Nano13
Threadstarter
- Mitglied seit
- 07.04.2023
- Beiträge
- 9
Guten Tag liebe Foren-Mitglieder,
ich ließ im Einfamilienhaus eine Ölheizung ausbauen und eine neue Holzpellet-Heizungsanlage installieren (Hersteller Hargassner, Nennwärmeleistung 15kW, Wärmespeichervolumen 1000l).
Am letzten Installationstag kam unser Schornsteinfeger - er ist gleichzeitig der Bezirksschornsteinfeger - zur Aufnahme obiger Daten der neuen Feuerstätte.
Einen Tag später kam er dann zur Abnahme und Erstmessung der neuen Feuerstätte Holzpellet-Heizungsanlage.
Ich erhielt einige Monate später einige Unterlagen und die Rechnungen:
Unterlagen:
1) Bescheinigung über die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage mit 3 Anlage: 1. Abnahmeprotokoll, 2. Beschreibung der Feuerstätte, 3. Beschreibung der Abgasanlage
2) Feuerstättenbescheid
3) Bescheinigung über das Ergebnis der Überprüfung, Messung und Beratung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe
Rechnungen:
A) Gebührenrechnung
Feuerstättenabnahme:
- Überprüfung der regelungstechnischen Ausstattung von Heizungsanlagen
- Überprüfung der Begrenzung der Wärmeabgabe
- Prüfung von Abgasanlagen vor Inbetriebnahme der angeschlossenen Feuerstätten
B) Rechnung
- Emissionsschutzmessung über 161,99 €
C) Rechnung
- Staub u. CO Messung an Holzheizungen über 161,99 €
Meine Annahmen:
Sowohl die Unterlage 1) Bescheinigung über die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage mit seinen Anlagen als auch 2) Feuerstättenbescheid gehören zu A) Gebührenrechnung Feuerstättenabnahme.
Nun fand neben der Abnahme eben noch die Erstmessung der neuen Holzpellet-Heizungsanlage statt, der ich die Unterlage 3) Bescheinigung über das Ergebnis der Überprüfung, Messung und Beratung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe zuordne.
Meine Frage dazu:
Weshalb erhalte ich Rechnung B) Emissionsschutzmessung über 161,99 € und Rechnung C) Staub u. CO Messung an Holzheizungen über 161,99 €?
Welche ist für den Sachverhalt Erstmessung der neuen Holzpellet-Heizungsanlage denn die korrekte?
Erscheint mir so als wäre da was doppelt ausgestellt worden, zumal beide den identischen Betrag aufweisen und in zweifacher Ausfertigung zugesandt wurden.
Kann bitte jemand Klarheit bei der Zuordnung der mir zugesandten Unterlagen und Rechnungen bezüglich der Abnahme und Erstmessung der neuen Heizungsanlage bringen, so dass ich sie verstehe?
Besten Dank im Voraus und viele Grüße
Nano
ich ließ im Einfamilienhaus eine Ölheizung ausbauen und eine neue Holzpellet-Heizungsanlage installieren (Hersteller Hargassner, Nennwärmeleistung 15kW, Wärmespeichervolumen 1000l).
Am letzten Installationstag kam unser Schornsteinfeger - er ist gleichzeitig der Bezirksschornsteinfeger - zur Aufnahme obiger Daten der neuen Feuerstätte.
Einen Tag später kam er dann zur Abnahme und Erstmessung der neuen Feuerstätte Holzpellet-Heizungsanlage.
Ich erhielt einige Monate später einige Unterlagen und die Rechnungen:
Unterlagen:
1) Bescheinigung über die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage mit 3 Anlage: 1. Abnahmeprotokoll, 2. Beschreibung der Feuerstätte, 3. Beschreibung der Abgasanlage
2) Feuerstättenbescheid
3) Bescheinigung über das Ergebnis der Überprüfung, Messung und Beratung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe
Rechnungen:
A) Gebührenrechnung
Feuerstättenabnahme:
- Überprüfung der regelungstechnischen Ausstattung von Heizungsanlagen
- Überprüfung der Begrenzung der Wärmeabgabe
- Prüfung von Abgasanlagen vor Inbetriebnahme der angeschlossenen Feuerstätten
B) Rechnung
- Emissionsschutzmessung über 161,99 €
C) Rechnung
- Staub u. CO Messung an Holzheizungen über 161,99 €
Meine Annahmen:
Sowohl die Unterlage 1) Bescheinigung über die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage mit seinen Anlagen als auch 2) Feuerstättenbescheid gehören zu A) Gebührenrechnung Feuerstättenabnahme.
Nun fand neben der Abnahme eben noch die Erstmessung der neuen Holzpellet-Heizungsanlage statt, der ich die Unterlage 3) Bescheinigung über das Ergebnis der Überprüfung, Messung und Beratung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe zuordne.
Meine Frage dazu:
Weshalb erhalte ich Rechnung B) Emissionsschutzmessung über 161,99 € und Rechnung C) Staub u. CO Messung an Holzheizungen über 161,99 €?
Welche ist für den Sachverhalt Erstmessung der neuen Holzpellet-Heizungsanlage denn die korrekte?
Erscheint mir so als wäre da was doppelt ausgestellt worden, zumal beide den identischen Betrag aufweisen und in zweifacher Ausfertigung zugesandt wurden.
Kann bitte jemand Klarheit bei der Zuordnung der mir zugesandten Unterlagen und Rechnungen bezüglich der Abnahme und Erstmessung der neuen Heizungsanlage bringen, so dass ich sie verstehe?
Besten Dank im Voraus und viele Grüße
Nano