Ist der Austausch einer Gasheizung ab 2024 bei einem Altbau noch möglich?

Diskutiere Ist der Austausch einer Gasheizung ab 2024 bei einem Altbau noch möglich? im Sonstiges / News Forum im Bereich Allgemein; Hallo zusammen. Ich habe mich vor einigen Tagen zum Thema Gasheizung mit einem Nachbarn unterhalten. Er will nächstes Jahr seine alte Gasheizung...

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Hallo zusammen. Ich habe mich vor einigen Tagen zum Thema Gasheizung mit einem Nachbarn unterhalten. Er will nächstes Jahr seine alte Gasheizung (müsste 4 oder 5-Familienaltbau sein) gegen eine neue Gasheizung austauschen, da er dies dieses Jahr nicht mehr schafft? In unserer Stadt gibt es noch keine Wärmeplanung und er meinte, dass dies somit erlaubt sei, ist dies tatsächlich so? Er meinte schon, ich bin mir aber nicht sicher, wie man das neue Heizgesetz deuten soll, ggf. habt ihr ja mehr Know-how.
 

Georg Hendrich

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Der Gesetzestext ist mittlerweile zugänglich --- @kolobezka hatte Ihn dankeswerter-weise ge-postet:


Dort steht u.a.:

"§ 71 Anforderungen an eine Heizungsanlage (1)
(1) Eine Heizungsanlage darf zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 sowie der §§ 71b bis 71h erzeugt. ..."
....

"§ 71i Allgemeine Übergangsfrist

Im Fall eines Heizungsaustauschs nach den in § 71 Absatz 8 Satz 1 bis 3 genannten Zeitpunkten kann höchstens für fünf Jahre übergangsweise eine alte Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen des § 71 Absatz 1 erfüllt. ..."

"§ 71 Anforderungen an eine Heizungsanlage (8) Übergangsfrist
...
(8) In einem bestehenden Gebäude, das in einem Gemeindegebiet liegt, in dem am 1. Januar 2024 mehr als 100 000 Einwohner gemeldet sind, kann bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 eine Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Vorgaben des Absatzes 1 erfüllt ...
..."

Also zusammengefasst -- so wie ich es verstehe (ohne jede Gewähr):

GEG §71 (1) = defacto-Verbot von Öl und Gasheizungen -- ab einen bestimmte Zeitpunkt

GEG §71i = es gelten Übergangsfristen und Ausnahmen

GEG §71 (8) = Festlegung des Wirksam -werdens des defacto-Verbot von Öl und Gasheizungen

--> Je nach "Wärmeplanung" und Gemeindegrüße dürfen demnach bis 2026 oder bis 2028 noch "klassische" Öl und Gasheizungen eingebaut werden.

Fazit:

Je nach Gemeindegröße und "Planungsstand" kann bis mindestens Juni 2026 noch eine "normale" Gasheizung eingebaut werden.
(immer unter dem Vorbehalt das ich den Gesetzestext richtig verstanden habe -- bitte Rechtsberatung einholen)


Anmerkungen:

1.) Vor einer Beauftragung eines Heizungsbauers würde ich aber noch für sagen wir 200€ anwaltlichen Rat einholen.
Meine einfache Einschätzung hier kann auch einen Fehler enthalten.


2.) Tolles Gesetzt:

Früher bin ich einfach zum Heizungsbauer gegangen -- heute brauche ich Heizungsbauer, Energieberater und Fachanwalt.


3.) Da ich das Gesetz für absurd falsch halte schlage ich weiter eine Petition vor für die erstatzlose Streichung der neuen Teile des GEG.
 

Tack

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Lieben Dank für deine ausführliche Rückmeldung. Ich verstehe es genau wie du auch. Somit kann er wahrscheinlich die Gasheizung auch im nächsten Jahr einbauen.
Ich hatte mich auch darüber schon einmal mit dem einen oder anderen örtlichen Fachunternhmen unterhalten, da ich losgelöst von meinem Nachbarn mich auch mit dem Thema beschäftige, da ich aktuell den Einbau einer Wärmepumpe prüfe, die Fachunternhmen können hier aber auch keine klare Antwort geben. Wie kann man ein Gesetz verabschieden, welches keiner genau interpretieren kann. Das macht einen auch ein Stück fassungslos.
 

kruegchen

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Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz - GEG)
§ 5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Die Anforderungen und Pflichten, die in diesem Gesetz oder in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen aufgestellt werden, müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar sowie für Gebäude gleicher Art und Nutzung und für Anlagen oder Einrichtungen wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen und Pflichten gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen.
 

kruegchen

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Rechnen kann ja jeder hoffentlich alleine. ;)
 

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Die Frage ist, wer darf rechnen!?
 

Georg Hendrich

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Wie kann man ein Gesetz verabschieden, welches keiner genau interpretieren kann ...
Vielleicht weil es nicht um Klimaschutz etc oder andere Aspekte von Lösungsorientierter Realpolitik geht !

