Wahrscheinlich Versteht Das Deutsche Handwerk die VDI 2035 Nicht ?

Diskutiere Wahrscheinlich Versteht Das Deutsche Handwerk die VDI 2035 Nicht ? im Umfragen! Forum im Bereich Allgemein; Es scheint das keiner die VDI 2035 Versteht oder das die deutschen Handwerker nicht auf diesem fach gebildet sind ? Ist das eine Bildungslücke in...

ColoradoRichard

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Es scheint das keiner die VDI 2035 Versteht oder das die deutschen Handwerker nicht auf diesem fach gebildet sind ?
Ist das eine Bildungslücke in Deutschland ?:unsure:
Wird dieses Subjekt durch die Industrie und Handelskammer/
Innung in der Lehre überhaupt diskutiert?
Respektvoll Eingereicht
Richard von Colorado.
 
Defrost

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Dann kann man mehr Heizkessel verkaufen.
 
tricotrac

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Es scheint das keiner die VDI 2035 Versteht oder das die deutschen Handwerker nicht auf diesem fach gebildet sind ?
Wie kommst du zu dieser Behauptung ?

Ist das eine Bildungslücke in Deutschland ?
Anscheinend ja.

Wird dieses Subjekt durch die Industrie und Handelskammer/
Innung in der Lehre überhaupt diskutiert?
Natürlich ! Nur hat es lange Zeit überhaupt das SHK-Handwerk nicht sonderlich interessiert.
Wir haben hier (regional) eine Wasserhärte von 6,4 dH also ziemlich weiches und mineralienarmes Trinkwasser. Entkalken von Haushaltsgeräten oder ähnlichem ist hier ein Fremdwort. In anderen Regionen Deutschland sieht das natürlich auch ganz anders aus. Zum Beispiel Würzburg. Dort wird ein deutscher Härtegrad bis 42 angegeben. Die brauchen quasi keine Milch mehr im Kaffee kippen. (Scherz). Dort kannst du Haushaltsgeräte wöchentlich entkalken.
 
socko

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Oh, hier liegt - wie immer - ein massiver Irrtum vor.

Der VDI ist KEIN GESETZGEBER, er ist eine PRIVATE ORGANISATION. Genau wie der DVGW. Das MUSS man VERSTEHEN.

Nur weil viele Hersteller in diverse Anleitungen schreiben "Vorgaben des VDI" bzw. nach DVGW bedeutet das NICHT das das Gesetz ist.

DAS SIND EMPFEHLUNGEN - MEHR NICHT (die natürlich auch eine gewisse Klientel unterstützen die VORHER durch diese vorgenannten "Institutionen" Lobbyarbeit geleistet haben)
 
tricotrac

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DAS SIND EMPFEHLUNGEN - MEHR NICHT
Die daraus entstandenen allgemein anerkannt gültigen technischen Regeln werden aber in die Rechtsprechung mit einbezogen. wie technische Regeln Wasserinstallation (TRWI) oder technische Regeln Gasinstallation (TRGI). All diese haben ihre rechtliche Grundlage aus
den Anschlussbedingungen Wasser (AVB-WasserV ; Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) oder den Anschlussbedingungen der Niederdruck-Anschlussverordnung NDAV-Gas ; Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck). Die Verordnung für Gas wiederum hat ihre rechtliche Grundlage aus dem § 49 des Energiewirtschaftsgesetz.
Deshalb haben Verordnungen für meine persönliche Auffassung die gleichen Anforderungen wie Gesetze. (Vergleiche Straßenverkehrsordnung).
 

