Überprüfung Gasfeuerstätte

Diskutiere Überprüfung Gasfeuerstätte im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Ich hätte da mal eine Frage, in unserem Ferienhaus haben wir einen Gasheizwertkessel. Dieser muß wohl kalenderjährlich einmal durch einen Schorni...
Andreas1956

Andreas1956

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Ich hätte da mal eine Frage, in unserem Ferienhaus haben wir einen Gasheizwertkessel. Dieser muß wohl kalenderjährlich einmal durch einen Schorni überprüft werden. Im Feuerstättenbescheid vom Februar 2019 steht, daß die Überprüfung zwischen dem 1.1. und dem 31.3. eines jeden Jahres erfolgen soll/muß.

Im Jahre 2022 wurde die Überprüfung durch den Bezirksbevollfähigten nicht in dem genannten Zeitraum durchgeführt. Mal war sein Geselle krank, dann machte er gerade keine Messungen, dann stand sein Urlaub vor der Tür und dann hat er es vergessen. Schlußendlich erfolgte dann die Messung erst Ende August 2022, mithin erfolgte sie zwar einmal kalenderjährlich, aber eben nicht im 1. Quartal.

Gestern bekamen wir böse Post vom Landratsamt, es bestehe "Gefahr für die öffentliche Sicherheit", weil die diesjährige Überprüfung / Abgasmessung nicht bis zum 31.3.23 durch den Bezirksbevollfähigten durchgeführt und ihm auch nicht bis 15. April unter Beifügung irgendeines Formblatts und des Meßprotokolls nachgewiesen wurde. Außerdem sei auch ein neuer Feuerstättenbescheid nötig. Unter beinahe Androhung atomarer Auslöschung verlangt nun das Landratsamt, den abgeschalteten Gasheizkessel binnen 2 Wochen überprüfen zu lassen, anderenfalls werde Ersatzvornahme erfolgen.

Wonach geht das eigentlich? Wenn der Schorni selbst keine Zeit oder Lust hat geht es problemlos auch ein halbes Jahr später, und im Folgejahr steht gleich die Existenz der Erde auf dem Spiel, wenn ein ohnehin nicht betriebener Heizkessel nicht pünktlich im 1. Quartal überprüft wird? Oder werden die Schornis jetzt schon auf ihren Einsatz als Energiepolizei geschult und unterliegen jetzt dem Beißzwang?
 
cephalopod

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Dann nimm einen anderen Schornsteinfeger.
Bist seit 10 Jahren frei in der Wahl.
Aber Verantwortlich für die Termine und die Konsequenzen. Wie bei der HU deines Autos.

 
Dr Schorni

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Informiere GENAU diese Behörde über die Versäumnisse Deines beauftragten Schornsteinfegers der gleichzeitig der überwachende Bezirksverwalter ist. DAS freut die immer zu erfahren wies da draußen (NICHT) läuft.... :thumbup:
 

KarlZei

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Informiere GENAU diese Behörde über die Versäumnisse Deines beauftragten Schornsteinfegers der gleichzeitig der überwachende Bezirksverwalter ist.
Welche Versäumnisse konkret, die der Behörde noch nicht bekannt sind?
 
Dr Schorni

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Seine Versäumnisse in Bezug auf Kundenversorgung genau in den aufge-führten Details die er offensichtlich nun selbst bei der Behörde gemeldet hat, also damit DIE mal erkennen WAS für eine VOLLPFEIFE das hier ist. ☝
 

KarlZei

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Dann ist doch alles gut und die Behörde muss nur noch entsprechend tätig werden ;-)
 

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Vielleicht benötigt der Schornsteinfegermeister dort mal wieder von seiner Vorgesetzten - Behörden ein gefälligen gründlichen...

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Andreas1956

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Der Landkreis wurde von mir über die Abläufe telefonisch unterrichtet. Gleichwohl hat man mir nur noch einmal die Folgen aufgezeigt, wenn ich der Aufforderung nun nicht unverzüglich nachkäme. Davon, daß sie dem Bezirksbevollfähigten auch auf die Füße treten wollen, haben sie zumindest mir gegenüber keine Andeutungen gemacht. Wir kamen immer an dem selben Punkt an, der Anlagenbetreiber ist verantwortlich daß die festgelegten Termine eingehalten werden. Ich müsse mir eben einen Schorni suchen, der fristgerecht die Überprüfung auf die Reihe bekommt. Aus der Perspektive eines Büroschimmels ist die Welt eben sehr einfach.
 
Andreas1956

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Dann ist doch alles gut und die Behörde muss nur noch entsprechend tätig werden ;-)
Behörden werden allenfalls gegen Bürger tätig, nicht aber gegen die schwarze Klimapolizei. Ich warte schon auf den Tag, wo der Bezirksbevollfähigte mit Schlagstock, Elektroschocker und Pfefferspray zur Heizungskontrolle vor der Tür steht. Die Schornis werden wohl bald ziemlich einsame Menschen werden, wenn sie den Daumen über einer Heizungsanlage senken oder das Amt für die Einleitung von Zwangsmaßnahmen informieren.
 

