Ist der Austausch einer Gasheizung ab 2024 bei einem Altbau noch möglich?

Diskutiere Ist der Austausch einer Gasheizung ab 2024 bei einem Altbau noch möglich? im Sonstiges / News Forum im Bereich Allgemein; Wird spätestens im Herbst 2025 rückgängig gemacht. Erst baut man die Infrastruktur für biogenes Gas auf, dann verpflichtet man Anlagenbetreiber...
tricotrac

tricotrac

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"Wie Beratungspflicht? Wie 15 / 30% Bioanteil?
Wird spätestens im Herbst 2025 rückgängig gemacht. Erst baut man die Infrastruktur für biogenes Gas auf, dann verpflichtet man Anlagenbetreiber das zu nutzen. Habecks Banditenbande zäumte das Pferd von hinten auf. Deswegen schaut der auch immer so entspannt aus, der liest seine Märchen auch immer rückwärts.
 

Renato

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Im Gesetz steht Einbau - wurde hier schonmal irgendwo verlinkt. Schlimm, dass das so unsauber formuliert ist.

Wenn man lange genug in den Gesetzen sucht kommt man auch auf (frühere) Gesetze wo als Stichtag der Tag der Abnahme durch den Schorni genannt wird.
Ich bin mir mittlerweile nicht mehr sicher, ob dies nur unsauber formuliert oder möglicherweise pure Absicht ist.....

Man findet leider nirgends valide Aussagen, was unter "Einbau" zu verstehen bzw. was damit gemeint ist. Ich habe deshalb heute noch einmal mit einem Schornsteinfegern telefoniert. Er denkt, dass mit "Einbau" der Aufbau+Inbetriebnahme durch den Heizungsbauer gemeint sein sollte. Insbesondere mein Anwendungsfall "Austausch der Gasheizung". Ganz anders sieht das natürlich aus, wenn ein Kamin bzw. ein Holzofen neu installiert wurde. Hier darf, wenn ich das richtig verstanden habe, erst nach Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger die Inbetriebnahme erfolgen.

Mein Heizungsbauer ist der festen Überzeugung, dass damit eigentlich nur sein Inbetriebnahmetermin gemeint sein kann.

Was ich mich allerdings frage, warum kümmert sich den keine Innung um die Klärung dieser Fragen? Die sollten da doch auch ein Interesse daran haben, dass ihre Mitglieder (Schornsteinfeger / Heizungsbauer) auf die Kundenfragen valide Antworten geben können...
 

Renato

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Wird spätestens im Herbst 2025 rückgängig gemacht.
Sorry, aber das glaube ich nicht. Das Gesetz wurde ja auch ganz geschmeidig durch den Bundesrat gewinkt. Nur das Bundesland Bayern hat hier Widerstand geleistet.
Das Gesetz war zwar nicht zustimmungspflichtig, aber man hätte hier ein "Zeichen" setzten können....
 
tricotrac

tricotrac

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Sorry, aber das glaube ich nicht.
Kannste selbst bei mithelfen. Mache dein Kreuz nicht bei Rot-Grün oder Gelb.

Das Gesetz wurde ja auch ganz geschmeidig durch den Bundesrat gewinkt.
Noch ist eine Klage beim Bundesverfassungsgericht anhängig zu dem Eilentscheid im Juni 23. Während der parlamentarischen Sommerpause haben keine Ausschüsse beraten, so das die Regierung wiederholt die Rechte der Abgeordneten missachtet hat. Vielleicht gibt es da die nächste Klatsche. Am Inhalt des GEG ändert diese Entscheidung allerdings nichts. Aber es könnte den Abgeordneten noch weitere Beratungszeiten höchstrichterlich eingeräumt werden. Und dann kommen hoffentlich auch solche Fehlentscheidungen zur Sprache.
Was ab Januar 24 fällig wäre, das wäre ein Generalstreik von Bauern ; Handwerkern und Autoherstellern. Denn allen hat diese Hampel-Ampel-Regierung vor den Kopf gestoßen. Das wird noch ein spannender Winter werden.
 