Meine Überzeugung ist:

Es geht um ein "Vortäuschen" von Klimaschutz aber nicht wirlich um Klimaschutz -- Wohnungsheizungen machen ca. 10% aller deutschen Emissionen aus und Habeck selbst erwarte nur Einsparungen durch das Gesetzt von -3% der Gesamt-Emissionen bis 2030.

Tatsächlich hat "diese" Regierung bei den "wichtigen" Klimapoltischen Themen Stromerzeugung, Industrie und Verkehr nichts erreicht, wiill auch wohl gar nichts erreichen.
--> Das solle das Gesetzt "kaschieren" und die Themen ausf "Psuedo-Klimaschutz" lenken, sprich Wärmepumpen und Veganes Essen

(Stromerzeugung sind 36% aller Emissionen, Industrie 22%, Verkehr 18% -- die spezifischen Emissionen beim Strom sind sogar gestiegen weil vergleichsweise "sauberes" Erdgas durch mehr Kohle ersetzt wird -- anstelle einer "Verkehrswende" kollabiert gerade die Bundesbahn und fördert so mehr Autoverkehr)

Es geht um "Mediale Inszenierung" und dafür ist ein schlechtes Gesetzt mit viel "Theater" in den Medien gar nicht schlecht geeignet.


Auch gibt es noch einen zweiten Aspekt:

So manche Rentner werden sich das "Komplettpaket" aus energetischer Sanierung und Wärmepumpe nicht leisten können.
--> Das erschafft ein neues "Geschäftsfeld" für die Finanzindustrie
--> Wohnrente [1] -- das ist ein sehr gutes Geschäft -- aber nicht für den Renter

Quellenangaben:

[1] Haus verrenten und Wohnrente erhalten - FOCUS.de
 

kruegchen

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Die Frage ist, wer darf rechnen!?
Der Herr über meinen Geldbeutel bin ich. Mich kann und wird niemand zwingen über meine Verhältnisse zu leben. Die Banken werden nicht in Form von Krediten von mir noch fetter werden. Wenn alle so handeln, was wollen sie machen? Selbstverantwortung ist die Losung.
 

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Ich bin da ein Stück weit bei dir, in D wirst du diesen Ungehorsam aber vergessen können. Mal schauen wie sich das so entwickelt.
 

kruegchen

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Ich bin da ein Stück weit bei dir, in D wirst du diesen Ungehorsam aber vergessen können. Mal schauen wie sich das so entwickelt.
Sie versuchen immer mit Angst und Panik die Menschen zu steuern. Einen Tod kann ich nur sterben. Früher hatten die Menschen noch Ei....er. Sie kommen doch nur soweit, weil der Widerstand fehlt. Nach dem Motto wo kein Kläger, da kein Richter. Wir sind eine Truppe, welche im Falle des Inkrafttretens, eine Klage vor dem Verfassungsgericht vorbereitet. Wenn auch diese Mittel erschöpft ist bleibt nur noch der Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetztes. Wir haben in diesem Land nur eine sogenannte repräsentative Demokratie. Das bedeuten die Menschen werfen alle 4 bis 5 Jahre ihre Stimme in eine Urne. Die Stimme wird für diese Zeit begraben. Jeder hat sein Stimmrecht für die Gewählten abgegeben. Ab diesem Zeitpunkt machen die Politiker was sie wollen. Sie handeln im Auftrag ihrer der Parteien und diversen Lobbyverbänden. Niemals im Auftrag der sogenannten Wähler. Wenn Wahlen was verändern würden, dann wären sie verboten. Das darf natürlich jeder anders sehen. Es ist meine persönliche Sicht der Dinge. Ich kann nur sagen habt Mut und steht Euren Mann bzw. Eure Frau. Wir sind doch nicht im Kindergarten.
 
kolobezka

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Die präbiszipläre Demokratie (direkte Demokratie) gab es in Deutschland. Von 1871 bis 1918 war es so. Es ist bisher die Einzige Verfassung. Sie existiert noch immer. Sie wurde aber von den Alliierten bis heute suspendiert. Das Grundgesetz ist keine Verfassung. Dieses wurde von den Besatzern installiert, um die Ordnung im Nachkriegsdeutschland herzustellen. Dazu empfehle ich die vollständige Rede von Carlo Schmidt von 1948 im Parlamentarischen Rat. Ich meine, diese war vom 8.Sept. 1948. Dann lese sich man den Artikel 148 vom Grundgesetzt durch.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Das ist vollendete Vergangenheit (beschlossen worden ist). Wer sich mit der Geschichte eingehender beschäftigt, wird die wahren Hintergründe des WK1 entdecken. ;)

Im übrigen gibt es das Bundeswahlgesetzt. Dort steht unteranderem im Gesetz das die Staatsangehörigkeit vor den Wahlen geprüft werden muss. Das gilt auch für die zu wählenden? Das wird aber nicht gemacht, weil der Aufwand zu groß ist. Es wird also gegen das eigene Gesetz verstoßen.

