@Pierre: Wir sollten schon unterscheiden zwischen Infizierten und Erkrankten und bei den Erkrankten wiederum zwischen den Fällen die nur leichte bis mäßige Symptome zeigen und das problemlos zu Hause aussitzen können (und im Regelfall überhaupt keinen Behandlungsbedarf haben) und der deutlich kleineren Gruppe schwer Erkrankter, die ggf. hospitalisiert werden müssen.
In Zahlen sieht das so aus, daß etwa 80% der Bevölkerung - selbst
wenn sie infiziert würden und
falls sie nachfolgend erkranken - NICHT ins Krankenhaus müssen und, da eine direkte Therapie ohnehin nicht möglich ist, im Grunde auch keiner ambulanten Behandlung bedürfen. Zur Zeit sind AU-Bescheinigungen auch ohne Aufsuchen eines Arztes ausstellbar, so daß der Hauptgrund der üblichen Arztkonsultation in den meisten Fällen derzeit entfällt.
Die zweite Gruppe bestehend aus den restlichen etwa 20% der Bevölkerung wird nicht ausnahmslos ja nicht einmal mehrheitlich infiziert, das reine Infektionsrisiko ist dort nicht größer als in der anderen Bevölkerungsgruppe. Wer aus dieser kleineren Gruppe allerdings infiziert wird, wird mit höherer Wahrscheinlichkeit auch tatsächlich an der Infektion erkranken und in etlichen Fällen auch mit einem schwereren Verlauf rechnen müssen. Jedenfalls ist es Humbug, daß die gesamte 20%-Gruppe geschlossen erkrankt, auch werden nur Teile der aus dieser Gruppe Erkrankenden Verläufe haben, die eine stationäre Aufnahme erfordern. Das relativiert die Zahl der benötigten Betten schon um Einiges, ca. 20% der Risikogruppe sind pflegebedürftig, so daß es mit vernünftigem Verhalten ihrer Kontaktpersonen viel weniger wahrscheinlich ist, daß diese sich infizieren, weil sie öffentlichen Infektionsgelegenheiten kaum ausgesetzt sind. Zu der Risikogruppe werden übrigens auch an Diabetes Erkrankte gezählt, obwohl diese kein erhöhtes Risiko haben, wenn sie medikamentös gut eingestellt sind, was man eigentlich erwarten sollte. Auch Raucher fallen in diese Risikogruppe, diese könnten sich ihres erhöhten Risikos binnen ein zwei Wochen entledigen, indem sie einfach die verdammte Qualmerei sein lassen.
@tricotrac: Das Grundgesetz steht meinem Vorschlag nicht entgegen, sonst hätte ich ihn nicht gemacht. Ich habe ausdrücklich geschrieben, es den Personen aus der Risikogruppe ANZUBIETEN. Ein Angebot das man ausschlagen kann ist kein Zwang, das GG verbietet es nicht, einen angebotenen kostenfreien und freiwilligen Hotelaufenthalt in Anspruch zu nehmen. Ein Richter wird daher damit überhaupt nicht befaßt, weil es genügt, wenn Oma Müller sagt, sie möchte zu Hause bleiben. Zwei Drittel der Senioren reisen gern, denen könnte ein Hotelangebot für lau sogar sehr gelegen kommen, noch dazu wenn es ihrem Schutz dient. So wären sie versorgt und in Obhut, die Alternative wären das gesundheitliche Risiko und möglicherweise den Tod in Kauf zu nehmen, oder monatelang isoliert in den eigenen vier Wänden zu hocken. Das halte ich kaum für praktikabel und es würde den Senioren sogar dann schaden, wenn sie sich überhaupt nicht infizieren.