Gasheizung 2023 eingebaut - Abnahme Schornsteinfeger 2024

Diskutiere Gasheizung 2023 eingebaut - Abnahme Schornsteinfeger 2024 im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Beim theoretischen Fall, dass eine Gasheizung 2023 eingebaut wird, aber der Schornsteinfeger führt die Abnahme (aus Zeitgründen) erst 2024 durch...

zardoz

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Beim theoretischen Fall, dass eine Gasheizung 2023 eingebaut wird, aber der Schornsteinfeger führt die Abnahme (aus Zeitgründen) erst 2024 durch, wie sieht es da rechtlich aus? Was ist maßgeblich bzgl der neuen Gesetzgebung? Der Einbau? Betrieb? Oder gar Betrieb nach Abnahme?

Sonderfall: Wie siehts aus wenn der Schornsteinfeger doch 2023 kommt aber die Abnahme wegen eines Mangels erst mal verweigert, womöglich sogar die Anlage erstmal stilllegt, bis der Mangel beseitigt ist, aber Abnahme erfolgt dann erst 2024 (oder eben dann nicht weil schon 2024).
 

Badel

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M.E. die Abnahme durch den Schornsteinfeger. Liegt jedoch eine Auftragsbestätigung vor 04/2023 vor, reicht ein Einbau und Abnahme bis 10/2024 gem. GEG um nicht unter die neuen Regelungen zu fallen.

Dies aber nur meine Einschätzung mit fachlichem Halbwissen…
 

zardoz

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Bei mir wurde eine Gasheizung kürzlich eingebaut. Abnahme des Schornsteinfegers erfolgte noch nicht, er ist jedoch informiert, Abnahme wurde schriftlich erbeten. Bin ich damit raus? Egal wann er kommt?
 

zardoz

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Ist ein Bestandsgebäude, es war eine 30jährige Gasheizung bereits drin. Der sog. TAF-Antrag wurde gestellt, aber erst nach dem Einbau durch den Monteur, ich glaube das war nicht ganz korrekt, aber nicht meine Schuld.
 

zardoz

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Ich werde den Stornsteinfeger dann an den Heizungsbaumeister verweisen an den ich tausende Euro gezahlt habe. Notfalls zahl ich auch die tausende Euro Strafe wenn was kommt. Die Frage muss erlaubt sein, weshalb jemand einen Meisterbrief bekommt, wenn er sich mit der Thematik nicht auskennt und den TAF-Antrag nicht vorher ausfüllt oder mich als Eigentümer nicht informiert.

Ferner stellt sich mir die Frage auch nun da ich auf die Abnahme warte (und nach aktueller Recherche) der Betrieb der neuen Heizung eigentlich erst nach Abnahme erfolgen darf, wieviele Tage ich gesetzlich kalt duschen und in der kalten Bude hocken muss, bis der Schornsteinfeger sich bequemt eine Abnahme zu machen?

Kleine Randanekdote zum Thema Meister. Der Monteur der den Austausch vorher hätte machen sollen, der mich aber im Regen hat stehen lassen, fragte ich vor einigen Monaten tatsächlich, ob ich das dann überhaupt betreiben darf ohne Abnahme? Er wörtlich: Die Abnahme mach ich dann!
 

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Der HB hatte dich informieren müssen, das ist seine Pflicht.
 

zardoz

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Jetzt widersprichst du dir: in #7 schreibst du noch dass ich als Eigentümer die Schuld trage und jetzt in #9 ist die Pflicht beim HB. Naja gut, mal sehen was passiert.

Ich hab derweil das Gas am Haupthahn abgedreht, die Anlage abgeschaltet, weil ohne Abnahme des Bezirksschornsteinfegers darf man die Anlage ja nicht betreiben! Kalt duschen, da beiß ich die Zähne zusammen und sonst dicke Pullis tragen, auch beim Schlafen. Ich schau auch noch ob es diese Wärmeräume noch gibt, aufgrund des Ukraine-Krieges. Der Feger wird sich sicher in den nächsten Wochen melden <Ironie Ende>
 
kolobezka

kolobezka

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no RISK no FUN, das sind Heiligtümer wäre ja nochschöner, sollen müssen dürfen können ;)
 

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Und wenn sich der Schornsteinfeger sich nicht an seine so wichtigen Behördenvorschriften hält, was liegt näher eine schriftliche gefasste Untätigkeit Anzeige bei Ihrem zuständigem Ordnungsamt für das Schornsteinwesen geben. Und die werden dann mit Sicherheit den Schwarzen Schornsteinfeger wieder an seine gesetzlichen Pflichten erinnern..

Mehr brauchen Sie nicht machen, der Rest passiert dann von ganz alleine von Amts wegen.

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Heizungsdoc

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Jetzt widersprichst du dir: in #7 schreibst du noch dass ich als Eigentümer die Schuld trage und jetzt in #9 ist die Pflicht beim HB. Naja gut, mal sehen was passiert.

Ich hab derweil das Gas am Haupthahn abgedreht, die Anlage abgeschaltet, weil ohne Abnahme des Bezirksschornsteinfegers darf man die Anlage ja nicht betreiben! Kalt duschen, da beiß ich die Zähne zusammen und sonst dicke Pullis tragen, auch beim Schlafen. Ich schau auch noch ob es diese Wärmeräume noch gibt, aufgrund des Ukraine-Krieges. Der Feger wird sich sicher in den nächsten Wochen melden <Ironie Ende>
Dein HB hat doch die Anlage ordnungsgemäß in Betrieb genommen. Gasleitung geprüft ( eh nicht Aufgabe des Schornsteinfegers ) und Abgasmessung gemacht. Dann kann die Heizung an bleiben oder willst du jetzt 3 Monate auf ihn warten. Ich bin nun auch schon mit der Zeit weit rumgekommen, aber musste noch nirgends auf den Feger warten um das Gerät anzuschalten.
 

