Wie sind die CO-Mess-Intervalle des Schornsteinfegers

Diskutiere Wie sind die CO-Mess-Intervalle des Schornsteinfegers im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Als im letzten Jahr der Schornsteinfeger die Messung an der neuen Etagenheizung vorgenommen hatte, sagte er noch, daß er im Jahr 2021 nicht kommen...

Werner1980

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Als im letzten Jahr der Schornsteinfeger die Messung an der neuen Etagenheizung vorgenommen hatte, sagte er noch, daß er im Jahr 2021 nicht kommen muß. Nun hatte er sich doch am 11.06.21 zum 15.06.21 angemeldet. Ich bin etwas irritiert, wenn ich zu einem Sachverhalt 2 unterschiedliche Aussagen bekomme und hoffe, ihr könnt die Sache aufklären, was richtig oder falsch ist.

Die Heizung ist eine Bosch-Junkers. Sie wurde im März 2020 installiert. An dieser hängt ein 60 Liter-Brauchwasserspeicher. Die Heizung arbeitet raumluftabhängig.

Weitere Daten der Heizung als Screenshot. Kann man anhand dieser Daten sagen, wie oft der Schornsteinfeger zur Messungen kommen muß?

Danke und Grüße Werner
heiz1.jpg
 
Dr Schorni

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Na ja, das wird ein Missverständnis gewesen sein, SOLCH eine klassische Anlage mit Heizwerttechnik ist ja nunmal JEDES Jahr dran mit Abgaswegüberprüfung (beinhaltet u.a. die CO-Messung), die BImSchV-Abgasverlustmessung ist beim Neugerät nur all 3 Jahre (bis es 12 Jahre alt ist).
SO steht das ja auch in seinem Feuerstättenbescheid - aber den wird die Hausverwaltung bekommen haben.
 
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Und wie ist es mit normalen VKS Atmo-Kessel?
 
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Als Heizwertkessel CO- und Abgasmessung. Ist dein überdachtes Lagerfeuer älter 12 Jahre, so geschieht das in jährlichem Rythmus.
Als raumluftABhängiger Heizwertkessel CO- und AbgasWEGÜBERPRÜFUNG JÄHRLICH. Ist dein überdachtes Lagerfeuer älter 12 Jahre, so erfolgt die BIMSCHV/ABGASVERLUSTMESSUNG in ZWEI-jährIGEM Rythmus.
Es ist also immer mal mehr, mal weniger zu machen, daher ist die Rechnung ja auch mal teurer und mal billiger....
 
tricotrac

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BIMSCHV/ABGASVERLUSTMESSUNG in ZWEI-jährIGEM Rythmus
Ooohhh, ich glaube, da decken wir gerade eine illegale Einnahmequelle für die schwarzen Männer hier in der Region auf. Ich werde mal gezielt bei meinen Kunden nachfragen, warum da von jährlicher Abgasmessung gesprochen wird.
 

Werner1980

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Danke Schorni, das Dilemma mit der Heizungsanlage hatte ich ja im letzten Jahr vielfach hier diskutiert. Schön, daß dann im Jahr 2020 eine neue "alte" Anlage installiert wurde, bei der jedes Jahr gemessen werden muß. Vielleicht hatte sich der Schornsteinfeger nur vertan, weil die alte Heizung davor nur alle 2 Jahre dran war. Wie dem auch sei.

Nun habe ich Gewissheit, was mir wichtig ist. Eine Sache vielleicht noch.

Gibt es eine Vorschrift, wann sich der Schornsteinfeger wie anzumelden hat? Es geht ja auch darum, daß die Bewohner rechtzeitig informiert werden und die Information auch gesichert zugeht.

In dem Fall war jetzt eine einfache Benachrichtigung an der Treppenhauseingangstür „Etagenhaus“ mit Tesafilm.

Die Benachrichtigung war von Freitag und der Messtag ist der Dienstag. Von anderen Schornsteinfegern weiß ich, daß diese teilweise bereits elektronisch über ein Webportal zugehen oder per Kärtchen im Briefkasten. Hier ist aber die Vorlaufzeit 3 Wochen.

Und vielleicht eine persönliche Frage. Muß der Schornsteinfeger unbedingt mit 2 Azubis die CO-Messung in einer 8 qm Küche durchführen, was im Grunde ja schon durch den Corona-Abeitsschutz nicht erlaubt ist?


"Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen. "

Zumindest will ich den Schornsteinfeger höflich fragen, ob die Messung auch von einer Person durchgeführt werden kann, ;-)

Werner
 
Dr Schorni

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OMG, das ist ja DIE Horror-Anlage vom letzen Jahr mit dem hässlichen Abgasrohr ums Eck, dem dummen Speicher, Heizwert un un un .... 😫
Gibt es eine Vorschrift, wann sich der Schornsteinfeger wie anzumelden hat? Es geht ja auch darum, daß die Bewohner rechtzeitig informiert werden und die Information auch gesichert zugeht.
Dazu gabs früher einen klaren Paragrafen mit "5 WERKtage vorher", DAS gilt aber nur noch für hoheitliche Tätigkeiten wie Feuerstättenschau etc.
DAS jetzt ist ein handwerklicher Termin im "freien Markt", daher kann das individuell vereinbart werden. Je nach Anlagen/Kunden-Struktur erreicht man aber so mit effektiv 3 Tagen dazwischen idR die größte Antreffquote bzw Möglichkeit zur gegenseitig angenehmen Terminverschiebung.
Drei Wochen Vorlauf ist praxisfremd, da dann die meisten Kunden den Termin wieder vergessen und das viel zu viel organisatorischer Aufwand ist. Schlauerweise ist natürlich IMMER eine mail-Adresse angegeben um praktischerweise 24/7 seinen Wunschtermin miteilen zu können bzw das abzustimmen.
Daher ist es sinnvoll und deutlich kundenfreundlicher und -wertschätzender, wenn JEDER auch eine Anmeldung in seinem Briefkasten hat. Damit weiß er auch dass SEINE Wohnung dran ist (gibt ja auch andere Anlagen im Haus vielleicht ) und er kann bequem einen Wunschtermin taxieren weil er nicht mühsam alles vom "Einer-für-Alle"-Zettel an der Haustür abschreiben muss. Aber ich weiß ja "Kundenfreundlichkeit" ist ein schwieriges Fremdwort und diese 08/15-Zettel sind einfach soooo teuer...
Früher war jedem Kunden/Wohnung gebührenmäßig eine "Wegepauschale" fix zugeteilt, damit bekam der stillschweigend einen kostenlosen (da ohnehin bezahlten) Wunschtermin zugestanden. Daher ist es schon im finanziellen Interesse des Schornsteinfegers, so viel Termine wie möglich kompakt wie geplant zu halten um den Gewinn zu maximieren. Da ja eh die meisten weiterhin auf Gebührenstruktur "kalkulieren", gibt es damit an sich auch KEINEN Zuschlag für einen separaten, rechtzeitig mitgeteilten Wunschtermin.
"Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen. "
Wenn das ohnehin klar geregelt ist bleibt das an sich kein infragegestellter Wunsch deinerseits, sondern sind SEINE geltenden Arbeitsbedingungen die er von sich aus unaufgefordert einhalten MUSS.
"Zwei Azubis" gibts eigentlich gar nicht, ein Kleinst-Betrieb mit Chef und Mitarbeiter kann niemals vollwertig zwei Azubis ausbilden. Dass er ZUM Azubi noch nen Praktikanten mitbringt wäre denkbar. Aber auch DA gelten dann die Abstandsregeln und "Wir müssen leider draußen bleiben". Denn die Arbeiten können/werden ohnehin nur von EINER Person durchgeführt, benötigt werden keine zwei. Es gibt also keine bedingungslose Duldung von mehreren Personen grundsätzlich und unter Corona-Bedingungen sowieso.

Achte darauf, dass die Arbeiten VOLLumfänglich ausgeführt werden:
- das Abgasrohr MUSS innen revisioniert werden, entweder die Prüföffnungen in den Bögen benutzen oder das Rohr abbauen
- die Geräteverkleidung MUSS abgenommen werden, weil er nur dann die darunter befindlichen Komponenten überprüfen und beurteilen kann
- auch MUSS das Gerät AUCH ohne Verkleidung im Brenner-Betrieb geprüft werden - u.a. ob die Abgase nicht seitlich am Brenner austreten
- die CO-Messung und Abzugsprüfung MUSS dann MIT montierter Verkleidung erfolgen
- die CO-Messung MUSS mit einer "Mehrloch-Messonde" vorgenommen werden, also NICHT mit einer die an der Spitze so einen kleinen "Draht-Korb" hat
- die Lüftungsgitter SOLLTEN mittels Messer, Schraubendreher o.ä. durchstochen werden um zu prüfen ob diese nicht intern zugeklebt sind.
 
