Aussenwand und Kaminanschluss Gasöfen noch erlaubt?

Diskutiere Aussenwand und Kaminanschluss Gasöfen noch erlaubt? im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Ganz ehrlich, die Zeit einer solchen Beheizung ist längst abgelaufen. Seppelfricke gibts schon seit sicher 35 Jahren nicht mehr in dem Segment...

G1967

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Ganz ehrlich, die Zeit einer solchen Beheizung ist längst abgelaufen. Seppelfricke gibts schon seit sicher 35 Jahren nicht mehr in dem Segment.
Well man seit der Zeit nichts mehr in die Heizung investiert ha, wirds nun höchste Zeit! Und das heisst - Umbau auf Zentralheizung. Denn die Öfen wären auch nicht billiger, für einen Ofen bekommt man schon 4 Heizkörper samt Zubehör.
 

hotz

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Ganz ehrlich, die Zeit einer solchen Beheizung ist längst abgelaufen. Seppelfricke gibts schon seit sicher 35 Jahren nicht mehr in dem Segment.
Well man seit der Zeit nichts mehr in die Heizung investiert ha, wirds nun höchste Zeit! Und das heisst - Umbau auf Zentralheizung. Denn die Öfen wären auch nicht billiger, für einen Ofen bekommt man schon 4 Heizkörper samt Zubehör.
Ja da wird wohl so sein.

Leider hatte ich darauf keinen Einfluss. Völlige Dis Verwaltung/ Fuhrung ...aber nun kann ich das versuchen, zu retten.

Der Energieversorger muss die nichtanoassbaren Gasofen bzw Warmwasser Geräte spereen. Wenn das die Firma macht, die auch geprüft hat, wird es nicht s kosten . Sonst 250,- € pro gera:eek:🙈
 
Hinnerk

Hinnerk

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hallo,
an unseren älteren Immobilien gibt es noch Gasöfen,teilweise von 1964!, die an der Aussenwand o. dem Kamin angeschlossen sind.
Diese haben fast alle den von L auf H Gas Test nicht bestanden und müssen somit entsorgt werden, da sie angeblich nicht anpassbar sind.
Nun sind wir dabei, evtl neue zu erwerben.
Gehört haben wir, dass der Schornsteinfeger dazu noch sein OK geben müsste.
Das genau scheint aber das Problem zu sein...
Angeblich keine offene Zündflamme mehr erlaubt?
Können die hier anwesenden Schornis da etwas Konkretes zu schreiben?
gepetto
Also erlaubt sind Gasöfen auch heute noch. Schließlich gibts ja auch Gaskamine. Allerdings sind das absolute Nischenprodukte. Bevor du da investierst (ich würde es nicht tun) solltest du deinen Schonsteinfeger um einen Lokaltermin bitten.
Hier mal ein Beispiel für ein aktuelles Gerät.
oder
Das sind nur zwei Beispiele.
 
cephalopod

cephalopod

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Sorry, wenn keine Kohle für die Erneuerung der Heizung da ist, sieh zu, dass du die Immobilie noch so los wirst. Aktuell gibt es noch etwas Geld dafür.
Und wenn es nur für das Grundstück ist.

Spätestens wenn das Dach fällig wird, kommt die Zwangsversteigerung...
 
Hinnerk

Hinnerk

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Spätestens wenn das Dach fällig wird, kommt die Zwangsversteigerung...
Na nun sei mal nicht so garstig. es kommt doch immer auf den Einzelfall an. Es könnte doch sein, dass momentan das Geld für eine neue Heizung oder Hausrenovierung nicht da ist, jedoch in den nächsten Jahrten ein größerer Geldbetrag ins Haus steht (Bausparvertrag, andere Geldanlage, Erbschaft etc.). Für diese Übergangszeit könnte dann so ein Gasiofen durchaus Sinn machen. Alternativ kämen dann aber auch zwei, drei oder vier Elektropüster infrage.
 

hotz

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Sorry, wenn keine Kohle für die Erneuerung der Heizung da ist, sieh zu, dass du die Immobilie noch so los wirst. Aktuell gibt es noch etwas Geld dafür.
Und wenn es nur für das Grundstück ist.