KarlZei

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Der VDI ist KEIN GESETZGEBER, er ist eine PRIVATE ORGANISATION. Genau wie der DVGW. Das MUSS man VERSTEHEN.
Genau so ist es. Deren Drucksachen zu aaRdT sind lediglich rein private Beschreibungen der Regeln und keine Festlegung der Regeln. Also ganz weit weg von rechtsverbindlich. Dummerweise geht man in einigen Bereichen häufig vertragliche Vereinbarungen ein, z.B. bei einem Gasanschluss, genau die 'Regeln' in diesen Drucksachen anzuwenden. Dazu bedarf es in den Vertragsbedingungen aber der expliziten Nennung eben dieser. Und als Privatmann bräuchte man eigentlich die Drucksachen, um sie einhalten zu können. Die o.a. von Dir genannten Vereine wollen dafür aber Geld.
Ähnliches gilt auch für Vorgaben der Hersteller z.B. zum Heizungswasser. Er kann zwar die Einhaltung der Vorgaben der 2035 nicht erzwingen. Aber er kann die Garantie streichen, wenn man die Vorgaben nicht einhält...
 

ColoradoRichard

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Wie kommst du zu dieser Behauptung ?

Ich komme zu der Behauptung dadurch das jedes mal wenn die frage VDI 2035 aufkommt nur rechtliche antworten zuruck kommen..
Keine aus dem Service/Feld,Jeden tag Erfahrungen von "Blaumännern"


Anscheinend ja.
Das ist Traurig..

Natürlich ! Nur hat es lange Zeit überhaupt das SHK-Handwerk nicht sonderlich interessiert.
Wir haben hier (regional) eine Wasserhärte von 6,4 dH also ziemlich weiches und mineralienarmes Trinkwasser. Entkalken von Haushaltsgeräten oder ähnlichem ist hier ein Fremdwort. In anderen Regionen Deutschland sieht das natürlich auch ganz anders aus. Zum Beispiel Würzburg. Dort wird ein deutscher Härtegrad bis 42 angegeben. Die brauchen quasi keine Milch mehr im Kaffee kippen. (Scherz). Dort kannst du Haushaltsgeräte wöchentlich entkalken.
Da habt ihr vielleicht glück das in euer Region das Wasser so weich und sicher ist.
Bei uns ist das nicht der Fall.
Dazu kommt also Flint Michigan wo wir ein sehr bekanntes Blei Vorfall hatten, Zur folge haben viele Munizipale Wasser Versorger sowie Denver die Harte grade hoch geschraubt um diese Blei Situation zu verringern.
Benutz das Handwerk in Deutschland Kalk Umwandler/Magnetische Umwandler wenn das Wasser so eine hochen Härtegrad hat?
 

ColoradoRichard

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Oh, hier liegt - wie immer - ein massiver Irrtum vor.

Der VDI ist KEIN GESETZGEBER, er ist eine PRIVATE ORGANISATION. Genau wie der DVGW. Das MUSS man VERSTEHEN.

Nur weil viele Hersteller in diverse Anleitungen schreiben "Vorgaben des VDI" bzw. nach DVGW bedeutet das NICHT das das Gesetz ist.

DAS SIND EMPFEHLUNGEN - MEHR NICHT (die natürlich auch eine gewisse Klientel unterstützen die VORHER durch diese vorgenannten "Institutionen" Lobbyarbeit geleistet haben)
Kein Massiver Irrtum von meiner Seite..
Die Erfahrungen der "Blaumänner" währe sehr interessant
Vielleicht bin ich am der falsche Forum und die Leute mit "Real Life Experience" Sind woanders !
Hast du vorschlage für andere Deutsche Forums wo ich klare antworten für dieses Subjekt bekomme?
 
socko

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Benutzt das Handwerk in Deutschland Kalk Umwandler/Magnetische Umwandler wenn das Wasser so eine hohen Härtegrad hat?
Nein, die aller-allermeisten verteufeln diese System wegen "Unwirksamkeit". Auch hier redet jeder nur über die DVGW-Prüfung.
Die "Anforderungen" der DVGW werden nicht oder nur sehr bedingt erfüllt. Darum will das hier keiner verkaufen.
Sehr teure Dinge und der Kunde "meckert" weil es "nicht funktioniert" - hier gehen die Uhren nach dem Papier wo es geschrieben steht - VDI oder DVGW

DAS Paradebeispiel für Lobbywirtschaft - was nicht in der Vorgabe der PRIVATWIRTSCHAFTLICHEN Vereine steht (VDI, DVGW) hat mit dem Teufel zu tun und ist per Papierdefinition unwirksam/okkult. Und wehe dir du siehst das nicht so, dann bist du Aluhutträger.
 
