1. gibt es von diesen Organisationen keine DIN-Normen und (rechtsverbindliche) Vorschriften. Die werden von ganz anderen Stellen herausgegeben und in Kraft gesetzt.
das von dir Laie KarlZei ein Negativ-Kommentar kommen mußte, war mir im Vorfeld schon klar, passiert hier ja an allen Stellen im Forum so.
ich lese hier im Forum jeden Tag, und alle Beitäge, gebe aber in diesem SHK Fachforum bestimmt keine Ratschläge ab, da ich kein SHK Fachmann bin.
Ich persönlich habe fast 5o Jahre als Elektrofachkraft nach Din Normen des VDE gearbeitet, und halte mich heute noch daran.
Und genau diese Regeln der Fachverbände sind im § 49 ENWG aufgeführt:
1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,
2. Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.
2. legt das EnWG nicht die 'Regeln' dieser Organisationen fest, sondern schreibt einfach nur, dass man bei Beachtung der Regeln dieser Organisationen von der Einhaltung der aaRdT ausgehen kann. Nicht mehr und nicht weniger.
wer hat etwas anderes, und wo geschrieben? Du solltest einfach die Zeilen des Gesetzes richtig lesen und interpretieren,
und nicht andere mit deinen Vorstellungen hier vielleicht zu falschem handeln verleiten.
Nachweise deinerseits, wie schon öfter von Usern gefordert, bleibst du ja schuldig.