Habe original Düsen gekauft und in die Heizungsanlage mit Einstelldaten gehängt.
Hmm -- DTG 111 da "klingelt" bei mir doch was,
also für Ihre DTG 111 habe ich nur die polnische Anleitung [1] -- aber auch ohne Polnisch zu sprechen :
--> Für die DTG 111 gibt es von den Original Umbausatz für H-Gas DeDietrich/Remeha Nr. 8366-8528 der aus Brennerdüsen, Zündbrennerdüse und Anleitung zu Umrüstung besteht, siehe [1] die letzte Seite 40.
--> Ein Original Umbausatz für H-Gas ist das was bei der gültigen Norm DVGW G680 allgemein als "Originalumrüstsatz" bezeichnet.
--> Dieser Original Umbausatz für H-Gas DeDietrich/Remeha Nr. 8366-8528 ist laut Remeha / DeDietrich regulär lieferbar:
--> für meine DTG 120 haben ich den gleichen Umrüstsatz kaufen müssen der Original Umbausatz für H-Gas DeDietrich/Remeha Nr. 8366-8528 ist für alle DTG 111 und 120 .
Fazit:
Laut Hersteller und Fachhandel ist der
Originalumrüstsatz überall jederzeit
verfügbar !
Daher
muss der Netzbetreiber die Teile selbst beschaffen und damit
anpassen
Siehe Ausschnitt Tabelle B2 der DVGW G680 die das so vorgibt:
Wie Sie der Tabelle entnehmen können muss eignetlich der Netzbetreiber mit dem H-Gas-Umstellung Projektmanagement (kurz PM) oder die mit der Anpassung beauftragten (Sub)Unternehmen (kurz AU) raus-suchen -- den Hersteller kontaktieren etc. (aber nicht ich und nicht Sie).
Um nochmal auf die Rechtslage hinzuweisen:
Zitat EnWG §19a [2]:
"Stellt der Betreiber eines Gasversorgungsnetzes die in seinem Netz einzuhaltende Gasqualität ... dauerhaft von L-Gas auf H-Gas um, hat er die notwendigen technischen Anpassungen der Netzanschlüsse, Kundenanlagen und Verbrauchsgeräte auf eigene Kosten vorzunehmen..."
Quellenangaben:
Als Dipl.-Ing. in der Forschung Vorhausentwicklung bin ich mit rechtlichen Fragen aus dem Haftungsrecht bei tech. Arbeiten und Dienstleistungen sehr gut vertraut.
Tech. tech. Arbeiten und Dienstleistungen
müssen den anerkannten "Regeln der Technik" entsprechen (oder besser).
Faktisch bedeutet das die Unternehmen müssen den Normen und Herstellervorgaben entsprechen, hier der DVGW G680.
Jeder (Firmen Handwerker etc.) der nicht entsprechend den "Regeln der Technik" (oder besser) arbeitet handelt fahrlässig.
Schäden die aus Arbeiten oder Dienstleistungen herrühren die nicht den anerkannten "Regeln der Technik" entsprechen sind daher rechtlich gesehen durch Fahrlässigkeit entstanden.
Fahrlässigkeit macht Firmen und Personen unbegrenzt Schadenersatzpflichtig, Zitat BGB §823 Schandenersatzpflicht [3]:
"(1) Wer vorsätzlich
oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein
sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
..."
So und jetzt was zum lachen.
Der von den meisten deutschen Netzbetreibern mit den H-Gas-Anpassungen beauftragte Dienstleister ESK macht mit den Brennerdüsen 210B "Eigenwerbung" -- um dann den Heizungsbesitzer (uns) zu erzählen das es die gar nicht mehr gibt.
Quellenangaben:
[1] DTG 111 Manual
[2]
§ 19a EnWG - Einzelnorm
[3]
§ 823 BGB - Einzelnorm