heizungsservice schrieb:
Ok, Schreibe das doch mal an Wolf mit der zu hohen Minimalleistung. Du hast doch 5 Jahre Systemgarantie.
Hi.
Das hat er doch schon, die Antwort war ja wenig befriedigend...
Die Systemgarantie bringt ihm in diesem Fall ja auch nichts, es ist ja nichts defekt. Die einzige "Lösung" wäre sich auf die Mängelhaftung des Verkäufers zu beziehen, da das nicht weit genug herunterregeln einen Mangel darstellen kann. Problem dabei ist allerdings das er 1. dem Verkäufer ( also nicht Wolf ) beweisen muss das dieses nichtereichen der unteren Leistungsgrenze einen Mangel darstellt und 2. dieser schon seit Übergabe der Anlage bestand. Läuft also auf ein Gutachten hinaus, und das darf er erstmal selbst bezahlen. Dazu brauchts natürlich noch einen Anwalt.
Zu guter letzt... was macht er wenn der Mangel wirklich nachweisbar sein sollte? Ob Wolf dem Verkäufer eine wie auch immer geartete Lösung von Technischer Seite aus zur verfügung stellt ist mehr als Fraglich, und der Verkäufer kann ja maximal die Anlage zurücknehmen bzw. einen Preisnachlass gewähren. Die Folgekosten wie z.b. den Wechsel zu einem anderen Anbieter ( so es denn einen gibt
) muss er selbst tragen.
Denkbar wäre natürlich das Wolf auf Kulanzbasis die Kosten für den Puffer (teilweise) übernimmt, das werden die aber auch nur unter ausschluss einer Haftung machen.
Nach meiner Erfahrung ( ich war Jahrelang bei MediaSaturn... ) wird Wolf das entweder doch noch irgendwann techn. in den Griff kriegen oder die "allerlautesten Schreier"
auf dem Kulanzweg ruhig stellen. Auch hier gilt, die meisten Kunden merken sowas doch garnicht. Die neue Heizung hängt eben im Keller, macht warm und gut ist.