Andreas1956
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Ich hätte da mal eine Frage, in unserem Ferienhaus haben wir einen Gasheizwertkessel. Dieser muß wohl kalenderjährlich einmal durch einen Schorni überprüft werden. Im Feuerstättenbescheid vom Februar 2019 steht, daß die Überprüfung zwischen dem 1.1. und dem 31.3. eines jeden Jahres erfolgen soll/muß.
Im Jahre 2022 wurde die Überprüfung durch den Bezirksbevollfähigten nicht in dem genannten Zeitraum durchgeführt. Mal war sein Geselle krank, dann machte er gerade keine Messungen, dann stand sein Urlaub vor der Tür und dann hat er es vergessen. Schlußendlich erfolgte dann die Messung erst Ende August 2022, mithin erfolgte sie zwar einmal kalenderjährlich, aber eben nicht im 1. Quartal.
Gestern bekamen wir böse Post vom Landratsamt, es bestehe "Gefahr für die öffentliche Sicherheit", weil die diesjährige Überprüfung / Abgasmessung nicht bis zum 31.3.23 durch den Bezirksbevollfähigten durchgeführt und ihm auch nicht bis 15. April unter Beifügung irgendeines Formblatts und des Meßprotokolls nachgewiesen wurde. Außerdem sei auch ein neuer Feuerstättenbescheid nötig. Unter beinahe Androhung atomarer Auslöschung verlangt nun das Landratsamt, den abgeschalteten Gasheizkessel binnen 2 Wochen überprüfen zu lassen, anderenfalls werde Ersatzvornahme erfolgen.
Wonach geht das eigentlich? Wenn der Schorni selbst keine Zeit oder Lust hat geht es problemlos auch ein halbes Jahr später, und im Folgejahr steht gleich die Existenz der Erde auf dem Spiel, wenn ein ohnehin nicht betriebener Heizkessel nicht pünktlich im 1. Quartal überprüft wird? Oder werden die Schornis jetzt schon auf ihren Einsatz als Energiepolizei geschult und unterliegen jetzt dem Beißzwang?
Im Jahre 2022 wurde die Überprüfung durch den Bezirksbevollfähigten nicht in dem genannten Zeitraum durchgeführt. Mal war sein Geselle krank, dann machte er gerade keine Messungen, dann stand sein Urlaub vor der Tür und dann hat er es vergessen. Schlußendlich erfolgte dann die Messung erst Ende August 2022, mithin erfolgte sie zwar einmal kalenderjährlich, aber eben nicht im 1. Quartal.
Gestern bekamen wir böse Post vom Landratsamt, es bestehe "Gefahr für die öffentliche Sicherheit", weil die diesjährige Überprüfung / Abgasmessung nicht bis zum 31.3.23 durch den Bezirksbevollfähigten durchgeführt und ihm auch nicht bis 15. April unter Beifügung irgendeines Formblatts und des Meßprotokolls nachgewiesen wurde. Außerdem sei auch ein neuer Feuerstättenbescheid nötig. Unter beinahe Androhung atomarer Auslöschung verlangt nun das Landratsamt, den abgeschalteten Gasheizkessel binnen 2 Wochen überprüfen zu lassen, anderenfalls werde Ersatzvornahme erfolgen.
Wonach geht das eigentlich? Wenn der Schorni selbst keine Zeit oder Lust hat geht es problemlos auch ein halbes Jahr später, und im Folgejahr steht gleich die Existenz der Erde auf dem Spiel, wenn ein ohnehin nicht betriebener Heizkessel nicht pünktlich im 1. Quartal überprüft wird? Oder werden die Schornis jetzt schon auf ihren Einsatz als Energiepolizei geschult und unterliegen jetzt dem Beißzwang?