Kürzlich hat der Zürcher Tages Anzeiger mit einem Leitartikel ins selbe Horn gestossen.
Es wurde bemängelt, dass EN
plus A1 Pellet als höchste Qualität angepriesen würde und in Wirklichkeit oft nicht aus nachhaltiger Waldwirtschaft kommt.
(A1 bezieht sich aber nur auf die Material Qualität der Pellet wie zB Aschegehalt und enthält keine Anforderungen an die Platagen)
Weiter wurde aufgeführt, dass die FSC Holzzertifizierung mit viel missbrauch kämpfen würde…
Es hiess, ich zitiere aus Erinnerungen, dass es ein paar Hundert Verdachtsmomente gäbe. Weiter hinten hiess es dann, dass dies die Anazhl Verdachtsfälle Weltweit in über 20j !!! darstellt…
Natürlich wurden auch wieder Feinstaubemmissionen von Zimmer Cheminees und modenen Pellet Kesseln durch einander geworfen.
Ich finde es sehr schade, dass sich die Journalisten sowenig Mühe machen und alles durch den Kakao ziehen.
Es lauft nicht alles perfekt in der Waldwirtschaft, aber rumänische- und CH Waldwirtschaft, oder Zimmercheminees und Pelletkessel in einen Topf zu werfen, ist schon krass.
Mich würde zB interessieren, ob Pellet bzw Holz Feinstaub (PM10, PM 2,5) gleich giftig sind wie Feinstaub von Reifenabrieb oder Dieselmotoren.
Auch würde sollte einmal genauer recherchiert werden, ob als A1 verkaufte Pellets wirklich der Norm entsprechen oder ob als D, CH oder A verkaufte Pellets wirklich aus diesen Ländern stammen, oder sich ständig versehentlich ausländische Pellets bei mischen…
Soweit ich weiss, darf als gelabeltes „Schweizer Holz“ bis zu 40% ausländisches Holz enthalten…
hier ein Auszug aus dem Reglement, das einmal angeprangert werden solle…
https://www.holz-bois-legno.ch/lignum/downloads/label/reglement_label-schweizer-holz.pdf
Art. 27 Möglichkeiten für eine Auszeichnung (als Label schweizer Holz)
1 Die Auszeichnung erfolgt über einzelne oder die Gesamtheit der Bauteile. Bauteile, welche aus mind. 80% gelabeltem Schweizer Holz bestehen und deren
Herstellungskosten zu mind. 60% im Inland anfallen werden ausgezeichnet.
2 Im Falle einer Auszeichnung eines Gesamtobjekts oder grosser Bauteile beträgt der zu verbauende Mindestanteil an gelabeltem Schweizer Holz 60%. Die Ausfüh- rungsbestimmungen definieren den Begriff der grossen Bauteile.
3 In Ergänzung zur Nennung eines bestimmten Bauteils kann die im Objekt verbaute Menge des gelabelten Holzes in Prozent des gesamten Holzanteils oder absolut in Kubikmetern (m3) genannt werden.