ichbinsokluk

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Moin. Dies ist mein erster Beitrag hier im Forum.
Meine Gasheizung ist 27 Jahre alt und ist eine Niedertemperaturheizung. So wie ich das GEG verstehe, kann ich ab 01.01.2024 keine neue Gasheizung einbauen lassen, ohne den 15 / 30% Bioanteil zu beachten.
Wenn meine Heizung aber kaputt geht und nicht repariert werden kann, könnte ich mir dann eine jüngere gebrauchte Niedertemperaturgasheizung einbauen lassen und dann innerhalb von 5 Jahren die 65% erneuerbare Energie-Forderung rechnerisch mit Klima-Split-Geräten (LLWP) erfüllen?
Und kann dann die neu eingebaute Niedertemperaturheizung mit den LLWP als Hybridheizung weiter laufen?
 

buschreiter

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Moin. Dies ist mein erster Beitrag hier im Forum.
Meine Gasheizung ist 27 Jahre alt und ist eine Niedertemperaturheizung. So wie ich das GEG verstehe, kann ich ab 01.01.2024 keine neue Gasheizung einbauen lassen, ohne den 15 / 30% Bioanteil zu beachten.
Wenn meine Heizung aber kaputt geht und nicht repariert werden kann, könnte ich mir dann eine jüngere gebrauchte Niedertemperaturgasheizung einbauen lassen und dann innerhalb von 5 Jahren die 65% erneuerbare Energie-Forderung rechnerisch mit Klima-Split-Geräten (LLWP) erfüllen?
Und kann dann die neu eingebaute Niedertemperaturheizung mit den LLWP als Hybridheizung weiter laufen?
Moin, ich finde dieses Video dazu sehr interessant:
Man kann also mit relativ geringem Aufwand die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Alles andere ist Panikmache!
 
Matu1804

Matu1804

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Ich bin mir mittlerweile nicht mehr sicher, ob dies nur unsauber formuliert oder möglicherweise pure Absicht ist.....
Gesetze sind fast immer so angelegt, dass es noch Ermessensspielräume gibt, um Härtefälle auszuschließen. Diese Ermessensspielräume können dann Fluch oder Segen sein, ...dafür sind dann Gerichte da und die prüfen den Individualfall. Und Urteile können mit der Zeit auch entgegengesetzt entschieden werden, wenn es nicht mehr zeitgemäß wäre. So ist unser Rechtssystem aufgebaut.
 

ichbinsokluk

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Man kann also mit relativ geringem Aufwand die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Alles andere ist Panikmache!
Das Video kenne ich. Daher auch mein Plan mit den Klima-Splitgeräten.
Wie schaut es aber in der Realität aus, wenn meine Heizung in 6 Monaten nicht mehr repariert werden kann und ich meinem Heizungsbauer sage, er soll eine gebrauchte Niedertemperaturheizung einbauen. Macht der das? Oder gibt es irgendeine gesetzliche Bestimmung im neuen GEG, aufgrund dessen der Heizungsbauer den Einbau verweigert? Und wenn er die Heizung einbaut, kontrolliert dann der Schornsteinfeger, ob ich innerhalb von 5 Jahren die 65% erfülle?
Am liebsten würde ich meine Gasheizung noch 10 Jahre betreiben, aber ich möchte halt auch vorbereitet sein, wenn die Heizung in nächster Zeit den Geist aufgibt.
Mein Haus ist 130 Jahre alt. Das Dach ist gedämmt und die meisten Fenster sind relativ neu und 3-fach verglast. Trotzdem verbrauche ich noch so viel Heizenergie, dass ich bei -10 Grad Außentemperatur wohl nicht nur mit Klima-Splitgeräten heizen kann. Ich werde auch im nächsten Jahr anfangen die Außenwände zu dämmen. Da ich das aber selber machen werde, dauert es halt auch noch etwas, bis das gesamte Haus gedämmt ist.
 
