Junkers ZSR 18-3KE Abgasüberwachung

Diskutiere Junkers ZSR 18-3KE Abgasüberwachung im Junkers-Bosch Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo liebe Spezialisten, gibt es eigentlich eine Fehlermeldung wenn die Abgasüberwachung (8 714 500 030 0) defekt sein sollte? Es wundert mich...

timiboy

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Hallo liebe Spezialisten,

gibt es eigentlich eine Fehlermeldung wenn die Abgasüberwachung (8 714 500 030 0) defekt sein sollte? Es wundert mich einfach, daß bei keiner Wartung dieses Teil jemals gewechselt wurde...

Timi
 
Hausdoc

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gibt es eigentlich eine Fehlermeldung wenn die Abgasüberwachung (8 714 500 030 0) defekt sein sollte?
Selbstverständlich!!!! Die Meldung wär A1, A2 oder A3
 

timiboy

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Bedeutet im Umkehrschluss -> keine Fehlermeldung, Sensor OK?

Danke,
Timi
 
Hausdoc

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keine Fehlermeldung, Sensor OK?
Jepp.

Bedeutet aber unter Umständen im Umkehrschluss auch daß eine Abgasklappe GWR110T fehlt -> relativ kohe Stillstandverluste durch Kaminzug.

Mit Abgasklappe gibts bei jedem Brennerstart 15-30 Sekunden Abgasrückstau. Dadurch wird der Abgassensor feucht und korridiert und geht somit alle paar Jahre kaputt.

Bei diesem Gerätealter brauchst du aber keine Klappe mehr nachrüsten. 😁
 

timiboy

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Nee hatte ich auch nicht vor. Es sind nach meinen Erinnerungen aber in beiden Thermen die Originalsensoren drinnen oder der Tausch ist über 10 Jahre her. Eine Abgasklappe ist natürlich nicht verbaut. Da keine Pflicht und die Therme 1993 im Preis der Wohnung einbegriffen war, hat sich der Installateur denke ich mal solchen Luxus gespart:oops: Oder er war der Meinung, daß durch die doch recht oft zu erwartenden Brennerstarts es so besser ist....

Andere Frage - darf man selbst das Abgasrohr (50cm gerade+90° Bogen+80cm gerade) tauschen? Das alte ist schon irgendwie unschön.

Timi
 
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Hausdoc

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Andere Frage - darf man selbst das Abgasrohr (50cm gerade+90° Bogen+80cm gerade) tauschen? Das alte ist schon irgendwie unschön.
Ja..... aber besser nicht mit Material ausm Baumarkt. Hier sollte ausschliesslich Alu oder Edelstahl verwendet werden.

Wichtig!!!!! Falls ein Kaminfutter fehlt unbedingt auf richtige Einstecktiefe achten.

Hinweis: Abgasleitungen werden bei Gasgeräten immer "falsch rum " gesteckt. Die Muffe des Rohres befindet sich immer oben.

Auch das Messloch 10 mm sollte wieder angebracht werden.
 

timiboy

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Danke Hausdoc,

in Anbetracht des 25 Jahre alten gefalzten Rohres ist das weiss eloxierte Alurohr, das ich morgen holen werde sicherlich exponentiell "besser". Das Steckthema ist mir bekannt, danke für die Erinnerung - ist wichtig wo man schneidet, wenn man die Maße an die Gegebenheit anpasst. Das Messloch werde ich natürlich auch wieder anbringen.

Timi
 
tricotrac

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Andere Frage - darf man selbst das Abgasrohr (50cm gerade+90° Bogen+80cm gerade) tauschen? Das alte ist schon irgendwie unschön.
Im Gegensatz zur Ausführung vom Hausdoc halte ich nichts davon, wenn Laien sich an ihrem Gasgerät vergreifen, denn es besteht hier absolute Fachbetriebspflicht. Und da es hier den Abgasweg betrifft ( mit all den aufgeführten Fußangeln) ist seine Aussage höchst bedenklich. Ein Fachmann schaut da einmal genau hin und kann direkt beurteilen, ob z.B. das erforderliche Wandfutter vorhanden und auch ordnungsgemäß eingeputzt ist oder die Prüföffnung in ausreichende Entfernung gebohrt wurde und der erforderliche Abgasstopfen ins Loch eingesetzt ist.
 

timiboy

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Ich bin selbst Techniker - ein Rohr zuschneiden und ein Loch bohren schaffe ich. Selbstverständlich ist alles vorhanden und korrekt eingeputzt. Wurde ja von einer Fachfirma gemacht.

