Hasenstall
- Mitglied seit
- 10.05.2023
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W
Jetzt kommt kommende Woche der Gaszähler und danach der Schornsteinfeger.
Bezeichnend dass nach Monaten der Diskussion das immer noch Fragen aufwirft.
Aus meiner Sicht wurde das auch unsauber kommuniziert mit dem Einbau ab 2024 von Presse etc.
Viele in meinem Bekanntenkreis denken "habe jetzt ja noch 5 Jahre Zeit". Derweil gibts mit dem Biogasanteil immense Mehrkosten und die Gefahr der potentiellen Stilllegung - was geschieht wenn das Biogas nicht anliegt darüber habe ich auch nichts im Gesetz gefunden).
- Biogas 15 kostet bei mir momentan 30% mehr als normales.
- Biogas 30 gar ca. 100% (!) mehr.
Jeweils nur 1 (!) Anbieter (und nicht der Grundversorger).
Biogas 60 gibts gar nicht. Defacto damit die Kosten ins unermessliche gesteigert (und nicht mit CO2 Abgabe).
Da steht "Einbau" (was auch immer das heißt) soweit ich das leseJa, diesen Stichtag gibt es auch. Damit verlängert sich für dich die Frist bzgl. Inbetriebnahme (meines Wissens) bis zum 18. Oktober 2024.
Für die, die danach bestellt haben ist der Stichtag der 31.12.23.
Was ich mich jedoch noch frage bzw. wo ich noch keinen validen Hinweis gefunden habe ist: Gilt jetzt der Tag der Inbetriebnahme durch den Heizungsinstallateur oder zählt der Tag der Abnahme durch den Schornsteinfeger….
Meine Gasheizung wurde heute eingebaut (Also Fachfirma fertig).(9) Der Betreiber einer mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickten Heizungsanlage, die
nach Ablauf des 31. Dezember 2023 und vor Ablauf des 30. Juni 2026 im Fall des Absatzes 8 Satz 1 oder vor
Ablauf des 30. Juni 2028 im Fall des Absatzes 8 Satz 2 oder vor Ablauf von einem Monat nach der Bekanntgabe
der Entscheidung nach Absatz 8 Satz 3 eingebaut wird und die nicht die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt,
hat sicherzustellen, dass ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens
30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus
Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird. § 71f
Absatz 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden.
Jetzt kommt kommende Woche der Gaszähler und danach der Schornsteinfeger.
Bezeichnend dass nach Monaten der Diskussion das immer noch Fragen aufwirft.
Aus meiner Sicht wurde das auch unsauber kommuniziert mit dem Einbau ab 2024 von Presse etc.
Viele in meinem Bekanntenkreis denken "habe jetzt ja noch 5 Jahre Zeit". Derweil gibts mit dem Biogasanteil immense Mehrkosten und die Gefahr der potentiellen Stilllegung - was geschieht wenn das Biogas nicht anliegt darüber habe ich auch nichts im Gesetz gefunden).
- Biogas 15 kostet bei mir momentan 30% mehr als normales.
- Biogas 30 gar ca. 100% (!) mehr.
Jeweils nur 1 (!) Anbieter (und nicht der Grundversorger).
Biogas 60 gibts gar nicht. Defacto damit die Kosten ins unermessliche gesteigert (und nicht mit CO2 Abgabe).
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