mad-mike
Fachmann
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oder er hats auf seine kappe genommen?! ....
In § 194 ff. BGB steht, dass die Regelverjährung drei Jahre beträgt. Zuvor betrug sie 30 Jahre, was auch heute noch eine Relevanz für ältere Forderungen hat. Die dreijährige Regelverjährung gilt in jedem Fall für alle Forderungen, die seit dem 01. Januar 2002 entstanden sind.Crownhunter schrieb:wie lange so etwas in aller Regel dauern kann bis der Vorgang endgültig erledigt
Ich auch.Crownhunter schrieb:Installateur wieder ein paar Pluspunkte gemacht und ich hoffe, es bleibt dabei
WO IST DIE DEUTSCHE WERTARBEIT? Die Grundlage für unseren Exportweltmeister.Crownhunter schrieb:Wenn innerhalb eines Jahres an einer nagelneuen Heizungsanlage insgesamt 12 x nachgebessert werden muß
Wir sind alle nur Menschen! Gebe dir eine gute Bewertung und denke es reicht wenn du dich über deine Heizung ärgerst, aber damit wird die Heizung auch nicht besser.Crownhunter schrieb:warum ich für eine ehrliche Meinung und eine wahre Aussage eine schlechte Bewertung bekomme erschließt sich mir nicht. Würde mich aber schon interessieren zumal ich hier keinen Beitrag von Dir finde, aus dem ich dies schließen könnte.
Nein. Das war nicht meine Absicht. Den Button "Thema bewerten" gibt es noch nicht lange. Zum Einen wollte ich es mal ausprobieren (....was ist das überhaupt?) und zum Anderen finde ich für mich das Thema nicht weiter interessant.Crownhunter schrieb:Hallo ThW,
warum ich für eine ehrliche Meinung und eine wahre Aussage eine schlechte Bewertung bekomme erschließt sich mir nicht. Würde mich aber schon interessieren zumal ich hier keinen Beitrag von Dir finde, aus dem ich dies schließen könnte.
Gruß
Dirk.
Kalkgehalt bedeutet was? Wieviel °dH?regn schrieb:Bei einer neuen Pumpe bin ich wegen des hohen Kalkgehalts schnell wieder an diesem Punkt