socko

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Kein Massiver Irrtum von meiner Seite..
Die Erfahrungen der "Blaumänner" währe sehr interessant
Vielleicht bin ich am der falsche Forum und die Leute mit "Real Life Experience" Sind woanders !
Hast du vorschlage für andere Deutsche Forums wo ich klare antworten für dieses Subjekt bekomme?
Sagen wir mal, so ziemlich jeder kennt die Vorgaben, daran halten tun sich wenige. Verkaufe dem Kunden doch mal eine Anlagenspülung und eine Füllung VDI-Heizwasser. Antwort - zu teuer.
 
derfux

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Der VDI ist KEIN GESETZGEBER, er ist eine PRIVATE ORGANISATION. Genau wie der DVGW. Das MUSS man VERSTEHEN.

Nur weil viele Hersteller in diverse Anleitungen schreiben "Vorgaben des VDI" bzw. nach DVGW bedeutet das NICHT das das Gesetz ist.

DAS SIND EMPFEHLUNGEN - MEHR NICHT (die natürlich auch eine gewisse Klientel unterstützen die VORHER durch diese vorgenannten "Institutionen" Lobbyarbeit geleistet haben)
Hallo,

diese Aussage ist vollkommen falsch. Was meinst du denn, wo sich ein Sachverständiger oder auch Richter bei einer Beurteilung halten soll, vielleicht an seine Tagesform in der er sich befindet, oder an eine betehende zuständige DIN-Norm?

Genau diese aufgeführten Organiationen mit ihren DIN-Normen und Vorschriften sind im Energiewirtschaftsgesetz § 49 aufgeführt und festgeschrieben das vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten sind.
 

KarlZei

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Genau diese aufgeführten Organiationen mit ihren DIN-Normen und Vorschriften sind im Energiewirtschaftsgesetz § 49 aufgeführt und festgeschrieben das vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten sind.
1. gibt es von diesen Organisationen keine DIN-Normen und (rechtsverbindliche) Vorschriften. Die werden von ganz anderen Stellen herausgegeben und in Kraft gesetzt.
2. legt das EnWG nicht die 'Regeln' dieser Organisationen fest, sondern schreibt einfach nur, dass man bei Beachtung der Regeln dieser Organisationen von der Einhaltung der aaRdT ausgehen kann. Nicht mehr und nicht weniger.
 
tricotrac

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gibt es von diesen Organisationen keine DIN-Normen und (rechtsverbindliche) Vorschriften.
Und wir kommt dann die DIN 1988 zustande ? Die fließt doch in die TRWI ein, oder ?

Die werden von ganz anderen Stellen herausgegeben und in Kraft gesetzt.
Da bitte ich um genaue Quellenangabe hier.

legt das EnWG nicht die 'Regeln' dieser Organisationen fest, sondern schreibt einfach nur, dass man bei Beachtung der Regeln dieser Organisationen von der Einhaltung der aaRdT ausgehen kann. Nicht mehr und nicht weniger.
Es geht von einem Gesetz aus ! Und für mich ist es ebenfalls ganz klar definiert, dass das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Einhaltungen der Verordnungen und technischen Regeln eindeutig vorgibt. Ich habe das ja schon im Beitrag # 5 ausreichend erklärt. Anscheinend liegt hier ein Defizit mit der Rechtsauffassung vor ! Und gerade wir beiden @KarlZei haben da schon mehrfach drum gestritten.
 

ColoradoRichard

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Dillon
Sagen wir mal, so ziemlich jeder kennt die Vorgaben, daran halten tun sich wenige. Verkaufe dem Kunden doch mal eine Anlagenspülung und eine Füllung VDI-Heizwasser. Antwort - zu teuer.
Hallo Socko.
Danke nochmal für die "Down to earth" Antworten.