Dr Schorni

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Ich werde mal gezielt bei meinen Kunden nachfragen, warum da von jährlicher Abgasmessung gesprochen wird.
Das werden die meisten Kunden gar nicht differenzieren können, weil das ja auch NICHT groß schornsteinfegerseitig kommuniziert wird. Es gibt auch "Mitarbeiter-Deppen", die machen immer alles, weil sie so DUMM sind und das selbst nicht auseinanderhalten können.
Wirklich feststellen kann man das nur anhand der Messbescheinigung, ob die auch unten vollständig ausgefüllt ist. Und jeder EHRLICHE Schornsteinfeger wird die Kosten auch transparent nach den Pflicht-Tätigkeiten aus dem Feuerstättenbescheid in der Rechnung aufführen. Also Schornsteinreinigung/Überprüfung, Abgaswegüberprüfung/CO-Messung UND ggf BImSchV-Abgasverlustmessung. Denn schließlich muss ja im Zweifelsfall der Kunde die durchgeführten Tätigkeiten klar nachweisen können!
Rechnungen mit jährlich demselben Betrag sind grundsätzlich zweifelhaft und die Ausrede "ich hab das halt kostenmäßig gemittelt" sehr sehr dünn....
 
tricotrac

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- die Lüftungsgitter SOLLTEN mittels Messer, Schraubendreher o.ä. durchstochen werden um zu prüfen ob diese nicht intern zugeklebt sind
Ja, ein ganz beliebter Trick in Häusern aus den fünfziger und sechziger Jahre. die hatten oberhalb der Badezimmertüte einen fehlenden Viertelstein als Luftverbundöffnung. Leider gelangte da auch immer kalte Luft ins Bad. Dem vorzubeugen wurde sehr häufig Klarsichtfolien in diese Öffnungen geklebt.
Ich werfe da immer meinen Zollstock durch, dann weiß ich was richtig ist. Kommt der Zollstock schneller wieder zurück wie ich den geworfen habe, lasse ich mir vom Mieter eine Leiter geben und entferne die Folie.
 

Werner1980

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Gut, wenn es da keine Vorschriften mehr bei der Terminvergabe gibt, ist es ohnehin die Sache des Schornsteinfegers sich anzumelden, „wie er es möchte“. In der Regel sind auch nicht die „Bewohner“ seine Kunden, sondern der Vermieter (Baugenossenschaft). Hier ist es wohl einfach nur praktisch mit dem Zettel an der Hauseingangstür. Im Grunde wäre da das schwarze Brett im Treppenhaus schon besser geeignet, wie dem auch sei.

Als Mieter bekomme auch ich nicht die Meßergebnisse und auch nicht die Rechnung. Die Verwaltung legt sämtliche Kosten auf alle Mieter in der Abrechnungseinheit um. Darüber wurde ja im letzten Jahr schon gesprochen. Es wird also Zeit für ein Eigenheim, bevor dieses möglicherweise von der nächsten Regierung verboten wird.

Weshalb dann die Heizungswartung immer nach dem Schornsteinfeger erfolgt, verstehe ich ebenfalls nicht. Da wird dann auch immer fleißig gemessen, geöffent und Teile gewechselt.

Die Sache mit Corona ist ein besonders kritisches und sensibles Thema, was den Schornsteinfeger und seine Kunden betritt. Da in meinem ganz nahen Umkreis gleich 2 Personen an Corona verstorben sind, versuche ich mich und meine Lieben natürlich so gut wie möglich zu schützen. In Restaurants gibt es strenge Auflagen, was den Kontakt zwischen Gästen und Personal betrifft, beim den Schornsteinfegern gibt es nicht mal eine Testpflicht. Das Gesundheitsamt arbeitet leider schlecht, was die Einhaltung der Quarantäneanordnung betrifft und die Bewohner halten sich leider auch nicht dran. Die Menschen im Hauseingang sind leider nicht so ehrlich und teilen es mit wenn sie Corona haben. Bekannt wird es dann meist erst, wenn der Rettungswagen vor der Tür steht. Der Schornsteinfeger weiß nicht, was ihn hinter der Haustür erwartet und bei direkten Arbeiten in der Wohnung (Etagenheizung) ist das Risiko besonders hoch. Leider ist es auch vorgekommen, daß der Schornsteinfeger in einer Quarantänewohnung gearbeitet hat, was man ihn wohl nicht mitgeteilt hat, es aber für ihn kein Grund war, seine Arbeit nicht fortzuführen (wichtig, ich spreche nur von meinen persönlichen Erfahrungen).