Techniker 2

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Die Behörden, Amtsträger oder Bediensteten halten sich immer an den vorgeschriebenen dortigen behördlichen Vorgaben. In diesen Fall schützen die ja Ihren staatlichen Beauftragten um nur Ihre gesetzlichen Beträge weiter Einkassieren zu können.

Hier mal der damalige Pressebericht, Schornsteinfeger getötet

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Ja auch das Schornsteinfegermeister Leben kann Lebensgefährlich werden.....
 
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Andreas1956

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Regel 1 : NIE mündlich - IMMER schriftlich !! Meeensch das weißte doch!
Als Mann habe ich doch keine Regel. ^^

Ich sehe mich nicht als dafür zuständig an, die korrekte Tätigkeit des Bezirksbevollfähigten zu überwachen oder auch nur zu fördern. Mein Interesse liegt einzig darin, nicht mit Blödsinn behelligt zu werden. Und Blödsinn dürfte vorliegen, wenn man ein Prüfintervall von 12 Monaten vorgibt, die letzte Prüfung an meinem Heizkessel nachweislich erst 8 Monate her ist und man bereits über Ersatzvornahmen und Gefahr für die öffentliche Sicherheit faselt, wenn das nicht binnen 2 Wochen gemessen wird. Die haben schlicht einen Knall, das ist aber auch nicht mein Fachgebiet. xD
 

KarlZei

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Ich warte schon auf den Tag, wo der Bezirksbevollfähigte mit Schlagstock, Elektroschocker und Pfefferspray zur Heizungskontrolle vor der Tür steht. Die Schornis werden wohl bald ziemlich einsame Menschen werden, wenn sie den Daumen über einer Heizungsanlage senken oder das Amt für die Einleitung von Zwangsmaßnahmen informieren.
Ach was, das betrifft doch nur die wenigen Anlagenbetreiber, die sich nicht um die gesetzlichen Vorgaben scheren und deswegen z.B. vorgeschriebene Überprüfungen/Messungen nicht durchführen lassen oder Wärmeerzeuger unzulässigerweise betreiben.
Mein Interesse liegt einzig darin, nicht mit Blödsinn behelligt zu werden.
Die wollen doch eigentlich nur helfen. Und Du wirst die nächsten Jahre sicherlich nicht mehr "mit Blödsinn behelligt", wenn es Dir gelingt, die erforderliche Überprüfung/Messung fristgerecht in einem dafür vorgegebenen 3-Monatszeitraum zu veranlassen. Sollte für Dich doch kein Problem sein.
 
Dr Schorni

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Ihr kapiert das halt nicht, aber das ist Teil dieses perfiden Systems. Und Euer Bezirksverwalter hat Euch zu "2013" weder informiert noch aufgelärt, sondern einfach so weitergemacht wie bisher.
Die Behörde MUSS erfahren, dass er als Betrieb versagt hat UND als bBSF, damit sie seine nicht vorhandene Eignung feststellen. Nochmal für alle:
- der bBSF setzt den Fristbereich im Feuerstättenbescheid fest
- innerhalb diesem muss der Eigentümer einen Betrieb seiner Wahl BEAUFTRAGEN (der bBSF "Betrieb" darf sich NICHT einfach so anmelden!). Somit liegt die ganze Verantwortlichkeit beim Eigentümer.
- wird der Fristbereich um 2 Wochen überschritten MUSS der bBSF zuerst den Eigentümer anschreiben und danach die Behörde.
Merkt Ihrs?? Der schwarze DEPP hat also nicht nur in der Arbeitsdurchführung als "freier Schornsteinfegerbetrieb" versagt, sondern auch noch seine quasi-Selbstanzeige verpennt. DESHALB muss die Behörde ihm da an den Karren fahren, denn er kommt seinen Aufgaben nicht nach. Denn DESHALB, wegen seinem Verschulden kommt es zu dieser ach-so-gefährlichen Fristverschleppung.
Der Eigentümer ist aber auch immer der Depp, weil sich dann der "ja ohnehin ohne Auftrag" kommenden schwarze Penner plötzlich erinnert dass er gar keinen schriftlichen Auftrag hat, somit gar nicht kommen musste. Alles klar? Er deht sich jedesmal so hin wies für IHN passt! Er macht seine "Kunden" ohne Beauftragung und unterwandert damit den freien Markt. Sobald aber ER einen Fehler macht hängt er andere so richtig hin. Und die Behörde stellt sich genauso DUMM. Dämmerts langsam was für ein linkes Packk das ist??
 