Ich verkaufe viele Anlagenspuelungen /Füllung mit Demineralisierten Wasser bis runter auf 10 EC und das in Kombination einer Anode.
Natürlich ist das nicht billig aber in meiner Erfahrung Kostet die alternative mehr wenn ein Wandgerät das 20 Kilo mehr wie das originales gerät wiegt nach 5 Jahre ersetz Weden muss...

Es schein dass sich viele hier auf diesen Forum um die Rechtliche Sachen Streiten.. Ist das Heizung wesen auf die Juristisches wesen umgestiegen ?

Bei uns in der USA sind die Heating Forums ein bisschen anders...Mehr Diskussion über Probleme oder Alltägliche Sachen die man in Feld sieht um daraus zur lernen oder anderen mitzuteilen ..:thumbup: ...We call it Sharing Information to make it a better Industrie...Natürlich diskutieren wir auf diesen Forums keine Preise..

Wenn jeder die Vorgaben der VDI 2035 kennt warum kommt Kein Kommentar in mein Originales VDI 2035 Posting..:rolleyes:
Traut sich keiner sich Direct zu meinen Fragen zu äußern ? Warum....
Übrigens.... den Ausdruck mit dem Aluhuttrager finde ich lustig..
Grüsse aus Colorado.
Richard.
 

KarlZei

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Wenn jeder die Vorgaben der VDI 2035 kennt warum kommt Kein Kommentar in mein Originales VDI 2035 Posting..:rolleyes:
Traut sich keiner sich Direct zu meinen Fragen zu äußern ? Warum....
Was erwartest Du denn? Hier gibt auch nicht so viele, die damit täglich zu tun haben. Der eine oder andere scheint das nicht in Gänze zu verstehen, einige kümmern sich wohl nicht drum, wieder andere reizen das maximal aus (immer Vollentsalzung).
Dann haben wohl nicht alle Hersteller in der Vergangenheit die 2035 gefordert. Viessmann z.B. wollte für meinen Vitodens 300-W Ende 2018 nur die Einhaltung eines Arbeitsblatts von BDH und ZVSHK. Erst danach kam die 2035 in die Anleitungen. Dann kam das Blatt 1 zur 2035 erst letzten Monat neu heraus. Ich kenne es nicht, aber wenn das mit dem Heizungswasser so weitergeht, darf man bald gar kein Wasser mehr einfüllen...

Wenn Du ein besseres Bild haben willst, einfach mal auf den Link klicken und dann auf eine Antwort = graues Feld.
 
derfux

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1. gibt es von diesen Organisationen keine DIN-Normen und (rechtsverbindliche) Vorschriften. Die werden von ganz anderen Stellen herausgegeben und in Kraft gesetzt.
das von dir Laie KarlZei ein Negativ-Kommentar kommen mußte, war mir im Vorfeld schon klar, passiert hier ja an allen Stellen im Forum so.

ich lese hier im Forum jeden Tag, und alle Beitäge, gebe aber in diesem SHK Fachforum bestimmt keine Ratschläge ab, da ich kein SHK Fachmann bin.
Ich persönlich habe fast 5o Jahre als Elektrofachkraft nach Din Normen des VDE gearbeitet, und halte mich heute noch daran.

Und genau diese Regeln der Fachverbände sind im § 49 ENWG aufgeführt:
1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,
2. Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.

2. legt das EnWG nicht die 'Regeln' dieser Organisationen fest, sondern schreibt einfach nur, dass man bei Beachtung der Regeln dieser Organisationen von der Einhaltung der aaRdT ausgehen kann. Nicht mehr und nicht weniger.
wer hat etwas anderes, und wo geschrieben? Du solltest einfach die Zeilen des Gesetzes richtig lesen und interpretieren,
und nicht andere mit deinen Vorstellungen hier vielleicht zu falschem handeln verleiten.
Nachweise deinerseits, wie schon öfter von Usern gefordert, bleibst du ja schuldig.
 

KarlZei

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das von dir Laie KarlZei ein Negativ-Kommentar kommen mußte, war mir im Vorfeld schon klar, passiert hier ja an allen Stellen im Forum so.
Ja, nicht ohne Grund. Oder soll man falsche Aussagen einfach so stehen lassen?