Timi
 
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tricotrac

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Hast du auch eine Gaskonzession, dass du solche Reparaturen durchführen darfst ?
Und jetzt antworte bitte nicht, ich wechsle doch nur das Abgasrohr aus. Es ist völlig unerheblich, beim Abgasrohr handelt es sich um eine sicherheitsrelevante Baugruppe. Damit ist das eine Arbeit nur für zugelassenes Personal !
 

tig000

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Ich bin selbst Techniker - ein Rohr zuschneiden und ein Loch bohren schaffe ich. Selbstverständlich ist alles vorhanden und korrekt eingeputzt. Wurde ja von einer Fachfirma gemacht.

Timi
...ich bin Installateur- und Heizungsbauermeister, ein paar Schrauben drehen und mit dem Drehmomentschlüssel umgehen kann ich - trotzdem wechsele ich bei meinem Auto die Bremsbelege nicht selbst sondern lasse das von einem Fachbetrieb machen...
 
Dr Schorni

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Ich sammel immer die RechnungsbelEge von den BremsbelÄgen, will ja das Finanzamt nicht belÜgen.... ;)
 

timiboy

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Leute,

Das soll nicht schon wieder ausarten. Ich schätze die Arbeit von Profis und habe kein Problem dies zu honorieren. Den Austausch eines simplen Kaminrohres mit einem Bremsenwechsel zu vergleichen ist absurd.

Wenn ich darf ist es OK, das Können und Wissen ist da.

Tmi
 
Dr Schorni

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Kann grad nicht, muss beziehungsweise sollte wegen einer neuen Beziehung das Bett mit meinen monatlich bezogenen Bezügen beziehen...
 
Andreas1956

Andreas1956

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Man sollte wirklich mal die Kirche im Dorf lassen, in Sachen Fachbetriebspflicht. Vor geraumer Zeit las ich hier mal von selber Person die Meinung, daß der Nicht-Fachmann nur die Bauteile tauschen dürfe, die sich werkzeuglos tauschen lassen. Mir ist kein Abgasrohr bekannt, bei dem man Werkzeug benötigt, um es zusammenzustecken. Da nun sicherlich das Argument kommen wird, zum Ablängen des Rohres benötige man aber Werkzeug, möchte ich darauf vorsorglich schon mal mit eingehen. Denn es kann ja wohl hinsichtlich der Sicherheit keinen Unterschied machen, ob ein Nicht-Fachmann ein zufällig in gekaufter Standardlänge verwendbares Abgasrohr montiert, was werkzeuglos möglich wäre, oder ob er da 12,5 cm absägt, was Werkzeug erfordert.

Zudem haben wir alle schon, auch auf Fotos hier im Forum, so manche "Glanzleistung" von Fachleuten bewundern dürfen und wissen daher, daß auch der Einsatz eines Fachmannes nicht immer auch eine einwandfreie Ausführung sicherstellt. Pfusch am Bau kennt jeder von uns, das nimmt kein Gewerk aus. Man sollte angesichts der hohen Qualität der Ausbildung in Deutschland einem Techniker durchaus zutrauen, einfachste Arbeiten wie das Ablängen eines Abgasrohres in ordentlicher Ausführung durchführen zu können. Ebenso ist er hinreichend qualifiziert, einfache Längenmaße zu ermitteln und auf das neue Rohr zu übertragen.

Zu guter Letzt stünde auch die Frage im Raum, ob das Abgasrohr zwischen Feuerstätte und Schornstein überhaupt noch dem Gasgerät als solchem zuzuordnen ist, oder dem Schornstein, oder ob es als eigenständiges Zubehör zu subsumieren wäre, für das dann die Regeln des Gasgerätes schon nicht einschlägig wären.
 
tricotrac

tricotrac

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Zu guter Letzt stünde auch die Frage im Raum, ob das Abgasrohr zwischen Feuerstätte und Schornstein überhaupt noch dem Gasgerät als solchem zuzuordnen ist, oder dem Schornstein, oder ob es als eigenständiges Zubehör zu subsumieren wäre, für das dann die Regeln des Gasgerätes schon nicht einschlägig wären.
Auch für diesen handwerklich "Versierten" Techniker gilt die Frage nach der Gaskonzession. Und @Andreas 1956 empfehle ich einen Blick in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hier speziell in den Paragraphen 49 Absatz 2 Nr.2 zu werfen. Das ist die Basis der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

