Rechtslage Heizungstausch, Tauschoptionen, etc.

Diskutiere Rechtslage Heizungstausch, Tauschoptionen, etc. im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Moin. Ich habe ein altes denkmalgeschütztes Fachwerkhaus (Baujahr 1700irgendwas, ca. 300QM Wohnfläche) sukzessive von meinen Eltern übernommen und...

heizungshacho

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Moin.
Ich habe ein altes denkmalgeschütztes Fachwerkhaus (Baujahr 1700irgendwas, ca. 300QM Wohnfläche) sukzessive von meinen Eltern übernommen und bin auch bereits seit Jahren im Grundbuch eingetragen.
Zur Zeit tut eine ca. 33 Jahre alte Viessmann-Ölheizung zuverlässig ihren Dienst und ich hätte wenig Motivation, irgendetwas zu ändern, wenn da nicht die Sache mit der Politik wäre.
Derzeit ist dich Rechtslage wohl so, dass Heizungen nach 30 Jahren getauscht werde, es sei denn man besitzt das Haus schon seit vor 2001 - was ist hierfür entscheidend? Der Grundbucheintrag (der dürfte bei mir später sein) oder die Meldebestätigung (sollte seit 40 Jahren bestehen, wenngleich mit Unterbrechungen oder teilweise als Zweitwohnsitz).
Sollte ich also nun in die 30-Jahre-Regelung fallen, werde ich wohl notgedrungen tauschen müssen, da die Heizung bereits über 30 Jahre alt ist, oder gibt es da Möglichkeiten dies zu umgehen?
WENN getauscht wird, was wäre da ratsam? Gasheizung, evtl. mit Gastank da noch kein Gasanschluss besteht, anstelle der vorhandenen Öltanks, oder wieder eine Ölheizung oder doch eine Wärmepumpe? Wäre eine Wärmepumpe überhaupt möglich, ohne den Denkmalschutz (z.B. teils einfach verglaste Fenster, keine Fußbodenheizung, keine Dämmung der Wände) zu beeinflussen? Man darf ja eigentlich nur mit Lehmputz arbeiten, stelle ich mir schwierig vor?
Gibt es eigentlich auch eine Möglichkeit die Ölheizung mit regenerativen Energien zu kombinieren?
Und, wer ist eigentlich dafür verantwortlich zu prüfen, ob ein Heizungstausch ansteht? Bisher hat sich noch niemand gemeldet.
Wenn dann aber im nächsten Jahr plötzlich jemand auf der Matte steht bin ich aufgeschmissen, also doch besser in diesem Jahr?
Danke!
 

KarlZei

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Derzeit ist dich Rechtslage wohl so, dass Heizungen nach 30 Jahren getauscht werde, es sei denn man besitzt das Haus schon seit vor 2001 - was ist hierfür entscheidend?
Nach derzeitiger Rechtslage wäre zunächst zu prüfen, ob es sich um einen Niedertemperatur-Heizkessel handelt. Die sind nämlich von der Austauschpflicht ausgenommen.
Welcher Kessel ist konkret verbaut?
Wäre eine Wärmepumpe überhaupt möglich, ohne den Denkmalschutz (z.B. teils einfach verglaste Fenster, keine Fußbodenheizung, keine Dämmung der Wände) zu beeinflussen?
Technisch sicherlich. Ob das aber auch halbwegs wirtschaftlich ist, wäre im Detail zu prüfen.
Gibt es eigentlich auch eine Möglichkeit die Ölheizung mit regenerativen Energien zu kombinieren?
Grundsätzlich ja. Z.B. mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe (Hybridbetrieb).
Und, wer ist eigentlich dafür verantwortlich zu prüfen, ob ein Heizungstausch ansteht? Bisher hat sich noch niemand gemeldet.
Das prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau.
 

heizungshacho

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Hi,

zunächst einmal danke für die superschnelle Antwort!
Die Heizung ist eine Viessmann Vitotronic 200 kw2 an einer Vitola-biferal von Viessmann.
Grundbucheintrag auf meinen Namen erfolgte allerdings erst nach 2001.
Könnte man an diese Heizung eigentlich auch eine zusätzliche Solarthermie installieren, falls man sie weiter betreiben darf?
Die neuen Ölheizungen sollen so schnell kaputt gehen, daher würd ich lieber bei der alten bleiben.
Danke nochmals!
 
tricotrac

tricotrac

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Die Heizung ist eine Viessmann Vitotronic 200 kw2 an einer Vitola-biferal von Viessmann.
Und ist damit ein Niedertemperaturkessel.

