Wartung selbst durchführen?

Diskutiere Wartung selbst durchführen? im Junkers-Bosch Forum im Bereich Heizungshersteller; Hi ich hab ne ZBS14/100. Eingebaut 2019. Gerade eben es erste mal gewartet worden. Dauer waren ca 15 min. Nun wart ich mal auf die Rechnung...

Sgoetz

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Hi ich hab ne ZBS14/100. Eingebaut 2019. Gerade eben es erste mal gewartet worden. Dauer waren ca 15 min.
Nun wart ich mal auf die Rechnung....
Da das ganze ja scheinbar nix besonderes ist. Frag ich mich ob ich das nicht einfach ab sofort selber machen.
Ich bin beruf Maschinenbauer also nicht unbegabt denk ich.

Nun stellt sich mir aber die Frage, brauch ich was spezielles? Also die besonderen Bürsten zb?
Würde die Wartung jedes Jahr dann nach Anleitung machen und mir so ein Wartungssatz kaufen (ca 30 Euro für die Dichtungen und Zündelektrode)

Was denkt ihr? Ja selber machen oder doch lieber den Heizungsbauer für teuer Geld kommen lassen?
 
tricotrac

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Hi ich hab ne ZBS14/100. Eingebaut 2019. Gerade eben es erste mal gewartet worden. Dauer waren ca 15 min.
Da handelt es sich um ein Gasbrennwertgerät. Das war eine "Putzlappenwartung" eines Pfuschers. In 15 Minuten kann kein Handwerker eine Wartung gemäß Hersteller Richtlinien durchführen.

Da das ganze ja scheinbar nix besonderes ist. Frag ich mich ob ich das nicht einfach ab sofort selber machen.
Ich bin beruf Maschinenbauer also nicht unbegabt denk ich.
Zur Überprüfung und Reinigung der Wärmetauscherflächen muss der Brenner ausgebaut werden. Dazu muss der Gasweg geöffnet werden.
Hast du eine Gaskonzession, dass du solche Wartungsarbeiten durchführen darfst ? Das ist eine Arbeit nur für zugelassenes Personal.

Was denkt ihr? Ja selber machen oder doch lieber den Heizungsbauer für teuer Geld kommen lassen?
Schließe einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb ab, der sich mit Junkers-Produkten auskennt. Denke daran, es besteht Fachbetriebspflicht. Gas ist kein Spielzeug.
 

KarlZei

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Was denkt ihr? Ja selber machen oder doch lieber den Heizungsbauer für teuer Geld kommen lassen?
Ich würde selber machen bevorzugen. Da weiß ich, was ich für mein Geld bekomme ;-)
Es gibt dabei nur 2 Probleme: 1. braucht man Messgeräte (Gas, Abgas), die man sich allerdings dafür besorgen kann, und 2. darf man es nicht. An den Geräten darf nur zugelassenes Personal arbeiten.
 

Sgoetz

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Da handelt es sich um ein Gasbrennwertgerät. Das war eine "Putzlappenwartung" eines Pfuschers. In 15 Minuten kann kein Handwerker eine Wartung gemäß Hersteller Richtlinien durchführen.

War die Fachfirma die das Gerät eingebaut hat. Gemacht wurde folgendes:
Gebläse abgebaut. Alles innen drin raus. Bürsten und aussaugen. Siphon sauber machen. alles zusammen Messung Abgaswerte fertig.
Also alles was auch in der Wartungs anleitung von Junkers steht. Wurde halt nur nichts getauscht weil laut angabe alles noch I.O

Zur Überprüfung und Reinigung der Wärmetauscherflächen muss der Brenner ausgebaut werden. Dazu muss der Gasweg geöffnet werden.
Hast du eine Gaskonzession, dass du solche Wartungsarbeiten durchführen darfst ? Das ist eine Arbeit nur für zugelassenes Personal.