KarlZei

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Ich glaube, Du übertreibst jetzt ein wenig.
Sicherlich ist der bBSF auf Grundlage der bisherigen Infos in min. einem Punkt seinen Pflichten nicht nachgekommen. Das ändert aber nichts daran, dass das auch auf den Anlagenbetreiber zutrifft. Wenn der einen Betrieb beauftragt, dann muss er sich halt auch darum kümmern, dass der Auftrag im vorgesehenen Zeitraum erledigt wird, wenn er keinen Ärger will. Aber hier sind wohl 2 Sachen 'unglücklich' zusammengekommen.
Wenn der beauftragte Betrieb versagt, dann ist das ausschließlich Angelegenheit zwischen Auftraggeber und Betrieb. Die Behörde geht das nichts an. Und, BTW, wer sagt denn, dass die Behörde sich dumm gestellt hat? Es ist eher abwegig zu glauben, dass die Behörde einem Anlagenbetreiber gegenüber mitteilt, ob und was sie bei einem Pflichtverstoß des bBSF mit eben diesem anstellt. Möglichkeiten hätte sie genug und sie ist letztlich auch im Rahmen der Dienstaufsicht verpflichtet, was zu tun.

Ich sehe das Problem eher im Desinteresse daran / in der Unkenntnis vermutlich vieler darüber, welche Aufgaben/Verantwortungen der Anlagenbetreiber und der Schornsteinfeger in der jeweiligen Funktion hat. Dabei ist doch im Feuerstättenbescheid im Detail dargestellt, was wann und warum gemacht werden muss. Die einfachste und irgendwie auch naheliegendste Lösung wäre, es einfach so zu machen. Aber es ist natürlich viel unterhaltsamer, in martialischer Sprache (des OP) aus einer Mücke einen Elefanten zu machen.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Es geht nicht um Mücken oder Elefanten. Der Bezirksbevollfähigte ist dem Anlagenbetreiber erstens durch Expertenwissen über die geltenden Rechtsvorschriften überlegen, weil das sein täglich Brot ist. Zweitens verfügt er auch über eine gewisse "Machtposition" aus seiner hoheitlichen Bestallung. Oder, um es einmal ganz anders auszudrücken: Der Bezirksbevollfähigte ist Autoritätsperson, vielleicht im konkreten Einzelfall auch Vertrauensperson. Der Anlagenbetreiber vertraut darauf, daß es seine Ordnung haben wird, wenn der Schorni etwas in einer bestimmten Art und Weise handhabt.

Nun zu meinem konkreten Einzelfall. Im Jahr 2022 hat exakt dieser Bezirksbevollfähigte sich einen Scheiß um die Festlegungen gekümmert, die er 2019 höchstpersönlich in dem Feuerstättenbescheid getroffen hat. Er führte gerade nicht im ersten Quartal 2022 die Überprüfung durch, obwohl er sich diese Arbeit seit vielen Jahren gewissermaßen an sich gerissen hat, indem er den Kunden per Postkarte mitteilt, wann er ihre Feuerstätte überprüfen wird. Man könnte hier also bereits von einem (stillschweigenden) Arbeitsauftrag an ihn ausgehen, wenn der Kunde da jahrelang mitspielt und nichts Gegenteiliges mitteilt ("ich beauftrage jemand anderen").

Nun hatte der Bezirksbevollfähigte aber intern ein Problem, der Goldhamster hatte Durchfall, Urlaub stand vor der Tür und dann erkrankte auch noch monatelang der Mitarbeiter. Aber damit nicht genug, im Juni und Juli messen wir nie, da kümmern wir uns um das Kehren! Aber, so der Schorni, dann melde ich mich bei Ihnen, dann vereinbaren wir einen Termin!

Das hat der Schorni jedoch vergessen, wie er einräumte. Erst im August führte er dann endlich die Messung/Überprüfung durch, obwohl sie lt. Feuerstättenbescheid auch 2022 bereits im 1. Quartal zu erfolgen hatte. 2022 nahm der Schorni diese Verzögerung unbeanstandet hin. Er verwies den Kunden auch nicht darauf, daß er den Termin 1. Quartal einhalten müsse, vielmehr bezeichnete er das als nicht so wichtig, weil die Feuerstätte ja ohnehin fast nie in Betrieb ist. Und er meldete das natürlich auch nicht dem Landkreis. Er wies mich auch nicht darauf hin, paß mal auf, ich bekomme das dieses Jahr echt nicht fristgerecht hin, es muß aber in dieser Frist erfolgen, suche Dir einen anderen Betrieb der das durchführt.