Zitat aus dem Paragraph 13 Absatz 2 der NDAV : Die Anlage darf nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten technischen Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert, und instand gehalten werden.
Damit ist die rechtliche Grundlage der Fachbetriebspflicht eindeutig beschrieben. Mir ist kein Gasversorger bekannt, der nicht ein Installateurverzeichnis führt. In diesem sind alle bei diesem Gasversorger gemeldeten Fachbetriebe aufgeführt, die in deren Versorgungsgebiet an Gasleitungen und Gasgeräten arbeiten dürfen ( zugelassenes Personal) !

Zitat aus den "Technischen Regeln Gas Installation (TRGI) aus dem Anhang 5c :

Sichtkontrollen dürfen vom Betreiber der Gasinstallation selbst vorgenommen werden.

Inspektionen sind von einem Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) durchzuführen

Wartungen und Instandsetzungen sind von einem Vertragsinstallationsunternehmen durchzuführen.





Jegliche Veränderung / Arbeit an der Gasinstallation (Gasleitungen und Gasgeräten einschließlich der Einrichtungen zur Verbrennungsluftführung u n d der Abgasabführung) ist ausschließlich dem Fachmann vorbehalten !

Ich hoffe, das nun ausführlich genug beantwortet zu haben !
 
Andreas1956

Andreas1956

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Es ist auch verboten Steuern zu hinterziehen, zu schnell oder unter Alkoholeinfluß zu fahren, im Halteverbot zu halten, ruhestörenden Lärm durch nächtliche Gartenpartys zu veranstalten, Maulwürfe zu fangen und Unkrautbekämpfungsmittel auf befestigten Flächen zu benutzen und Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September zu fällen oder auf den Stamm zu setzen. Es ist sogar verboten, andere Menschen mit Nowitschok zu ermorden. Gegen Putin wird nichts unternommen. Das übrige Genannte wird vielfach mißachtet und ist eben so. Aber wir streiten um ein Abgasrohr, das durch einen qualifizierten Techniker durch ein gleichartiges ersetzt wird. Und jetzt kommt's: Daran wird ihn auch niemand hindern, weil das gar keiner bemerkt, oder wenn er es bemerkt, sich jedenfalls dafür nicht interessiert. Das mag einem gefallen oder auch nicht, aber so sind die Fakten. Mir gefällt es auch nicht, nachts besoffen gegen eine Laterne gefahrene Autofahrer zu operieren, aber das ist nun mal so.
 
tricotrac

tricotrac

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Aber wir streiten um ein Abgasrohr, das durch einen qualifizierten Techniker durch ein gleichartiges ersetzt wird
Darüber wird nicht gestritten ! Es ist ihm eindeutig untersagt Punkt.

Daran wird ihn auch niemand hindern, weil das gar keiner bemerkt, oder wenn er es bemerkt, sich jedenfalls dafür nicht interessiert.
Das meinst aber auch nur du ! Ich lasse mir solche Auffälligkeiten vom Kunden schon ganz genau erklären.

Mir gefällt es auch nicht, nachts besoffen gegen eine Laterne gefahrene Autofahrer zu operieren, aber das ist nun mal so.
Es wird immer wieder Zeitgenossen geben, die sich Regeln ; Verordnungen und Gesetze so verbiegen, wie sie die gerade brauchen. Und ich nehme mir auch weiterhin das Recht heraus, auf die Fachbetriebspflichten (Gas ; Wasser und Elektro) deutlich hin zu weisen. Dein Autofahrer wird aber mit den entsprechenden Konsequenzen leben müssen.
 

KarlZei

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Ich hoffe, das nun ausführlich genug beantwortet zu haben !
Ausführlich ja, aber immer noch falsch.
Die TRGI des privaten Vereins DVWG sind hier irrelevant, weil sie in der NADAV nicht exklusiv genannt sind. Die Fachbetriebspflicht ergibt sich ganz einfach aus dem 3. Satz des o.a. §13 Abs. 2:
'NDAV schrieb:
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;
Und hier könnte eigentlich eine ernsthafte Diskussion beginnen, weil weder der Umfang der "Gasanlage" noch die "Arbeiten" näher definiert sind. Aber ernsthaft kann man in diesem Fall wohl ausschließen.
 
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