Gaswag öffnen? Du meinst das Plastikrohr vor dem Gebläse ab machen? Das denk ich schaff ich ohne Konzession. Hab beruflich auch mit Gas zu tun.

Schließe einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb ab, der sich mit Junkers-Produkten auskennt. Denke daran, es besteht Fachbetriebspflicht. Gas ist kein Spielzeug.
 

Sgoetz

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Ich würde selber machen bevorzugen. Da weiß ich, was ich für mein Geld bekomme ;-)
Es gibt dabei nur 2 Probleme: 1. braucht man Messgeräte (Gas, Abgas), die man sich allerdings dafür besorgen kann, und 2. darf man es nicht. An den Geräten darf nur zugelassenes Personal arbeiten.
Ja selbst mach ich es ordentlicher.
Abgas kann ja der Schorni messen. Mach das dann alles bevor der eh kommt.
Ich weis net welchen Grund es gibt das man es nicht selbst machen soll? Beim Auto soll ich auch immer in ne Fachwerkstatt für Öl und Bremsen...
Garantie? Ok scheiß druff. Gas? Kann ja wie gesagt der Schorni messen ausserdem hab ich neben dem Kessel auch eine Co und Gaswarner. Könnt ich mir auch noch von der arbeit einen ausleihen. Nur halt keine Abgasmessung.
 

KarlZei

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Ja selbst mach ich es ordentlicher.
Das sieht man an der durchgeführten Wartung. Gemäß Deiner Beschreibung fehlen da einige wichtige Punkte. Gasmessungen, Druckhaltung, WW-Speicher, Sicherheitseinrichtungen. Somit war das keine fachgerechte Wartung nach Herstellervorgabe...
 
tricotrac

tricotrac

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Ich kenne kein Gasgerät wo ohne Öffnen des Gaswegs der Brenner (Gebläse) ausgebaut werden kann.

Übrigens : Die Fachbetriebspflicht beginnt mit dem Eintritt der Gasleitung ins Gebäude und endet mit der Abgasmündung außerhalb. A L L E S Dazwischen unterliegt der Fachbetriebspflicht. Diese gilt für die häusliche Gasinstallation einschließlich des gesamten Gasgerätes. Schon das entfernen des Gerätemantels ist dir untersagt, weil dafür der Einsatz eines Werkzeugs erforderlich ist.
 

Sgoetz

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Das sieht man an der durchgeführten Wartung. Gemäß Deiner Beschreibung fehlen da einige wichtige Punkte. Gasmessungen, Druckhaltung, WW-Speicher, Sicherheitseinrichtungen. Somit war das keine fachgerechte Wartung nach Herstellervorgabe...
Also ich hab auch jetz als Vergleich nur das was in der
Installations- und Wartungsanleitung für den Fachmann steht.
Und das ist alles was auch kann und auch Beruflich mache nur halt an anderen Anlagen.
 

Sgoetz

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Ich kenne kein Gasgerät wo ohne Öffnen des Gaswegs der Brenner (Gebläse) ausgebaut werden kann.

Was ich abnehmen muss ist das Saug & Mischrohr. Das ist aber auch keine geschlossene Verbindung die später "Dicht" sein muss.

Übrigens : Die Fachbetriebspflicht beginnt mit dem Eintritt der Gasleitung ins Gebäude und endet mit der Abgasmündung außerhalb. A L L E S Dazwischen unterliegt der Fachbetriebspflicht. Diese gilt für die häusliche Gasinstallation einschließlich des gesamten Gasgerätes. Schon das entfernen des Gerätemantels ist dir untersagt, weil dafür der Einsatz eines Werkzeugs erforderlich ist.
Also ab Gasuhr sag ich als Eigentümer immer noch was und wie was passiert. So einfach ist das hier. Selbst wenn ich an der Gasleitung was ändern würde, Kann es mir niemand verbieten.
Und zum Thema Gerätemantel... Der geht ab in dem ich an der Seite mit dem Finger auf den Knopfdrücke der Mantel bzw Deckel aufspringt und ich ihn einfach aushänge. Ich brauch kein Werkzeug dafür. Das ist jetz kein Angriff auf dich auch wenn es sich jetzt so lesen sollte
 