1. Hier war die Rede von aaRdT; auch im EnWG. Du kommst aber auf einmal mit Normung daher. Die 2035 ist keine DIN(-DVGW) und hat mit Normung nichts zu tun, sondern beschreibt einfach nur die aaRdT, wie sie der DVGW sieht.
2. Werden die DIN-VDE/DVGW nicht von den Organisationen (Vereinen) VDE und DVGW allein erarbeitet und herausgegeben. Vielmehr steckt dahinter ein Konstrukt von Einrichtungen, zu denen national auch immer das DIN gehört.

Du solltest einfach die Zeilen des Gesetzes richtig lesen und interpretieren,
und nicht andere mit deinen Vorstellungen hier vielleicht zu falschem handeln verleiten.
Nachweise deinerseits, wie schon öfter von Usern gefordert, bleibst du ja schuldig.
Verstehe ich nicht. Mit Deinem verkürzten und damit sinnentstellenden Zitat des EnWg machst Du doch genau das.
Ja, die Regeln sind tatsächlich aufgeführt. Sie sind aber, wie ich geschrieben hatte, nicht verbindlich festgelegt.

Meine Aussage:
2. legt das EnWG nicht die 'Regeln' dieser Organisationen fest, sondern schreibt einfach nur, dass man bei Beachtung der Regeln dieser Organisationen von der Einhaltung der aaRdT ausgehen kann. Nicht mehr und nicht weniger.
Text des EnWG:
EnWG §49 schrieb:
(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von

1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,
2. Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.

eingehalten worden sind.
DINs und technische Regeln irgendwelcher Vereine sind keine Rechtsvorschriften.

Und welche Nachweise für was fehlen noch?
 
tricotrac

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Vielmehr steckt dahinter ein Konstrukt von Einrichtungen, zu denen national auch immer das DIN gehört.
Dem sich alles produzierende Gewerbe unterordnet und sich an deren Vorgaben hält. Oder auch nicht und deshalb auch zu rechtlichen folgen verurteilt werden können.
Damit sind Normen und technische Regeln einzuhalten genauso wie Verordnungen und Gesetze Punkt und Ende.

Übrigens @KarlZei : Gründen Sie doch bald Ihr "Recht haben müssen" Forum. Ich würde Sie hier nicht einmal vermissen.
 
derfux

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1. Hier war die Rede von aaRdT; auch im EnWG. Du kommst aber auf einmal mit Normung daher. Die 2035 ist keine DIN(-DVGW) und hat mit Normung nichts zu tun, sondern beschreibt einfach nur die aaRdT, wie sie der DVGW sieht.
nun unterstell mir doch nicht deine Darstellung, bleib doch einfach bei dem was ich geschrieben habe, ich habe in # 11 nur auf den # 4 von Socko geantwortet, sowie zum § 49 EnWG verlinkt, mehr nicht, auch von Rechtsvorschriften irgend welcher Vereine habe ich nichts geschrieben.

Verstehe ich nicht. Mit Deinem verkürzten und damit sinnentstellenden Zitat des EnWg machst Du doch genau das.
ich habe den gesamten § 49 des EnWG verlinkt, aber nur wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Du mußt mir auch nicht wiederholen was ich in # 11 verlinkt habe, nur weil es dann aus deiner Feder stammt.

2. Werden die DIN-VDE/DVGW nicht von den Organisationen (Vereinen) VDE und DVGW allein erarbeitet und herausgegeben. Vielmehr steckt dahinter ein Konstrukt von Einrichtungen, zu denen national auch immer das DIN gehört.
wo hab ich das erwähnt das dem nicht so ist? Ich kenne die Partner des VDE und DVGW sehr wohl, und warum, habe ich ja in # 16 erwähnt.

KarlZei, ich nehme an das du ein Mensch bist, der immer Recht haben will, ich erwähnte ja schon ich lese alle Berichte hier,
deswegen halte ich mich an "der Klügere gibt nach" ich bin hier raus, Punkt und Ende.
 
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