zardoz
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Beim theoretischen Fall, dass eine Gasheizung 2023 eingebaut wird, aber der Schornsteinfeger führt die Abnahme (aus Zeitgründen) erst 2024 durch, wie sieht es da rechtlich aus? Was ist maßgeblich bzgl der neuen Gesetzgebung? Der Einbau? Betrieb? Oder gar Betrieb nach Abnahme?
Sonderfall: Wie siehts aus wenn der Schornsteinfeger doch 2023 kommt aber die Abnahme wegen eines Mangels erst mal verweigert, womöglich sogar die Anlage erstmal stilllegt, bis der Mangel beseitigt ist, aber Abnahme erfolgt dann erst 2024 (oder eben dann nicht weil schon 2024).
Sonderfall: Wie siehts aus wenn der Schornsteinfeger doch 2023 kommt aber die Abnahme wegen eines Mangels erst mal verweigert, womöglich sogar die Anlage erstmal stilllegt, bis der Mangel beseitigt ist, aber Abnahme erfolgt dann erst 2024 (oder eben dann nicht weil schon 2024).