Man sollte wirklich mal die Kirche im Dorf lassen, in Sachen Fachbetriebspflicht. Vor geraumer Zeit las ich hier mal von selber Person die Meinung, daß der Nicht-Fachmann nur die Bauteile tauschen dürfe, die sich werkzeuglos tauschen lassen. Mir ist kein Abgasrohr bekannt, bei dem man Werkzeug benötigt, um es zusammenzustecken. Da nun sicherlich das Argument kommen wird, zum Ablängen des Rohres benötige man aber Werkzeug, möchte ich darauf vorsorglich schon mal mit eingehen. Denn es kann ja wohl hinsichtlich der Sicherheit keinen Unterschied machen, ob ein Nicht-Fachmann ein zufällig in gekaufter Standardlänge verwendbares Abgasrohr montiert, was werkzeuglos möglich wäre, oder ob er da 12,5 cm absägt, was Werkzeug erfordert.
Zudem haben wir alle schon, auch auf Fotos hier im Forum, so manche "Glanzleistung" von Fachleuten bewundern dürfen und wissen daher, daß auch der Einsatz eines Fachmannes nicht immer auch eine einwandfreie Ausführung sicherstellt. Pfusch am Bau kennt jeder von uns, das nimmt kein Gewerk aus. Man sollte angesichts der hohen Qualität der Ausbildung in Deutschland einem Techniker durchaus zutrauen, einfachste Arbeiten wie das Ablängen eines Abgasrohres in ordentlicher Ausführung durchführen zu können. Ebenso ist er hinreichend qualifiziert, einfache Längenmaße zu ermitteln und auf das neue Rohr zu übertragen.
Zu guter Letzt stünde auch die Frage im Raum, ob das Abgasrohr zwischen Feuerstätte und Schornstein überhaupt noch dem Gasgerät als solchem zuzuordnen ist, oder dem Schornstein, oder ob es als eigenständiges Zubehör zu subsumieren wäre, für das dann die Regeln des Gasgerätes schon nicht einschlägig wären.