kauf und Einbau wieder hereinholen. Nicht mal annähernd. Und robuster und langlebiger ist der Suprastar ohnehin.
 
Dr Schorni

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Es ist erwiesener UNSINN, dass Bestands-Anlagen "nicht brennwertgeeignet" sind, denn die Anlage muss sowieso hydraulisch abgeglichen werden ggf ein zwei Heizkörper erneuert werden und dann IST sie brennwertgeeignet. Das ist bei JEDEM anderen Heizungssystem genau AUCH so, denn das ist allein ANLAGENabhängig.
Es gibt auch Autofahrer die sich zu dumm anstellen und mit ihrer überkommenen falschen Fahrweise ein "Drei-Liter-Auto" mit fünf Litern fahren. "Scheiß neue Technik, bringt ja gar nichts"... Man muss halt trotz aller "super Technik die ja von Werk aus schon so sehr viel spart" AUCH seinen Verstand benutzen - sofern vorhanden!
 

KarlZei

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Andreas1956

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AUCH seinen Verstand benutzen - sofern vorhanden!
Der fehlt mir bekanntermaßen. Sonst würde ich auch nicht annehmen, daß ein Heizkörper der auf 70/55°C ausgelegt wurde künftig mit den Systemtemperaturen einer BW-Heizung nicht imstande ist das Zimmer wie gewohnt zu erwärmen, weil seine Leistung dann sänke. Und deshalb bezweifele ich auch, daß man dieses Problem über den hydraulischen Abgleich lösen könnte, denn ein beispielsweise auf 1.250W bei 70/55 ausgelegter Heizkörper leistet nun mal nicht 1.250W, wenn da nur Wasser mit 40 oder 45°C ankommt.
 
Andreas1956

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Das ergibt möglicherweise dann die interessante und irgendwie auch lustige Situation, dass Du in vielleicht 25 Jahren (weil ja langlebig) einen gut 30 Jahre alten Kessel neu einbauen kannst / darfst.
Nach dem derzeit geltenden Recht ist das so, richtig.
 

KarlZei

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Ja, das weiß ich doch, aber interessiert mich hier nicht. Das Lustige mit den o.a. Zahlen ist eher, dass Du dann vermutlich einen Kessel ohne Brennstoff hast. Aber wir werden sehen. Ich melde mich dann in 2047 wieder. Hier im Forum?
 
Dr Schorni

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Und deshalb bezweifele ich auch, daß man dieses Problem über den hydraulischen Abgleich lösen könnte, denn ein beispielsweise auf 1.250W bei 70/55 ausgelegter Heizkörper leistet nun mal nicht 1.250W, wenn da nur Wasser mit 40 oder 45°C ankommt.
Deine Zweifel sind nachvollziehbar aber ÜBER-zogen. Siehe den vergleich mit dem "Drei-Liter-Auto": "Ich KANN ja nicht WEIL...."...
1.) es gibt im Bestand nahezu KEINE Anlage die 70/55 ausgelegt, bessergesagt auch WIRKLICH 70/55 BENÖTIGT. Alle von mir betreuten Alt/Bestands-Anlagen laufen mit max 60-65 VL UN-ABGEGLICHEN! MIT Abgleich liegen die ALLE und zwar VOLLSTÄNDIG im Kondensationsbereich - meist sogar OHNE Heizkörperaustausch!
2.) Für Brennwertnutzung genügen 55-60 Vorlauf
Also mal wieder einfach nur eine unreflektierte sture Haltung OHNE wahre neutrale geschweige denn wohlwollende Betrachtung, halt wie die Deppen "Ich schalt schon immer bei 3000 U/min, egal was da is, Stadtverkehr Tacho 60 im dritten Gang, weil ichs seit 50 Jahr so mach seit ich Käfer fahre, mein neuer TDI-superduper-3Liter-Diesel bringt gar keine Verbesserung".
 
Thema:

Viessman Vitola Biferral 18Kw undicht - Ersatz durch Buderus Logano G125-21 kW Eco Gussheizkessel möglich?

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