Pflicht zum Hydraulischen Abgleich Gaszentralheizung Mehrfamilienhaus 50 Wohnungen / Kosten

Diskutiere Pflicht zum Hydraulischen Abgleich Gaszentralheizung Mehrfamilienhaus 50 Wohnungen / Kosten im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo, lt. geltender EnSimiMaV sind WEG´s mit mehr als zehn Wohneinheiten bis 30.09.23 zum hydraulischen Abgleich verpflichtet. Eine...

Lucutus

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Hallo,

lt. geltender EnSimiMaV sind WEG´s mit mehr als zehn Wohneinheiten bis 30.09.23 zum hydraulischen Abgleich verpflichtet. Eine Verpflichtung entfällt jedoch nach §3 Absatz 2 Satz 2, wenn innerhalb von sechs Monaten nach diesem Stichtag ein Heizungstausch bevorsteht. Dies ist in unserer Anlage der Fall.
Nun wurde der WEG mitgeteilt, dass unabhängig von den Bestimmungen der EnSimiMaV grundsätzlich bei Tausch der Gaszentralheizung ein hydraulischer Abgleich (gesetzlich) vorgeschrieben sei?! Falls dem tatsächlich so ist, kann jemand auf das entsprechende Gesetz bzw. die Verordnung verweisen und seit wann dies(e) in Kraft ist?

Der Kostenrahmen für die Ausführung wurde mit über 80.000,- € angegeben. Das Gebäude wurde ca. 1980 errichtet. Die ursprünglichen vorhandenen Heizkörperventile müssen sicherlich durch voreinstellbare Thermostatventile ersetzt werden?! Insgesamt handelt es sich ca. um 325 Heizkörper und nochmal 100 Fussbodenerwärmungen, die auch mit alten Heizkörperventilen bestückt sind. Sind diese Kosten angemessen?
Von welchem Einsparungspotential kann man ausgehen? Bei angenommenen moderaten 5% würden sich die Kosten erst nach mindestens 20 Jahren amortisieren (falls der Gaspreis zukünftig "explodiert" natürlich früher). Natürlich wäre selbstverständlich eine CO2-Reduzierung vorhanden, aber wirtschaftlich sollte diese Maßnahme natürlich auch sein.
Wie schätzt ihr das ein?

Vielen Dank schon mal,

Lucutus
 

Lucutus

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Hallo nochmal,

kennt denn wirklich niemand eine verbindliche Vorschrift (Gesetz o. Verordnung) zum verpflichtenden hydraulischen Abgleich bei Austausch einer Gaszentralheizung unabhängig von der EnSimiMaV?! Lt. Auskunft eines Heizungsbaufachbetriebs müsse dieser den hydraulischen Abgleich zwar vorschlagen bzw. darauf hinweisen. Lehnt der Auftraggeber dies jedoch ab, baut dieser Betrieb die neue Anlage ohne hydraulischen Abgleich ein.
Und ganz abgesehen von der Pflicht - wie schätzt ihr diesen konkreten Fall ein?
Ich bitte um eure Unterstützung.

Gruß,
Lucutus
 

KarlZei

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kennt denn wirklich niemand eine verbindliche Vorschrift (Gesetz o. Verordnung) zum verpflichtenden hydraulischen Abgleich bei Austausch einer Gaszentralheizung unabhängig von der EnSimiMaV?!
Es gibt keine Gesetze, keine Verordnungen, die den hydraulischen Abgleich explizit vorschreiben. Das war mal für das Gebäudeenergiegesetz geplant, kam aber nicht. Ist aber aktuell wohl wieder ein Thema. Es wird bei der Sache immer nur mit dem Stand der Technik sowie technischen Regeln/Normen argumentiert und daraus ein Muss abgeleitet. Urteile dazu gibt es meines Wissens auch nicht.
Als ziemlich sicher gilt, dass der Abgleich bei einer neuen Heizung dabei ist, wenn die VOB für die Heizungserneuerung vereinbart wurde.

Zu den Kosten kann ich nichts sagen und kann nur auf das nachfolgende Thema hinweisen, falls noch nicht selbst gefunden:
 
Thema:

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