Wolfhaus

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Also ab Gasuhr sag ich als Eigentümer immer noch was und wie was passiert. So einfach ist das hier. Selbst wenn ich an der Gasleitung was ändern würde, Kann es mir niemand verbieten.
Ich schlage vor wir beenden das hier, damit das nicht wieder durch die Decke geht und es ist ja alles auch gesagt worden, von beiden Seiten:

Achtung ! für Heizungsanlagen besteht eine Fachbetriebspflicht. Bitte beachten Sie immer die bestehenden Gesetze und Vorschriften.
 

Sgoetz

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Jap denke ich werd mich hier auch abmelden. Weil als nicht heizungbaumeister wird einem nicht hier geholfen sondern immer nur gesagt was man nicht darf. Ich hoffe das es vielen hier in anderen bereichen genauso geht!
 
tricotrac

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Wieso das den? Ist das bei euch nicht so daheim? Das du als eigentümer immer noch sagst was passiert?
Da den Herrn Heizungsbaumeister anscheinend einige Gesetze ; technische Regeln und Verordnungen gänzlich unbekannt sind, braucht er wohl ein wenig Nachhilfe.

Rechtliche Grundlage deiner Gasversorgung ist das Energie -Wirtschafts -Gesetz (EnWG) .Dort im § 49 Absatz 2 Nr. 2

Dies ist die Gesetzesgrundlage für die Niederdruck-Anschluss-Verordnung (NDAV). dort bitte in den § 13 Absatz 2 nachlesen

Das ist auch so im Arbeitsblatt G 600 des Deutschen Verein für das Gas- und Wasserfach (DVGW) vermerkt. Unter Fachleuten werden die auch Technische Regeln Gas Installation (TRGI) genannt.

Das ist die Basis für die Fachbetriebspflicht. Ich wünsche ein angenehmes Nachlesen.
 

Sgoetz

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Ok und du rufst auch wenn du eine steckdose anschliest immer einen fachbetrieb? Hast auch keine 2 verlängerungskabel nacheinander geschaltet? Hälst dich immer an die 5 sicherheitsregeln?
 

MartinS

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Moin Zusammen,

mal eine Hand auf's Herz der Heizungsbauer : Wie oft und selbstverständlich arbeitet ihr an den elektrischen Komponenten oder Anschlüssen einer Heizungsanlage?

LG Martin
 
tricotrac

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Ok und du rufst auch wenn du eine steckdose anschliest immer einen fachbetrieb?
Bist du keine Elektrofachkraft für eingeschränkte Tätigkeiten im SHK-Handwerk ? Außerdem steht deine Einwendung in keinem Verhältnis zur besprochenen Fachbetriebspflicht für Gasgeräte !

Hälst dich immer an die 5 sicherheitsregeln?
Na klar, schließlich möchte ich meinen Renteneintritt noch erleben.
 

Sgoetz

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Moin Zusammen,

mal eine Hand auf's Herz der Heizungsbauer : Wie oft und selbstverständlich arbeitet ihr an den elektrischen Komponenten oder Anschlüssen einer Heizungsanlage?

LG Martin
Genau das mein ich. Es hält sich niemand an alle Gesetze und regeln, aber jeder muss es selbst wissen was er tut. Gas ist gefährlich das mir bewusst. Wenn ich unsicher bin lass ich es auch durchaus sein und erkundige mich. Aber das was in der wartungsanleitung steht ist ja einfacher als einen gasgrill anzuschließen. Von daher fachliche eben ja aber nicht nur hier mit gesetzen und verboten um sich werfen. Ich mach das eh egal was hier geschrieben wird. Es geht mir drum um mich weiter zu bilden und fehler zu vermeiden!
 
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