Die Diskussion um den Edelstahlschornstein an der Außenfassade und dessen Höhe macht doch hier keinen Sinn. Es führt da einfach kein Weg am Bezirksschornsteinfeger vorbei. Der muss dieses Frittenbudenrohr schließlich abnehmen. Entweder richtet der sich 101-prozentig an die gesetzlichen Vorgaben des Bundeslandes und ggf. noch den Vorgaben so mancher Landkreise/Kommunen oder er drückt auch mal ein Auge zu. Es gibt da nämlich auch Ermessensentscheidungen im besonderen Einzelfall (Wohnhaus im Außenbereich, keine unmittelbaren Nachbarn, auch zukünftig nicht zu erwarten, Unausgebates Dach ohne Veluxfenster).
ja und dann gibt es da noch Ausnahmen in Wohngebieten die ich selber nicht verstehe.
Also nicht verzagen Schorni fragen!