Ording
Threadstarter
- Mitglied seit
- 20.12.2018
- Beiträge
- 1
Hallo,
wer kann mir kurz folgende Frage beantworten?
Ich möchte in einem Einfamilienhaus ein wandhängendes GAS-Brennwertgerät der Firma X durch ein gleichartiges Gerät der Firma Y ersetzen.
Kann die neue Therme an den vorhandenen Abgasrohranschluss angeschlossen werden?
Oder ist der Abgasrohranschluss ein "Systembestandteil" und kann nur mit der zugehörigen Therme verbaut werden.
Spielt es evtl. eine Rolle, falls das vorhandene Abgasrohr aus Aluminium (innen) ist? Die Außenwand ist PVC.
Gibt es Ausnahmegenehmigungen, die evtl. im Ermessen des Schonsteinfegers liegen?
Danke im voraus für euren Rat und die Zeit,
Ording
wer kann mir kurz folgende Frage beantworten?
Ich möchte in einem Einfamilienhaus ein wandhängendes GAS-Brennwertgerät der Firma X durch ein gleichartiges Gerät der Firma Y ersetzen.
Kann die neue Therme an den vorhandenen Abgasrohranschluss angeschlossen werden?
Oder ist der Abgasrohranschluss ein "Systembestandteil" und kann nur mit der zugehörigen Therme verbaut werden.
Spielt es evtl. eine Rolle, falls das vorhandene Abgasrohr aus Aluminium (innen) ist? Die Außenwand ist PVC.
Gibt es Ausnahmegenehmigungen, die evtl. im Ermessen des Schonsteinfegers liegen?
Danke im voraus für euren Rat und die Zeit,
Ording