w.halli
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- 30.01.2024
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Guten Tag,
ich habe meine Heizung ca. 1,5 Jahre. Liege also noch in der Gewährleistung. Seit Beginn erscheint in der Displayanzeige ab und zu der Code L.016 (ein Flammenverlust bei Minimalleistung wurde erkannt) in der Fehlermeldung.
Vaillant teilte mir jetzt mit, dass es sich um keine Fehlermeldung handelt. Diese Anzeige kennzeichnet einen Betriebszustand, der im Falle eines unerwarteten äußeren Einflusses z.B. durch Wind angezeigt wird. Hierbei wird der Modulationspunkt angehoben, um einen stabilen Betrieb mit maximaler Effizienz und Komfort sicherzustellen.
Zuvor waren bereits 4 Kundendiensttechniker die etliche Teile Wert ca. 1200 Euro austauschten ohne das Problem lösen zu können. warum hat dies die Firma dann gemacht?
Meine Frage dahingehend ist, ob es sich tatsächlich nicht um ein fehlerhaftes Produkt der Firma handelt und dies die Firma nur auf die Seite schiebt um nicht eines neues Gerät liefern zu müssen.
Der Installateur der Heizungsanlage ist sich auch nicht mehr sichern, ob hier nicht ein Gewährleistungsfall vorliegt?
Kann in diesen Fällen nicht ein Gasaustritt erfolgen?
Für eine Beantwortung meiner Frage wäre ich sehr dankbar.
ich habe meine Heizung ca. 1,5 Jahre. Liege also noch in der Gewährleistung. Seit Beginn erscheint in der Displayanzeige ab und zu der Code L.016 (ein Flammenverlust bei Minimalleistung wurde erkannt) in der Fehlermeldung.
Vaillant teilte mir jetzt mit, dass es sich um keine Fehlermeldung handelt. Diese Anzeige kennzeichnet einen Betriebszustand, der im Falle eines unerwarteten äußeren Einflusses z.B. durch Wind angezeigt wird. Hierbei wird der Modulationspunkt angehoben, um einen stabilen Betrieb mit maximaler Effizienz und Komfort sicherzustellen.
Zuvor waren bereits 4 Kundendiensttechniker die etliche Teile Wert ca. 1200 Euro austauschten ohne das Problem lösen zu können. warum hat dies die Firma dann gemacht?
Meine Frage dahingehend ist, ob es sich tatsächlich nicht um ein fehlerhaftes Produkt der Firma handelt und dies die Firma nur auf die Seite schiebt um nicht eines neues Gerät liefern zu müssen.
Der Installateur der Heizungsanlage ist sich auch nicht mehr sichern, ob hier nicht ein Gewährleistungsfall vorliegt?
Kann in diesen Fällen nicht ein Gasaustritt erfolgen?
Für eine Beantwortung meiner Frage wäre ich sehr dankbar.