Umstellung auf H-Gas

Diskutiere Umstellung auf H-Gas im DeDietrich/Remeha Forum im Bereich Heizungshersteller; Unsere Heizung ist auch so alt. Unser Versorger schrieb auf Nachfrage wenn wir die Düsen selber besorgen sollten,diese nicht von den...

H-Gas Düsen für De Dietrich

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Feyen

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Unsere Heizung ist auch so alt.
Unser Versorger schrieb auf Nachfrage wenn wir die Düsen selber besorgen sollten,diese nicht von den Servicemitarbeitern eingebaut werden dürfen.
 

ahnlungsloser_Kunde

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Wurde das Gerät erfasst und gab es eine Mitteilung bzgl Anpassbarkeit?
 

Feyen

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Noch nicht.Ich habe nur mal im Vorfeld mich informieren wollen,ob ich die Düsen lieber selber kaufe soll.
Habe ich gestern hier im Forum gemacht.
Falls die keine Düsen finden sollten,werden die verbaut!
;)
 
Andreas1956

Andreas1956

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Unser Versorger schrieb auf Nachfrage wenn wir die Düsen selber besorgen sollten,diese nicht von den Servicemitarbeitern eingebaut werden dürfen.
Die haben einen Knall. Bekommen es nicht auf die Reihe pflichtgemäß die Umrüstung nebst Teilebeschaffung umzusetzen und lehnen dann ab Originalteile einzubauen, die ihnen der Verbraucher zur Verfügung stellt. So wird aus dem einfachen Heraus- und Hineinschrauben einer Düse ein Staatsakt, obwohl das bei vier Düsen in 3 Minuten erledigt wäre.
 

Feyen

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Ich glaube man sollte keine Angst vorm Versorger haben.
Unser Fachmann baut die Düsen ein und gut is.
 

ahnlungsloser_Kunde

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Dir als Kunde sollen eigentlich keine Kosten entstehen. Wenn du jetzt alles aus eigener Tasche bezahlst, hast du dein Ziel zwar erreicht, bist aber im Prinzip doppelt bestraft.
 

Feyen

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Wenn die mich dann in Ruhe lassen ist mir das schon Wert.
 

ahnlungsloser_Kunde

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Kann ich persönlich sogar verstehen
 

Georg Hendrich

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Unser Versorger schrieb auf Nachfrage wenn wir die Düsen selber besorgen sollten,diese nicht von den Servicemitarbeitern eingebaut werden dürfen.
Diese Behauptung des Netzbetreibers ist klar falsch !

Richtig ist:

Der Netzbetreiber muss Originalteile die Sie haben einbauen

Zitat der gültigen "Norm" DVGW G680 -- Erhebung, Umstellung und Anpassung von Gasgeräten (sprich Heizungen etc.) Tabelle B1:

Situation: Originalumbausatz (Brennerdüsen) bei Betreiber vorhanden

Maßnahme: Gasgerät (die Heizung) ... anpassen (sprich die Düsen einbauen ggf. weitere Einselllungen).
 

Feyen

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Habe original Düsen gekauft und in die Heizungsanlage mit Einstelldaten gehängt.
Mal abwarten was die sagen.
 

Georg Hendrich

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Habe original Düsen gekauft und in die Heizungsanlage mit Einstelldaten gehängt.
Hmm -- DTG 111 da "klingelt" bei mir doch was,

also für Ihre DTG 111 habe ich nur die polnische Anleitung [1] -- aber auch ohne Polnisch zu sprechen :

--> Für die DTG 111 gibt es von den Original Umbausatz für H-Gas DeDietrich/Remeha Nr. 8366-8528 der aus Brennerdüsen, Zündbrennerdüse und Anleitung zu Umrüstung besteht, siehe [1] die letzte Seite 40.

--> Ein Original Umbausatz für H-Gas ist das was bei der gültigen Norm DVGW G680 allgemein als "Originalumrüstsatz" bezeichnet.

--> Dieser Original Umbausatz für H-Gas DeDietrich/Remeha Nr. 8366-8528 ist laut Remeha / DeDietrich regulär lieferbar:


DTG111-Duesen.png


--> für meine DTG 120 haben ich den gleichen Umrüstsatz kaufen müssen der Original Umbausatz für H-Gas DeDietrich/Remeha Nr. 8366-8528 ist für alle DTG 111 und 120 .

DTG-Umbausatz.png



Fazit:

Laut Hersteller und Fachhandel ist der Originalumrüstsatz überall jederzeit verfügbar !