Wer Interesse hat sucht in den Suchmaschinen folgenes: Drucksache 16 / 1883 Landtag von Baden-Württemberg und Deutscher Bundestag Drucksache 19/3516

Darüber kann gerne nachgedacht werden.
 

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Das hat mit dem Thema hier aber nichts mehr zu tun.
 
kolobezka

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Die präbiszipläre Demokratie (direkte Demokratie) gab es in Deutschland. Von 1871 bis 1918 war es so.
falsch

Das Kaiserreich. Das Deutsche Reich war eine konstitutionelle Monarchie und mit 41 Millionen Menschen im Jahr der Reichsgründung 1871 der bevölkerungsreichste Staat in Mitteleuropa.
 

kruegchen

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falsch

Das Kaiserreich. Das Deutsche Reich war eine konstitutionelle Monarchie und mit 41 Millionen Menschen im Jahr der Reichsgründung 1871 der bevölkerungsreichste Staat in Mitteleuropa.
Der Kaiser war nur der oberste Dienstherr und Repräsentant des Volkes. Es war praktisch, wenn man es so will, ein Amt. Ohne Reichskanzler und der Zustimmung des Reichstages konnte der Kaiser nicht handeln.
 

kruegchen

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Das hat mit dem Thema hier aber nichts mehr zu tun.
Du hast recht. Ich nehme mich zurück. Ich denke zu ursprünglichen Thema ist das wichtigste gesagt. Die Entscheidung für das weitere Vorgehen kann nur jeder für sich treffen. Aktuell ist das Gesetz noch nicht vollständig verabschiedet. Es fehlt noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Ab diesem Zeitpunkt kann gegen das Gesetz die Verfassungsbeschwerde durchgeführt werden. Vorher geht das leider nicht.
 

Tack

Threadstarter
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Als Initiator der Frage, möchte ich mich bei euch bedanken und sehe, dass hier auch an anderer Stelle einige Fragezeichen sind bzw. ein ungutes Gefühl entsteht. Wobei ich sicher bin, egal welche Regierung wir bekommen, das aktuelle Heizgesetz nicht wieder zurückgenommen wird. Es kann einen auch wahrscheinlich keiner zwingen eine Wärmepumpe einzubauen, die bestende Gasheizung kann einen aber dennoch stillgelegt werden und hohe Ordnungsgelder verhängt werden. Wie gesagt, danke noch einmal für die Diskussion.
 

kruegchen

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Der verstorbene Konrad Fischer (siehe auch seine Webseite) hat schon vielen Bauherren geholfen Häuser zu bauen ohne die geltenden damaligen Energiesparmaßnahmen einzuhalten. Es wurde legal eine Ausnahmeregelung beantragt und an Hand der Kosten der nicht vorhandene Nutzen nachgewiesen. Bei einer Gegenüberstellung der Kosten für eine Gasheizung vs. Wärmepumpe bzw. zusätzlich Solar wird der Unterschied nicht geringer sein. Also eine Kostenaufstellung machen und der Verwaltung zuschieben. Das nenne ich dann Beweislastumkehr. Dazu auf dem §5 des Gebäudeenergiegesetzes verweisen. Notfalls muss jeder klagen. Sie können niemanden wirtschaftlich übervorteilen. Das Gesetz ist genauso unsinnig wie das Gesetz mit der Grundsteuer. Des weiteren liegt noch eine Wahlbeschwerde vor dem Verfassungsgericht gegen die letzte Bundestagswahl vor. Solange diese Beschwerde nicht abgearbeitet ist, ist die gesamte aktuelle Regierung als auch deren Gesetzesänderungen illegal. Nur wird ein Urteil wie immer hinausgezögert. Das Wahlgesetz ist dahingehend eindeutig. Wird die Beschwerde unter den Teppich gekehrt, geben sie ihren Grundgesetzbruch öffentlich zu. Deshalb ist es so wichtig alle Möglichkeiten zu nutzen, welche wir auf legalen Weg haben. Je mehr die Menschen nicht mehr jeden Schwachsinn mitmachen, um so schwieriger für die andere Seite. Wenn die Kleinen aufhören zu kriechen, hören die "Großen" auf zu herrschen. Ein Streichholz kann man brechen, mit zehn wird es deutlich schwieriger und bei einhundert ist es nicht mehr möglich.
 
Matu1804

Matu1804

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Die Frage war doch recht einfach gestellt und in einem Fachforum sollte die doch auch einfach zu beantworten sein, ohne auf politische Abwege zu kommen.
Wurde sie aber nicht.
In unserer Stadt gibt es noch keine Wärmeplanung und er meinte, dass dies somit erlaubt sei, ist dies tatsächlich so?
Welche Stadt?
Auf welche Ausnahme beruft sich der Nachbar? Welche Kriterien müssen in jedem Falle ab 2024 erfüllt sein? Wer lässt die Anlage zu?

Bitte mal die Politik gänzlich außen vor lassen, ...also rein fachlich antworten.
PS: Nicht jeder versteht Gesetzestexte bzw. kann diese klar anwenden.
 
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