Weißvonnichts
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Frage zum Heizungsaustausch. Ich habe mehrfach im Internet gelesen, bin mir aber unsicher ob ein zukünftiger Erwerber meines Hauses die Heizung nach Heizungsverordnung austauschen muss, innerhalb von 2 Jahren oder?
Es handelt sich um eine Ölheizung Buderus Baujahr 1991 mit Niedrigtemperaturkassel und verrohrtem Schornstein. Über 30 Jahre alt= ja. Niedrigtemperatur=ja.
Ich darf die Heizung als Eigentümer weiter betreiben. Wie sieht es für einen möglichen Nachfolger aus? Könnte den Schornsteinfeger fragen. Der kommt aber erst Ende März zur Messung.
Danke für die Antwort.
Weißvonnichts
Es handelt sich um eine Ölheizung Buderus Baujahr 1991 mit Niedrigtemperaturkassel und verrohrtem Schornstein. Über 30 Jahre alt= ja. Niedrigtemperatur=ja.
Ich darf die Heizung als Eigentümer weiter betreiben. Wie sieht es für einen möglichen Nachfolger aus? Könnte den Schornsteinfeger fragen. Der kommt aber erst Ende März zur Messung.
Danke für die Antwort.
Weißvonnichts