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Jetzt widersprichst du dir: in #7 schreibst du noch dass ich als Eigentümer die Schuld trage und jetzt in #9 ist die Pflicht beim HB. Naja gut, mal sehen was passiert.
Nein mache ich nicht, du musst mal richtig lesen😉

Der HB hat die Pflicht dir das zu sagen, DU als Eigentümer hast die Meldepflicht und bist auch der, der die Strafe kassiert. Natürlich kannst du dann an den HB gehen.
 

zardoz

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Der HB wird sagen er hats mir gesagt, ich kann sagen er hats mir nicht gesagt. Was Schriftliches hat er nicht, aber das hilft mir im Endeffekt ja nix, wenn der SSF die Anlage dicht macht bis 2024 und da darf mans eh nimmer in Betrieb nehmen, weil es 2023 nicht ordentlich in Betrieb war.

Und dann auch noch ein Rechtstreit wenns ne Strafe gibt mit dem HB, ja danke.
 

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Ja so ist es, den schwarzen Peter hast du.
Du hättest eben auch daran denken können den Schorni vorher zu informieren, Eigentum verpflichtet eben.
 

zardoz

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Der HB hatte dich informieren müssen, das ist seine Pflicht.
.
.
Du hättest eben auch daran denken können ...
Vielleicht sollte ich mit dem Thema eher in ein Juristenforum.
Ich hätte eben AUCH daran denken können? Steht das im BGB? Als nächstes wirst du meinen Onkel und einen Cousin dritten Grades in die Pflicht nehmen.

Eigentum verpflichtet? Das steht sogar in einem Gesetz, dem Grundgesetz.
Allerdings in einem anderen Kontaxt: "Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen"
Oder meinst du die 5000 Euro Strafe die mir (oder wem anders) blüht könnte man auch in dem Kontext sehen?
 

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Vielleicht sollte ich mit dem Thema eher in ein Juristenforum.
Ich hätte eben AUCH daran denken können? Steht das im BGB? Als nächstes wirst du meinen Onkel und einen Cousin dritten Grades in die Pflicht nehmen.
Ja DU und nicht dein Onkel oder Cousin, wenn man nicht mehr weiter weiß und keine Fehler zugeben kann, dann wird man eben blöd 😉

Eigentum verpflichtet? Das steht sogar in einem Gesetz, dem Grundgesetz.
Allerdings in einem anderen Kontaxt: "Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen"
Oder meinst du die 5000 Euro Strafe die mir (oder wem anders) blüht könnte man auch in dem Kontext sehen?
Das soll bedeuten, als Eigentümer muss man eben seinen eigenen Kopf mal anstrengen und nachdenken, scheint aber heute aus der Mode gekommen zu sein.
 

zardoz

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Ja DU und nicht dein Onkel oder Cousin, wenn man nicht mehr weiter weiß und keine Fehler zugeben kann, dann wird man eben blöd 😉

Das soll bedeuten, als Eigentümer muss man eben seinen eigenen Kopf mal anstrengen und nachdenken, scheint aber heute aus der Mode gekommen zu sein.
"Der HB hatte dich informieren müssen, das ist seine Pflicht."

Das hast du geschrieben oder? Sorry, ich kann dich nicht ernst nehmen, wenn du zur glitzegleichen Frage zwei völlig unterschiedliche Parteien als verantwortlich benennst.

Und ja in #14 hast du versucht es irgendwie zu erklären oder verklären, aber das war nun überhaupt nicht schlüssig. Der HB hatte also die Pflicht mich zu informieren, er hat mich aber nicht informiert, die TAF hat er auch erst nach der Installation losgeschickt. Warum habe ich jetzt deiner Meinung nach den schwarzen Peter? Ich mein der Monteuer hat den TAF losgeschickt, nicht ich, wenn auch danach. Bedeutet im Endeffekt er hat sich für verantwortlich erklärt.

Ich hab kein Problem damit den schwarzen Peter zu haben wenn es denn so ist, aber auf deine Aussage werde ich mich da nicht verlassen, denn du machst ja alle 2 Post ganz unterschiedliche Aussagen!
 
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"Der HB hatte dich informieren müssen, das ist seine Pflicht."

Das hast du geschrieben oder? Sorry, ich kann dich nicht ernst nehmen, wenn du zur glitzegleichen Frage zwei völlig unterschiedliche Parteien als verantwortlich benennst.

Und ja in #14 hast du versucht es irgendwie zu erklären oder verklären, aber das war nun überhaupt nicht schlüssig. Der HB hatte also die Pflicht mich zu informieren, er hat mich aber nicht informiert, die TAF hat er auch erst nach der Installation losgeschickt. Warum habe ich jetzt deiner Meinung nach den schwarzen Peter? Ich mein der Monteuer hat den TAF losgeschickt, nicht ich, wenn auch danach. Bedeutet im Endeffekt er hat sich für verantwortlich erklärt.

Ich hab kein Problem damit den schwarzen Peter zu haben wenn es denn so ist, aber auf deine Aussage werde ich mich da nicht verlassen, denn du machst ja alle 2 Post ganz unterschiedliche Aussagen!
Anscheinend bist du einfach nur unfähig richtig zu verstehen und so ein bißchen auch für das normale Leben.
 
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