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Matu1804

Matu1804

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Wie schaut es aber in der Realität aus, wenn meine Heizung in 6 Monaten nicht mehr repariert werden kann und ich meinem Heizungsbauer sage, er soll eine gebrauchte Niedertemperaturheizung einbauen. Macht der das? Oder gibt es irgendeine gesetzliche Bestimmung im neuen GEG, aufgrund dessen der Heizungsbauer den Einbau verweigert?
Natürlich dürfte er eine gebrauchte Heizung einbauen (Sinn oder Unsinn unbetrachtet), sofern sie die gesetzl. Bedingungen erfüllt und diese prüft der Schorni bei der Abnahme. Ab dem 01.01.2024 sind halt einige Bedingungen zu erfüllen, was die eingebaute Heizung dann können muss, siehe ua. GEG §71 (9). Allerdings muss dann auch die kommunale Frage der Wärmeversorgung noch ungeklärt sein.
Lese dir mal bitte diesen Thread genau durch, ...am Anfang war er noch recht sachlich. ;)
 
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ichbinsokluk

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Genau dies ist der Punkt, den ich nicht verstehe. Wenn ich eine Heizung nach dem 01.01.2024 einbaue, die GEG §71 (9) erfüllt, dann erfülle ich auch die Forderungen des §71 und ich kann die Heizung noch bis 2044 betreiben (oder nicht ?). Dies steht aber meiner Meinung nach im Widerspruch zu §71 i -
Allgemeine Übergangsfrist - 5 Jahre.
Hiernach kann ich für 5 Jahre eine gebrauchte Heizung einbauen, die nicht §71 GEG erfüllt.
Oder habe ich einen Denkfehler?
 
Andreas1956

Andreas1956

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So wie ich das GEG verstehe, kann ich ab 01.01.2024 keine neue Gasheizung einbauen lassen, ohne den 15 / 30% Bioanteil zu beachten.
Richtig. Diese Festlegung kannst Du aber nicht dadurch umgehen, daß die - bezogen auf Dein Gebäude - neue Heizung nicht technisch neu ist, sondern gebraucht.

Einfacher ausgedrückt: Eine bereits in dem Objekt integrierte Heizung (=Bestand) darf bleiben und weiter betrieben werden. Sobald sie jedoch die Hufe hochreißt, ist ihr Bestand nicht mehr geschützt. Selbst wenn Du sie 1:1 gegen eine ähnlichen Typs tauschen lassen könntest, wäre das nicht zulässig. Man hätte besser im Gesetz schreiben sollen, "andere Heizung" statt "neue Heizung". Was also schon in dem Haus verbaut ist darf weiter benutzt werden bis es nicht mehr geht. Muß ersetzt werden, dann nur nach der neuen Vorschrift.
 
tricotrac

tricotrac

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steht auch in dieses Thread.
Und wie aktuell ist deine Verlinkung ? Ich fürchte auch, dass die Fördertöpfe auf Grund des Urteils rapide zu Neige gehen und gestoppt werden müssen. Siehe auch den Umgang mit den E-Autos. 65% erneuerbare Energien die gar nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen ?
Diese Hampel-Ampel-Regierung sollte zur Traumata-Bewältigung besser zurücktreten und dieses völlig verkorkste GEG gleich mitnehmen.
 

ichbinsokluk

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Ich habe eben gerade bei der Hotline des BMWK unter 0800-0115000 angerufen und die Frage zu meiner Niedertemperaturgasheizung gestellt:
laut Aussage der freundlichen Dame am Telefon darf ich meine Gasheizung gegen eine gebrauchte Niedertemperaturheizung austauschen.
Wenn ich dann bis 2029 mein Haus auf 65% erneuerbare Energie umstelle, kann die Niedertemperaturheizung als Hybridheizung auch nach 2029 weiter laufen.
 
