Sgoetz
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Das glaub ich nicht. Ausschalten reicht da net.Bist du keine Elektrofachkraft für eingeschränkte Tätigkeiten im SHK-Handwerk ? Außerdem steht deine Einwendung in keinem Verhältnis zur besprochenen Fachbetriebspflicht für Gasgeräte !
Ich hab ne ausbildung als richtiger elektiker und nicht nur als elektrofachkraft für ne heizung. Ich darf bis 600kv schalten!
Na klar, schließlich möchte ich meinen Renteneintritt noch erleben.