Heizer87
Fachmann
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- 18.12.2018
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Der Feuerungsautomat passt,kannste nehmen.
ACHTUNG ! Gasgerät. Hier besteht absolute Fachbetriebspflicht ! Diese beginnt mit Eintritt der Gasleitung ins Gebäude und endet mit der Abgasmündung außerhalb. ALLES dazwischen unterliegt der Fachbetriebspflicht.Der Feuerungsautomat passt,kannste nehmen.
Schreibe uns mal bitte deine Postleitzahl hierher.Das einzige was ich mir vorstellen kann ist, dass der neue, gebrauchte Feuerungsautomat evtl. auch durch ist. Was mich nur stutzig macht, der kann doch nicht den gleichen Defekt haben ...
und dann?? wie geht es weiter??Korrektur, nicht für 30 sec. sonder unter 10 sec, An ..... AUS ....
Nochmal in aller Deutlichkeit für unsere Mitleser hier : Dies ist nicht zur Nachahmung geeignet. Keinem Laien ist es gestattet an gasführenden Bauteilen zu hantieren. Bei Gasgeräten aller Art besteht eine absolute Fachbetriebspflicht !. Dabei aufgefallen war mir, daß die 4 Muttern welche das Frontblech halten ( wo auch die beiden zum Kessel gasführenden Rohre münden, sowie der Zünder verbaut ist ) vollständig lose waren. Anlage ausgeschaltet und dieses Blech vollständig demontiert.
Dabei fiel auch dass eine Art Dichtung aus Fasern, feuerfestes Material, an eine Stelle ein Lücke zeigte da nicht vernünftig
zusammengebaut. Das letzte Mal wurde das Blech bei der Wartung demontiert. Nachdem ich die Dichtung wieder passendanlegte
und alle 4 Muttern angezogen hatte lief die Anlage wieder vernünftig. Da soll mal einer sagen, da muss ein Fachmann ran an so eine Anlage ...
1) Arbeitest du immer fehlerfrei ?Da soll mal einer sagen, da muss ein Fachmann ran an so eine Anlage ...
Welchen genau ?Ich habe zwar einen Bifferal
Du meinst sicherlich die liegende Brennkammer, nicht wahr ? Stützt die sich nicht gegen die Kesseltür ab mit dem angeschweißten Griff ? 2mm anheben sollte kein Problem sein oder befindet sich auf dem Griffstück auch noch das Rezirkulationsrohr ?Wenn ich da den Brenntopf nur zwei Millimeter anhebe, ist Schluss mit Feuer.