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Matu1804

Matu1804

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Ich habe eben gerade bei der Hotline des BMWK unter 0800-0115000 angerufen und die Frage zu meiner Niedertemperaturgasheizung gestellt:
laut Aussage der freundlichen Dame am Telefon darf ich meine Gasheizung gegen eine gebrauchte Niedertemperaturheizung austauschen.
Wenn ich dann bis 2029 mein Haus auf 65% erneuerbare Energie umstelle, kann die Niedertemperaturheizung als Hybridheizung auch nach 2029 weiter laufen.
Das wäre ein Weg oder du baust eine moderne Brennwertheizung ein, die dann sofort Energie spart und auch mit Wasserstoffanteile im Gas betrieben werden könnte, ohne Umbau auf 65% erneuerbare Energie. Musst du dir ausrechnen, wobei es da eigentlich nicht viel zu rechnen gibt. Die Grundvoraussetzungen müssen natürlich gegeben sein (Gebiet, Planung, ...).
 

Das_Nordlicht

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Ich stand vor dem gleichem "Problem" und wollte gerne eine neue Gastherme noch in diesem Jahr einbauen lassen. Das hat aufgrund der zeitlichen Kapazitäten leider nicht mehr geklappt. Die Frage zur Beimischung wurde mir wie folgt beantwortet:

"(...) die Bosch-Geräte sind für eine 20% Wasserstoffbeimischung geeignet. Die Vorgaben ab 2024 werden damit nicht erreicht, wobei das Ziel im Altbaugebiet mit Gasetagenheizungen im Moment auch nicht ansatzweise umsetzbar ist, da es keine Alternativen gibt, die zeitnah realisiert weden können."
 
kolobezka

kolobezka

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" Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) rechnet damit, dass Modernisierungsmaßnahmen im Heiz- und Wärmedämmungsbereich um 8,6 Prozent einbrechen würden. „Die Unternehmen müssen Modernisierungsmaßnahmen verschieben und die noch machbaren Maßnahmen in der Tiefe oft deutlich reduzieren“, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko den Funke-Zeitungen. Viele Unternehmen könnten sich nur noch auf Instandhaltung statt auf Modernisierung konzentrieren. Neben gestiegenen Baupreisen und Zinsen sowie Kürzungen bei Förderprogrammen sorge das „Chaos“ beim Wärmegesetz für zusätzliche Verunsicherung. " :coffee:
 

Renato

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Mein Heizungsinstallateur hat jetzt den Austausch der Gasheizung abgeschlossen und die Inbetriebnahme durchgeführt. Ich hoffe nun, dass der Schornsteinfeger die Abnahme noch in diesem Jahr durchführen kann. Viele Arbeitstage sind es bis zum Jahreswechsel leider nicht mehr…

Deshalb stelle ich mir die Frage, wie die rechtliche Lage bzgl. Heizungsgesetz ist, wenn die Abnahme nicht mehr in diesem Jahr durchgeführt werden kann. Ist das Datum für den Einbau und die Inbetriebnahme durch den Heizungsinstallateur entscheidend, oder der Abnahme-Termin durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger?
Geschafft! Der Bezirksschornsteinfeger war eben da und hat meine Heizungsanlage abgenommen. War wirklich eine sehr knappe Sache. Bin richtig froh, dass ich das Kapitel "Heizungsmodernisierung" noch in diesem Jahr komplett abschließen konnte.
 

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Glückwunsch, das Glück werden nicht viele haben. Die meisten Schorni und HB Chefs werden zwischen den Jahren nämlich nur im Büro arbeiten.
 

Renato

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Glückwunsch, das Glück werden nicht viele haben. Die meisten Schorni und HB Chefs werden zwischen den Jahren nämlich nur im Büro arbeiten.
Danke!
Ja, dass war auch der ursprüngliche Plan unseres Bezirksschornsteinfegers. Aufgrund der vielen Nachfragen und der besonderen Situation bzgl. Heizungsgesetz hat er in diesem Jahr eine Ausnahme gemacht und noch einige Kunden mit seinem Besuch glücklich gemacht. :)
 
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