Daher muss der Netzbetreiber die Teile selbst beschaffen und damit anpassen

Siehe Ausschnitt Tabelle B2 der DVGW G680 die das so vorgibt:

DTG111-DVGW-Tabelle.png



Wie Sie der Tabelle entnehmen können muss eignetlich der Netzbetreiber mit dem H-Gas-Umstellung Projektmanagement (kurz PM) oder die mit der Anpassung beauftragten (Sub)Unternehmen (kurz AU) raus-suchen -- den Hersteller kontaktieren etc. (aber nicht ich und nicht Sie).

Um nochmal auf die Rechtslage hinzuweisen:

Zitat EnWG §19a [2]:

"Stellt der Betreiber eines Gasversorgungsnetzes die in seinem Netz einzuhaltende Gasqualität ... dauerhaft von L-Gas auf H-Gas um, hat er die notwendigen technischen Anpassungen der Netzanschlüsse, Kundenanlagen und Verbrauchsgeräte auf eigene Kosten vorzunehmen..."
Quellenangaben:

Als Dipl.-Ing. in der Forschung Vorhausentwicklung bin ich mit rechtlichen Fragen aus dem Haftungsrecht bei tech. Arbeiten und Dienstleistungen sehr gut vertraut.
Tech. tech. Arbeiten und Dienstleistungen müssen den anerkannten "Regeln der Technik" entsprechen (oder besser).
Faktisch bedeutet das die Unternehmen müssen den Normen und Herstellervorgaben entsprechen, hier der DVGW G680.
Jeder (Firmen Handwerker etc.) der nicht entsprechend den "Regeln der Technik" (oder besser) arbeitet handelt fahrlässig.

Schäden die aus Arbeiten oder Dienstleistungen herrühren die nicht den anerkannten "Regeln der Technik" entsprechen sind daher rechtlich gesehen durch Fahrlässigkeit entstanden.
Fahrlässigkeit macht Firmen und Personen unbegrenzt Schadenersatzpflichtig, Zitat BGB §823 Schandenersatzpflicht [3]:

"(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
..."


So und jetzt was zum lachen.

Der von den meisten deutschen Netzbetreibern mit den H-Gas-Anpassungen beauftragte Dienstleister ESK macht mit den Brennerdüsen 210B "Eigenwerbung" -- um dann den Heizungsbesitzer (uns) zu erzählen das es die gar nicht mehr gibt.

DTG111-ESK.png



Quellenangaben:

[1] DTG 111 Manual

[2] § 19a EnWG - Einzelnorm

[3] § 823 BGB - Einzelnorm
 

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Feyen

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Hallo
Wir bekommen nächstes Jahr H Gas.Im Vorfeld habe ich schon mal die passenden Düsen besorgt und unauffällig, als wenn sie schon immer dort waren,in den Kessel gehängt.Das hatte der Fachmann von der Registrierung auch bemerkt.
Nun kam Post vom Versorger das diese Düsen nicht mehr zu beschaffen sind.
Falls wir einen Fachmann finden der noch welche hat und einbaut ,sollen wir einen Vertrag mit dem Versorger über eigensanpassung abschließen.
Die vorhandenen Düsen bauen die nicht ein.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Was für Idioten. Tut mir leid, aber anders kann man das nicht nennen.
 

Georg Hendrich

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Wir bekommen nächstes Jahr H Gas.Im Vorfeld habe ich schon mal die passenden Düsen besorgt ...

Das war schon mal nicht dumm :) -- (hätte ich vor drei Jahren besser auch so machen sollen)


Also die Rechtslage ist durch die entsprechende Norm der DVGW hier sehr eindeutig -- der Netzbetreiber MUSS die von Ihnen vorgehaltenen Düsen einbauen.

Als nicht-Anwalt darf ich Ihnen keine "Rechtsberatung" erteilen -- aber sehr sicher die Rechtslage so wie sie allgemein gilt erläutern.

Gesetzte machen den Netzbetreibern Vorschriften, hier das EnWG Zitat EnWG §19a [1]:

"Stellt der Betreiber eines Gasversorgungsnetzes die .. Gasqualität ... dauerhaft von L-Gas auf H-Gas um, hat er die notwendigen technischen Anpassungen der Netzanschlüsse, Kundenanlagen und Verbrauchsgeräte auf eigene Kosten vorzunehmen ..."

==> Der Netzbetreiber ist per Gesetz zur Anpassung Ihrer Heizung verpflichtet !


Was der Netzbetreiber genau machen muss regeln Normen -- hier die DVGW G 680 [2].