Was bitteschön soll der Normalbürger daraus entnehmen? Die unbedingte Notwendigkeit, die Frist einzuhalten sicherlich nicht. Der Bezirksbevollfähigte verhält sich schlichtweg selbstwidersprüchlich, indem er ein Jahr selbst für monatelange Verzögerungen sorgt und es duldet, daß 18 Monate statt der vorgesehenen 12 zwischen zwei Überprüfungen liegen, dann aber im Folgejahr ein Faß aufmacht, obwohl dieses Mal die letzte Überprüfung nur 8 Monate statt 12 her ist. Wer soll das nachvollziehen können?

Wenn der Bezirksbevollfähigte tatsächlich auch erst selbst den Anlagenbetreiber anmahnen muß, das aber unterläßt und direkt den Landkreis von der Kette läßt, hört es doch wirklich auf. Denn hier macht ER aus einer Mücke einen Elefanten, insbesondere in Ansehung der Tatsache, daß die letzte Überprüfung erst 8 Monate her ist.

Ich hatte den Inhalt meines vor über vier Jahren erteilten Feuerstättenbescheids für unser Ferienhaus nicht im Kopf, wozu auch. Schließlich hat sich der Schorni all die Jahre immer selbst gemeldet, wenn er messen wollte. Ja es stimmt, da steht 1.1 bis 31.3. als Ausführungstermin drin. Aber auch, daß "kalenderjährlich eine Überprüfung" zu erfolgen hat. Unstreitig ist im August 2022 die Überprüfung im Kalenderjahr 2022 erfolgt. Das Kalenderjahr 2023 hat gerade erst begonnen. Zwischen der letzten Überprüfung und heute liegt deutlich weniger als ein Jahr. Die Festlegung eines Quartals ist rein willkürlich, vermutlich "portioniert" sich über diese Terminbestimmung der Bezirksbevollfähigte seine eigenen Messungen so, daß er möglichst gleichmäßig über das Jahr Arbeit hat. Ansonsten heißt Kalenderjahr aus rechtlicher Sicht Kalenderjahr und kein bestimmtes Quartal. Beim Bonusheft vom Zahnarzt muß eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung im Kalenderjahr nachgewiesen werden, ob der Patient dann am 2. Januar beim ZA war, am 27. April oder am 28. Dezember, ist wurscht. Wollte man das abweichend bei Feuerstätten anders sehen, so hat jedenfalls der hoheitliche Aufseher durch sein eigenes Verhalten im Vorjahr bekundet, daß der Zeitpunkt sooo wichtig nicht ist. Und jetzt die dicke Keule?
 

KarlZei

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Ja, alles irgendwo verständlich. Aber das Problem ist doch: Du hast Dich ohne Rücksicht auf den Feuerstättenbescheid auf den bBSF verlassen. Kann man machen, muss man aber nicht und kann wie in diesem Fall ("VOLLPFEIFE") auch in die Hose gehen. Mehr als 'dem Falschen vertraut' und 'Pech gehabt' fällt mir dazu eigentlich nicht ein. Wenn Du sicher sein willst, dass das richtig läuft, musst Du es - wie es auch explizit vorgeschrieben ist - selbst in die Hand nehmen.

Wenn der Bezirksbevollfähigte tatsächlich auch erst selbst den Anlagenbetreiber anmahnen muß, das aber unterläßt und direkt den Landkreis von der Kette läßt, hört es doch wirklich auf.
Das ist zumindest für mich der verbleibende interessante Punkt. Der bBSF dürfte die Aufsichtsbehörde nicht gezielt von der Kette gelassen haben. Die dürfte eher wegen möglicher Versäumnisse des bBSF tätig geworden sein. Und Du bist zwangsläufig beteiligt, weil Du der verantwortliche Anlagenbetreiber bist und die Überprüfungsfrist nicht eingehalten hast. Nur leider werden wir wohl nie erfahren, ob und welche Konsequenzen das für den bBSF hat...
 
Dr Schorni

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Ja, da habt Ihr beide recht. Bestätigt aber auch wieder und wieder: man wird im unklaren gelassen, Vertrauen wird missbraucht und alles läuft nur nach bBSFs Gutdünken, mit Betonung auf SEIN GUT-dünken hinaus.
Das ist ja diese linke Diskrepanz am ganzen. ER muss sonst überall auf Punkt, Komma und in der Fußnote zitierten Halbsatz in Form prügeln, bekommt aber nichtmal einen ganz normalen Arbeitsturnus gebacken. Geschweige denn auch nur den Anschein von Ehrlichkeit und Anstand mit einer direkten Kontaktaufnahme "äääh, wir habens beide verdusselt, wann kann ich kommen, dann ises erledigt".
All das kann doch einfach gar nicht sein, denn JEDER Bezirksverwalter "hat ja ALLES in seinem (verlogenen) Kehrbuch" und im Zeitalter der Computer braucht der nur jede Woche, jeden Monat, nachts um halb eins auf den Knopf drücken "Welche Gebäude sind noch zu machen?".
 
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