Rechtlich wirft sich freilich die Frage auf, ob es zulässig und überhaupt wirksam ist, wenn Staat in bestehende privatrechtliche Verträge hineinwirkt. Die Verträge mit der Preisgarantie wurden geschlossen, ohne gegen ein gesetzliches Verbot zu verstoßen. Im Gegenteil, staatliche Vertreter haben die Konsumenten sogar immer wieder ermuntert, den Wettbewerb anzukurbeln und den Versorger zu wechseln. Dazu haben die Versorger in freier Entscheidung Schmankerl wie die Preisgarantie angeboten, die durch die Kunden angenommen worden sind. Es dürfte gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der selbe Staat nun die Verträge de facto als nichtig erklärt, noch dazu ohne selbst Vertragspartei zu sein.
Grundsätzlich gilt, daß Verträge einzuhalten sind, dieser Grundsatz wird hier durch den Staat durchbrochen, ohne daß die gesetzliche Grundlage des generellen einhalten Müssens von Verträgen entfallen wäre. Es gehört zum allgemeinen unternehmerischen Risiko der Versorger, daß es nicht garantierte Gewinne gibt, sondern unter Umständen auch Verluste gemacht werden. Es ist nicht Aufgabe des Staates, privatwirtschaftliche Unternehmen profitabel zu halten.
Im übrigen steigen die Gaspreise bereits seit Ende des letzten Jahres sukzessive, so daß inzwischen mehr als die Hälfte der Laufzeit von den meist allenfalls einjährigen Preisgarantien bereits verstrichen ist, selbst wenn man den für den Versorger ungünstigsten Fall annimmt, daß er den Vertrag erst im Oktober oder November 2021 geschlossen hat. Die meisten Verträge dürften aber sogar noch eher geschlossen sein und somit deren Preisgarantie vor dem kommenden Winter enden. Anschließend wäre der Versorger ohnehin frei in seiner Preisgestaltung, ich erkenne keine haltbaren Grund, wegen einiger Wochen staatlicherseits Eingriffe in das Rechtsgut des Vertrages zuzulassen. Das müssen Versorger einfach mal für diese begrenzte Zeit aushalten, die Verbraucher müssen es schließlich auch aushalten, wenn alles sehr viel teurer wird.