Gesetzliche "Generalklausel" ist der Netzbetreibern muss dem "anerkannten Stand der Technik" gerecht werden, das bedeutet grob vereinfacht:
--> Der Netzbetreiber muss Normenkonform arbeiten (DVGW G 680 befolgen) oder er handelt fahrlässig und macht sich damit Schadenerstatzplfichtig.

Die Norm DVGW G 680 habe ich mir gekauft, die Lizenz erlaubt nicht das ich hier öffentlich eine Kopie einstelle.

Aber ein "zitieren" hier wichtiger Aussagen der DVGW G 680 durch Screenshots sollte völlig OK sein, bei persönlichen Kontakt (PN) überlasse ich Ihnen gerne weitere Seite für ihren rein persönlichen Gebrauch.


Also die Norm DVGW G 680 unterscheidet einen "Standart-Fall" und 6 "Bewertungsfälle"

Standart-Fall = Anpassbare Heizung alle Daten und Teile in der "Netzbetreiber-EDV".

5 Bewertungsfälle für ein Anpassen Heizungen = Fälle wo der Netzbetreiber Teil etc suchen muss

1 Bewertungsfall der nicht -Anpassbaren Heizung (keine Teile, nicht betriebssicher etc.).


Ihr Fall ist gleich Bewertungsfall 4 der DVGW G 680:

1699112301606.png



Fazit und Empfehlung:

Schreiben Sie ihrem Netzbetreiber (einschreiben Rückschein)

1.) Die Heizung ist mit vorhandenen Originalteilen anpassbar -- und das haben die Mitarbeiten des Netzbetreibers auch vor Ort bei Ihnen festgestellt.

2.) Legen Sie einen Ausdruck der DVGW G 680 Seite 24 bei -- sprich das PNG oben ausgedruckt

3.) Legen Sie eine Kopie der Anpassungsanleitung bei die bei dem Teilesatz von DeDietrich dabei war.

4.) Erwähnen Sie nochmal im Zitat die Rechtslage EnWG 19a -- das Zitat oben.

5.) Setzten Sie eine First von 14 Tagen das Ihnen der Netzbetreiber bestätigt das er die Heizung anpasst.

6.) Kündigen Sie an das Sie einen Anwalt mit der Durchsetzung der Anpassung beauftragen werden wenn der Netzbetreiber die Anpassung rechtswidrig verweigert.

7.) Kündigen Sie an das sie bei Verweigerung der Anpassung die Erstattung von Anwaltskosten verlangen werden.
(Es ist schwieriger Kosten für einen Anwalt erstattet zu bekommen wenn man das nicht gleich ankündigt)


Quellenangaben:

[1] § 19a EnWG - Einzelnorm

[2] G 680 Arbeitsblatt 03/2020
 
Zuletzt bearbeitet:

Feyen

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Das ist ja mal eine tolle Antwort.
Das werde ich dann mal so machen.
Vielen Dank.
 

Georg Hendrich

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Gerne -- ein Hinweis noch:

"5.) Setzten Sie eine First von 14 Tagen das Ihnen der Netzbetreiber die Heizung anpasst."

Ist falsch geschrieben -- der Netzbetreiber kann erst "anpassen" wenn das Gas auch tatsächlich umgestellt wird.

Richtig ist der Netzbetreiber sollt innehab von 14 Tage bestätigen das er seine verpflichtung zu Anpassung nachkommen wird:

"5.) Setzten Sie eine First von 14 Tagen das Ihnen der Netzbetreiber bestätigt das er die Heizung anpasst."
 

Feyen

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So wird das gemacht.Prima
Da bin ich ja mal gespannt.
 

Feyen

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Hier bin ich wieder.
Nachdem ich dem Netzbetreiber die Kontaktdaten der Fachhändler zum Erwerb der Düsen und ein paar Zeilen geschickt,wie von Herrn Hendrich empfohlen, hatte kam nur kurz zurück das nur Material vom Hersteller verbaut wird welches zu ihnen geschickt wurde.
Der Einbau der vorhandenen Düsen gestaltet sich schwierig denn keine Firma macht das.
 

Techniker 2

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Und was sagt uns das, das Ganze ist auch eine reine Poltische gesteuerte Angelegenheit, um letztlich doch die von der Kommando-Regierung festgesetzte Umstellung auf Ihre Wärmepumpen damit durchzusetzen, aber dem Energieversorger ist es völlig gleich, ob der nun der Kunde dort Gas oder eben Strom dort benötigt, der Verdienst der großen Energieversorger und Handwerker ist immer Gewährleitet...

In Ihrem Fall, soll der Heizungskessel eben auf dem Schrott gehen, und der Kunde darf sich dann eine so.... moderne Wärmepumpe dann kaufen, die dann dem um sein Rest Erspartes bringt...

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