OMG, das ist ja DIE Horror-Anlage vom letzen Jahr mit dem hässlichen Abgasrohr ums Eck, dem dummen Speicher, Heizwert un un un ....
Gibt es eine Vorschrift, wann sich der Schornsteinfeger wie anzumelden hat? Es geht ja auch darum, daß die Bewohner rechtzeitig informiert werden und die Information auch gesichert zugeht.
Dazu gabs früher einen klaren Paragrafen mit "5 WERKtage vorher", DAS gilt aber nur noch für hoheitliche Tätigkeiten wie Feuerstättenschau etc.
DAS jetzt ist ein handwerklicher Termin im "freien Markt", daher kann das individuell vereinbart werden. Je nach Anlagen/Kunden-Struktur erreicht man aber so mit effektiv 3 Tagen dazwischen idR die größte Antreffquote bzw Möglichkeit zur gegenseitig angenehmen Terminverschiebung.
Drei Wochen Vorlauf ist praxisfremd, da dann die meisten Kunden den Termin wieder vergessen und das viel zu viel organisatorischer Aufwand ist. Schlauerweise ist natürlich IMMER eine mail-Adresse angegeben um praktischerweise 24/7 seinen Wunschtermin miteilen zu können bzw das abzustimmen.
Daher ist es sinnvoll und deutlich kundenfreundlicher und -wertschätzender, wenn JEDER auch eine Anmeldung in seinem Briefkasten hat. Damit weiß er auch dass SEINE Wohnung dran ist (gibt ja auch andere Anlagen im Haus vielleicht ) und er kann bequem einen Wunschtermin taxieren weil er nicht mühsam alles vom "Einer-für-Alle"-Zettel an der Haustür abschreiben muss. Aber ich weiß ja "Kundenfreundlichkeit" ist ein schwieriges Fremdwort und diese 08/15-Zettel sind einfach soooo teuer...
Früher war jedem Kunden/Wohnung gebührenmäßig eine "Wegepauschale" fix zugeteilt, damit bekam der stillschweigend einen kostenlosen (da ohnehin bezahlten) Wunschtermin zugestanden. Daher ist es schon im finanziellen Interesse des Schornsteinfegers, so viel Termine wie möglich kompakt wie geplant zu halten um den Gewinn zu maximieren. Da ja eh die meisten weiterhin auf Gebührenstruktur "kalkulieren", gibt es damit an sich auch KEINEN Zuschlag für einen separaten, rechtzeitig mitgeteilten Wunschtermin.
"Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen. "
Wenn das ohnehin klar geregelt ist bleibt das an sich kein infragegestellter Wunsch deinerseits, sondern sind SEINE geltenden Arbeitsbedingungen die er von sich aus unaufgefordert einhalten MUSS.
"Zwei Azubis" gibts eigentlich gar nicht, ein Kleinst-Betrieb mit Chef und Mitarbeiter kann niemals vollwertig zwei Azubis ausbilden. Dass er ZUM Azubi noch nen Praktikanten mitbringt wäre denkbar. Aber auch DA gelten dann die Abstandsregeln und "Wir müssen leider draußen bleiben". Denn die Arbeiten können/werden ohnehin nur von EINER Person durchgeführt, benötigt werden keine zwei. Es gibt also keine bedingungslose Duldung von mehreren Personen grundsätzlich und unter Corona-Bedingungen sowieso.
Achte darauf, dass die Arbeiten VOLLumfänglich ausgeführt werden:
- das Abgasrohr MUSS innen revisioniert werden, entweder die Prüföffnungen in den Bögen benutzen oder das Rohr abbauen
- die Geräteverkleidung MUSS abgenommen werden, weil er nur dann die darunter befindlichen Komponenten überprüfen und beurteilen kann
- auch MUSS das Gerät AUCH ohne Verkleidung im Brenner-Betrieb geprüft werden - u.a. ob die Abgase nicht seitlich am Brenner austreten
- die CO-Messung und Abzugsprüfung MUSS dann MIT montierter Verkleidung erfolgen
- die CO-Messung MUSS mit einer "Mehrloch-Messonde" vorgenommen werden, also NICHT mit einer die an der Spitze so einen kleinen "Draht-Korb" hat
- die Lüftungsgitter SOLLTEN mittels Messer, Schraubendreher o.ä. durchstochen werden um zu prüfen ob diese nicht intern zugeklebt sind.