Janukowitsch wurde doch wegen Landesverrat zu 13 Jahren verdonnert oder?
In der Ukraine -- mehr oder minder von den denen die ihn ohne Rechtsgrundlage "weg-putscht2 haben.
Zudem wollte doch Russland Janukowitsch wieder als Präsidenten einsetzen ...
Nein --das ist Unsinn !
--> wo haben Sie das denn nun wieder her ?
Die Fakten:
1.) Russland hat Janukowisch nach dem "Staatsstreich" oder auch "Putsch" weiter als legitimen Präsidenten betrachtet.
--> denn die "Putschisten" sind verfassungsrechtlich gesehen gar nicht im Amt und nicht demokratisch legitimiert [1].
Siehe Spiegel-Artikel [1] dazu in meinem Vorkommentar, Zitat am 4, März 2014 Putin im Wortlaut [1]:
"Wiktor Janukowitsch habe zwar keine Macht, das sei klar, aber dennoch sei er "juristisch gesehen" der legitime Präsident der
Ukraine."
2.) Nach der ersten "neuen" Wahl Mai 2014 bei der Poroschenko gewählt wurde -- hat Russland Poroschenko nach der Wahl ohne "wenn und aber" als Präsident anerkennt und auf Dialog gehofft Zitat Süddeutsche [1]:
"
Reaktionen auf Amtsantritt: Russlands Botschafter in der Ukraine, Michail Surabow, würdigt den neuen ukrainischen Staatspräsidenten Poroschenko als "ernstzunehmenden Partner". Sein Dialogangebot an Moskau sei "ermutigend"."
Tatsache ist:
A.) Die EU hatte das Recht die "Staatsstreich-Regierung" anzuerkennen -- obwohl das gegen die Verfassung der Ukraine verstößt.
B.) Russland hatte ebenso das Recht den dejure legetimen Präsidenten Janukowisch weiter als Staatsoberhaupt der Ukraine anzuerkennen.
Das ist kein Widerspruch -- sonder im Völkerrecht "normal".
1.) Das Völkerrecht toleriert das zwei sich widersprechende Rechtssichten nebeneinander existieren -- in einigen Fällen.
Z.B. die Anerkennung von Staaten entscheiden Staaten und Völkerrechtssubjekte souverän selbst !
Die UNO und ca 80 Staaten erkennen das Kosovo nicht als Staat an -- die vielen uralten Kirchen im Kosovo sind für die UNO und die UNESCO serbische Kultutgüter.
Deutschland und gut 100 andere Staaten erkennt das Kosovo als eigenstaatlich an.
2.) Für Regierungen gilt das "Effektivitätsprinzip" [3] -- wenn eine Regierung tatsächlich über das ganze Land -- oder den größten Teil -- die Macht hat
--> dann kann diese Regierung auch anerkannt werden.
--> Deutschland durfte die "Putschisten" als Regierung anerkennen.
--> Kurz eine Regierung ist völkerrechtlich legetim einfach weil sie "effektiv" regiert.
3.) Es gibt eine Ausnahme: Ein "gewaltsamer" oder "verfassungswidriger" Regierungswechsel muss zumindest vorläufig oder bis auf weiteres nicht anerkannt werden.
--> Das ist völkerrechtliche Praxis -- wir -- Detuschland --erkennen auch nach 2 Jahren weiter die "alter" Vertriebene Regierung Afghanistans an, nicht die Taliban.
--> Darauf berufe sich Russland von 22.02.2014 bis 28.04.2014 und erkannten Janukowisch weiter an -- das war völlig legetim.
--> Das ist auch die Begründung für die Existenz von Exilregierungen [4].
Zitat des Schweizer Aussenamt zu "Effektivitätsprinzip" und "Exilregierungen" [3]:
"Einzige völkerrechtliche Voraussetzung für die Anerkennung einer Regierung ist deren
effektive Ausübung der Hoheitsgewalt (vor allem Kontrolle über einen substanziellen Teil des
Territoriums, Beherrschung des Verwaltungsapparates). Sonderfälle ergeben sich dann,
wenn eine rechtmässige Regierung die Herrschaftsgewalt über den Staat teilweise oder ganz
verliert und allenfalls ins Ausland flüchtet (Exilregierung).
Frage
Wo habt Ihr eigentlich alle diese "steilen Thesen" her darüber was Putin angeblich alles will?
Quellenangaben
[1]
Ukraine-Faktencheck: Putin und der legitime Präsident
[2]
Putin verstärkt Grenzschutz
[3]
https://www.eda.admin.ch/dam/eda/de/documents/aussenpolitik/voelkerrecht/PDF_Anerkennung__de_05.pdf
[4]
Exilregierung – Wikipedia