Letztendlich ist es immer eine Sache, wie die Menschen damit umgehen und wie viel Verständnis beide Seiten haben. Aber die Coronasache wird uns noch lange beschäftigen und der Schornsteinfeger der zu uns kommt, ist vom Gemüt ein umgänglicher Typ, der auch "nur" als Angestellter arbeitet. Natürlich gibt es auch andere Bereiche im gesellschaftlichen Leben, die damit zu tun haben und die man näher betrachten könnte, aber wohl nicht in diesem Forum.
;)
 
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Also, prima, dann lass EINEN rein, Hygienevorschriften einhalten, geb ihm eine Handdesinfektion weil er bestimmt keine eigene hat ("Wozu auch?") und achte drauf dass er ALLES und richtig macht! Im Zweifelsfall FRAG ihn warum er dies und das NICHT macht.
Eine Anmeldung am schwarzen Brett kann er halt NUR machen wenn er klingeln würde und das selbst hinhängt. "DAS ist zu viel verlangt". idR hängt das ja ein Bewohner von der Haustür ab und dann ans schwarze Brett. DA schaut aber erfahrungsgemäß doch nicht jeder drauf. Daher ihm als Tip fürs Qualitätsmanagement schriftlich mitgeben (ER hat das aufzuschreiben!), dass es ja SEINER Arbeitserleichterung dient wenn er ZUM Tür-Zettel JEDEM eine Anmeldung in den Briefkasten einwirft - wie er es ja ohnhin bei den Privatkunden auch macht, machen MUSS, denn ein öffentlich ausgehängter und lang präsenter Anmeldezettel zeigt zweilichtigem Gesocks "Hier ist grad keiner zuhause". Und DANN bekommt er mal so RICHTIG Probleme.
 
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Als raumluftABhängiger Heizwertkessel CO- und AbgasWEGÜBERPRÜFUNG JÄHRLICH. Ist dein überdachtes Lagerfeuer älter 12 Jahre, so erfolgt die BIMSCHV/ABGASVERLUSTMESSUNG in ZWEI-jährIGEM Rythmus.
Es ist also immer mal mehr, mal weniger zu machen, daher ist die Rechnung ja auch mal teurer und mal billiger....
Hier seit eh und jeh beides jährlich.....
 
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GANZ sicher? IMMER beide Daten-Bereiche der Messbescheinigung komplett ausgefüllt? Rechnung mit gleichem Arbeits-Inhalt UND gleicher Höhe??
Na dann: die Daumenschrauben rausholen und den Geldbeutel zum Füllen aufhalten! :mad:
 
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Yes, beides ausgefüllt...
Kenne auch welche aus dem Bekanntenkreis, da ist es auch so.
Wohl eine beliebte Masche.
 
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sind ja mal eben "nur" ca 8 € (Gas) oder 12 € (Öl).... :mad:
oder fällt bei Dir die Kohle vom Himmel?
 

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Als raumluftABhängiger Heizwertkessel CO- und AbgasWEGÜBERPRÜFUNG JÄHRLICH. Ist dein überdachtes Lagerfeuer älter 12 Jahre, so erfolgt die BIMSCHV/ABGASVERLUSTMESSUNG in ZWEI-jährIGEM Rythmus.
Es ist also immer mal mehr, mal weniger zu machen, daher ist die Rechnung ja auch mal teurer und mal billiger....
Wieso wird bei Heizwetkesseln älter als 12 Jahre nur noch eine zweijährige Überprüfung gefordert? Sind die ab dem 13. Betriebsjahr nicht mehr so „anfällig“ ? Also die ersten 12 Jahre jährlich und dann nur noch alle zwei Jahre ? 😂
 

Werner1980

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Was jemand tatsächlich nehmen darf, ist für mich wirklich ein Buch mit 7 Siegeln. So sahen z.B. die Rechnungen der letzten Jahre von meinen Eltern aus (Öl-Heizung). Gibt es feste Sätze oder wird nach Zeit (Arbeitslohn) abgerechnet? Ich kann es wirklich nicht sagen. Ich denke, sofern es immer so im Rahmen ist, ist die Rechnung dann wohl auch für die Allermeisten i.O.
 

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