Andreas1956
Experte
- Mitglied seit
- 18.11.2018
- Beiträge
- 4.300
Der Heizungsbauer mit Angestellen ist auch Arbeitgeber, ihn träfe aus den selben Rechtsgründen gleichermaßen die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und Kunden. Bist Du der Ansicht, daß der Heizungsbauer für derart unwahrscheinliche wenn auch nicht auszuschließende Ausnahmelagen hätte Schutzmasken vorhalten müssen?Das verstehe ich nicht. Zum einen ist das doch im Wesentlichen Ländersache und zum anderen liegt die Verantwortung für die Einlagerung meiner Kenntnis nach bei den Kliniken selbst ("Arbeitgeber"). Der normale Bestand dürfte diese Einlagerung dann wohl nicht umfassen?!?
Schutzbekleidung für Kriegsfälle ist eingelagert. Aber damit dürftet Ihr kaum etwas anfangen können; CBRN. Sähe aber aus Patientensicht sicherlich lustig aus.
Vorgehalten wird üblicherweise das, was erwartbar gebraucht wird, also die typischen Dinge in Mengen, die erfahrungsgemäß im Klinik- oder Praxisalltag gebraucht werden. Man kann nicht allgemeine Risiken einer ganzen Gesellschaft auf die Schultern kleiner Arztpraxen oder Kliniken abladen, das muß der Staat (das Bundesland) im Rahmen des Katastrophenschutzes leisten. Da deutschlandweit Schutzbekleidung nicht mehr erhältlich ist, hat offensichtlich kein einziges der 16 Länder eine entsprechende Bevorratung angelegt.