Totaler unsinn!!!!!!!!!!!!!!!!
Verzeihung!
Seltsam, die 791 und 'mein' Sachverständiger sagen etwas anderes. Aber das ist ja schnell erledigt:
Bitte die Quelle posten, gemäß der eine Austauschpflicht besteht. Aber bitte vollständig mit Angabe von Paragrafen, Abschnitts, Seite oder was auch immer eine vernünftige Identifizierung ermöglicht; besser noch direkt mit dem Text.
Jeder (!) Grenzwertgeber ist jährlich zu prüfen
Richtig lesen. Ich habe 'Prüfung, Wartung und Dokumentation' geschrieben. Dazu ist der alte GWG zwangsläufig auszubauen. Und dass die Wartung hier auch das Reinigen umfasst, solltest Du eigentlich wissen.
Außerdem ist der neue GWG nicht jährlich zu prüfen, sondern als Sicherheitseinrichtung gemäß AwSV im Rahmen der Eigenüberwachung 'nur' "regelmäßig zu kontrollieren". Regelmäßig ist nicht näher definiert und muss nicht jährlich sein. Und typischerweise erfolgt diese 'Kontrolle' sowieso vor dem Betanken.