Grundbucheintrag auf meinen Namen erfolgte allerdings erst nach 2001.
Du musst vor dem 01.02.2002 als Eigentümer mindestens 1 Wohnung selbst bewohnt haben.

Könnte man an diese Heizung eigentlich auch eine zusätzliche Solarthermie installieren, falls man sie weiter betreiben darf?
Kommt sauf den Wärmeerzeuger Vitola-biferral an. Ist der Warmwasserspeicher liegend drunter gebaut, dann geht das nicht. Steht der Warmwasserspeicher daneben, so ist der aktuell monovalent. Der müsste einem bivalenten Speicher weichen.

Die neuen Ölheizungen sollen so schnell kaputt gehen,
Wer verbreitet denn solchen generellen Blödsinn ? So kann und darf man Heizwert- nicht mit Brennwerttechnik vergleichen. Da solltest du dich erst einmal mit beschäftigen und dich vernünftig informieren.
 

bendo

Profi
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...Kommt sauf den Wärmeerzeuger Vitola-biferral an. Ist der Warmwasserspeicher liegend drunter gebaut, dann geht das nicht. Steht der Warmwasserspeicher daneben, so ist der aktuell monovalent. Der müsste einem bivalenten Speicher weichen.
Hallo,
bei meinem Vitola-biferral mit liegendem Speicher war nachträglich einfach ein weiterer Pufferspeicher in Reihe vorgeschaltet worden. Dort wurde die STA eingebunden.
Gruß, bendo
 

heizungshacho

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Moin,

danke nochmals.
Also ich war vor 2002 noch nicht als Eigentümer eingetragen aber habe dort (bei meinen Eltern) gewohnt. Muss ich dann tauschen oder gelte ich rückwirkend als Eigentümer, da ja strenggenommen alles in der Familie geblieben ist? Oder gilt diese Tauschpflicht sowieso nicht, weil Niedrigtemperaturkessel?
Die Info dass die neuen Ölheizung nicht so lange halten wie die alten stammt von zwei verschiedenen Installateuren.
Warmwasser läuft über so eine große Kugel, die neben der Heizung angebracht ist und auch schonmal getauscht werden musste. Da könnte man dann ja ggf. noch mit ner Solarthermie dazwischen, wenn ich das richtig verstehe, oder?
 

gnuzieh

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es reicht nicht Bewohner oder Besitzer (z.B. Mieter) zu sein. Du musst Eigentümer sein. Eigentümer einer Immobilie ist immer derjenige, der im Grundbuch steht, ab dem Zeitpunkt der Eintragung.
 

heizungshacho

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DANKE!
Ich fasse zusammen: Ich *muss* an meiner Heizung bis 2045 nichts ändern.
Und da Vitola-biferral offenbar weit verbreitet ist dürften auch Ersatzteile kein Problem darstellen (hoffe ich?).
Dann würd ich erstmal alles so lassen. Never change a running system.
 
tricotrac

tricotrac

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Und da Vitola-biferral offenbar weit verbreitet ist dürften auch Ersatzteile kein Problem darstellen (hoffe ich?).
Bedenke auch, das die vielen Zulieferbetriebe sich umorientieren müssen und die Produktion umstellen. Und sich von gebrauchten Ersatzteilen abhängig zu machen muss du für dich selbst entscheiden.
 
Thema:

Rechtslage Heizungstausch, Tauschoptionen, etc.

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