Heizi54
Guest
Durch die seit dem 1. Oktober geltende "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" wird für Mehrfamilienhäuser jetzt ein hydraulischer Abgleich vorgeschrieben.
Wenn ich es richtig sehe, dann betrifft das aber nur Gebäude mit einer Gas-Zentralheizung.
Der zeitliche Rahmen für die Umsetzung der Verordnung ist eng gesteckt:
Bei Wohngebäuden mit mindestens 10 Wohneinheiten muss der hydraulische Abgleich wohl bis zum 30. Sept. 2023,
bei Wohngebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten müssen die Arbeiten bis Sept. 2024 ausgeführt werden.
Wenn ich es richtig sehe, dann betrifft das aber nur Gebäude mit einer Gas-Zentralheizung.
Der zeitliche Rahmen für die Umsetzung der Verordnung ist eng gesteckt:
Bei Wohngebäuden mit mindestens 10 Wohneinheiten muss der hydraulische Abgleich wohl bis zum 30. Sept. 2023,
bei Wohngebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten müssen die Arbeiten bis Sept. 2024 ausgeführt werden.