Spätestens wenn das Dach fällig wird, kommt die Zwangsversteigerung...
die Dacheindeckung an allen 3 Häusern ist auf dem neusten Stand.
 

hotz

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Servus,
.ins sagte jetzt ein Jurist, dass man auch für die Absperrung der Geräte als Vermieter zuständig ist, selbst wenn der Mieter dieses Gerät, einen Gasherd, vom Vormieter übernommen hat...
Hotz
 

G1967

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Wenn ich mir den ersten Beitrag nochmal durchlese, kann es sein daß die Uraltgeräte noch eine Bimetall-Zündsicherung haben - das ist längst verboten. Es ist nun Zeit zu sagen, daß da "nichts mehr zu retten ist". Die Beheizung ist auf dem techn Stand von vor 60 Jahren. Da besteht jetzt eben Renovierungsbedarf.
 

hotz

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Wenn ich mir den ersten Beitrag nochmal durchlese, kann es sein daß die Uraltgeräte noch eine Bimetall-Zündsicherung haben - das ist längst verboten. Es ist nun Zeit zu sagen, daß da "nichts mehr zu retten ist". Die Beheizung ist auf dem techn Stand von vor 60 Jahren. Da besteht jetzt eben Renovierungsbedarf.
Moin
teilweise ja.nie vom Schorni beanstandet worden.
Nochmal...ich bin durch die Erbschaft vor Jahren erst dazugekommen!
Keinen Einblick in s Geschehen gehabt!
Nun aber muss ich die Scherben weg fegen und retten was geht 🙈
Bin seit Jahrzehnten selbständig, aber so eine Form von permanentem mächtigen Stress kenne ich überhaupt nicht.
 
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hotz

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Hallo
Nun haben wir die Information, dass in den alten Seppelfricke Gasraumheizer bereits ab Werk damals H- Gasdüsen verbaut sind .
Es bedarf aber einer Haftungsfreistellung des Instalerteur s. Das ist allerdings das Problem. Macht keiner.
Also die alten Öfen waren bereits für das neue Gas geeignet und müssten nur am Gasdruck geregelt werden...fertig.
Was läuft da schief?
Hotz
 
Dr Schorni

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Gasfeuerstätten mit alter Bimetall-Sicherung, denn das ist KEINE Zünd-Sicherung, sind bei jeder sich bietender Gelegenheit SCHON SEIT 30 JAHREN stillzulegen bzw zu ersetzen. Spätestens bei der Gasumstellung im Netz - auch wenn die schon umgestellt wären. So alter Schrott ist per se FAHRLÄSSIG, weil der Altersverschleiß der Teile noch dazukommt. Dazu kommt dass die heutigen Nutzer solch alte Dinger gar nicht mehr richtig bedienen können. Ein Weiterbetrieb ist UNVERANTWORTLICH!

Wenn man eine Immobilie nichtmal aufm mindesten Stand halten oder bringen kann, dann gehts halt nicht, völlig Wurst wie man da drangekommen ist, man ist dann einfach nicht geeignet dazu. Das ist keine Verurteilung sondern einfach ein rationaler Sachstand.
 

corsa

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Schade, dass es keine Studie gibt, wieviele Schornis ihre Uraltkessel noch weiterreparieren ;)
 

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Zitat: Bimetallzündsicherung. Durch eine Zündflamme wird ein Bimetallstreifen erwärmt, der durch seine Verformung die Gaszufuhr ermöglicht. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Zündflamme den Bimetallstreifen direkt trifft, kann das Bimetall ausglühen und wird wirkungslos.
 
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Bimetallzündsicherung. Durch eine Zündflamme wird ein Bimetallstreifen erwärmt, der durch seine Verformung die Gaszufuhr ermöglicht. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Zündflamme den Bimetallstreifen direkt trifft, kann das Bimetall ausglühen und wird wirkungslos.
Huch!!! Ein Zitat von mir 😁
 
Dr Schorni

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Schade, dass es keine Studie gibt, wieviele Schornis ihre Uraltkessel noch weiterreparieren ;)
Schätzungsweise beschämender Standard-Durchschnitt aller Anlagen-Betreiber mit demselben Gelaber wie "Der is doch noch guuut, ICH sag ja dass seine Werte ok sind". Also weit weit weg von wegen "Vorreiter" als Energieberater oder gar "VORBILD" bzgl Technik oder Effizienz.
 

corsa

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Die Regierung verpasst dem Heizungsbauer den Stempel des Klimarettungspriester. Nur wer fragt die Kundschaft? Wer soll das bezahlen ?
 

corsa

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Die Frage bleibt trotzdem: Wer soll das bezahlen? Es mag ja sicherlich Heizungsbauer geben, die den Kunden ehrenamtlich die Heizung tauschen, immer im Sinne des Klimaschutzes. Ich gehöre nicht dazu.
 
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