Heiro
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Gibt es einen Schaltplan für den Regler vi 7403 613?
Verzeihung.....totaler Realitätsverlust. .und will den alten reparieren
Habe mi schon einen neuen besorgt und will den alten reparieren
Ganz einfacher Hintergrund dieser Aussage ist: Der Erste verdient an der alten Anlage mehr, der Zweite hat grad wenig Zeit und Lust für nen Austausch.Meine Auskunft vom Kaminkehrer und von einem Heizungsfachmann ist eine andere. Die Alten laufen lassen solang es geht.
Meine Antworten sind durchaus ernst gemeint !Du machst dich lustig aber beantwortest nicht meine Frage
Ein Argument wäre die alte zu reparieren um diese dann bei eBay als generalüberholt zu verkaufen. Gewinn: ~150€...Verzeihung.....totaler Realitätsverlust. .
Hüstel...... du weißt daß du auch als Privatperson Gewährleistung übernehmen musst?um diese dann bei eBay als generalüberholt zu verkaufen.
Absolute Tatsache ! Leider immer wieder völlig unterschätzt.Du entgehst dieser Gewährleistungspflicht nur wenn du die Regelung als eindeutig defekt verkaufst.
Ich habe keinen mehr in meinen Unterlagen.Aber einen Schaltplan hat mir noch keiner angeboten
Ich weiß ehrlich nicht, was du dir davon versprichst. Wir reden hier über einen regeltechnischen Dinosaurier !Nur schlaue Sprüche die niemanden helfen
Grundsätzlich eine gute Idee - bis auf den Handelsplatz. Du kannst zwar auch bei Ebay die Gewährleistung in solchen Fällen rechtswirksam ausschließen. Allerdings musst Du den Ausschluss bereits in die Auktion schreiben, damit er bei Verkauf wirksam wird. Machst Du das ein paar Mal, dann kann er wg. AGB-Charakter der Formulierung unwirksam werden und Du hängst bei 2 Jahren Gewährleistung fest. Also besser Kleinanzeigenportale nutzen und den Ausschluss mit den Interessierten individuell aushandeln.Ein Argument wäre die alte zu reparieren um diese dann bei eBay als generalüberholt zu verkaufen. Gewinn: ~150€...
Hast Du mal im Viessmann-eigenen Forum gesucht oder in der Viessmann-Ersatzteil-App?Schaltplan
Die Angabe bei Ebay, daß man Privtperson sei und deshalb keine Garantie oder Gewährleistung übernimmt gilt als nicht geschrieben!!Du kannst zwar auch bei Ebay die Gewährleistung in solchen Fällen rechtswirksam ausschließen. Allerdings musst Du den Ausschluss bereits in die Auktion schreiben, damit er bei Verkauf wirksam wird.
Verdammt, ich ahnte schon, dass sogar Ebay in deren Rechtsportal die Nutzer belügt, wenn behauptet wird, dass beim Privatverkauf die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann und wie man das machen muss. Ich vermute mittlerweile eine Verschwörung zulasten gutgläubiger Menschen, die nur mal etwas verkaufen wollen. Je mehr ich darüber nachdenke, desto schlechter fühle ich mich. Es spielen praktisch alle mit, denen man eigentlich vertrauen können sollte. Gesetzgeber, Gerichte, Verbrauchervereine, Rechtsanwälte und sogar der ADAC (habe deswegen gerade meine Mitgliedschaft gekündigt)Nein!!!
Die Angabe bei Ebay, daß man Privtperson sei und deshalb keine Garantie oder Gewährleistung übernimmt gilt als nicht geschrieben!!
Die Privatperson ist auch verpflichtet mangelfreie Ware anzubieten. Der beliebte Satz "... hat bis zum Ausbau tadellos funktioniert" und dann Müll versenden und dann behaupten die Ware wär auf dem Transportweg kaputt gegangen ist somit obsolet.
Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied zwischen privat oder gewerblich.
Nur bei eindeutig als defekt deklarierten Waren ist man nichtgewährleistungspflichtig.