Abnahme neue Gasheizung gleich Feuerstättenbescheid?

Diskutiere Abnahme neue Gasheizung gleich Feuerstättenbescheid? im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Das ist falsch! Wenn es dumm läuft,ja dann kannst du es nicht absetzen, wo aber steht das bar gegen Quittung verboten ist?????

1731

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Genau so ist es und die sind gründlich ;)
Ich hatte vor 2 Monaten beides, zwei separate Rechnungen und die beschriebenen Belege erhalten. Das Finanzamt verlangt sogar, das die Rechnungsnummern mit Datumsbezug auf der Überweisung aufgeführt sind.
Im aktuellen Bescheid steht auch die Restlaufzeit des Heizgerätes aufgeführt.
Das erklärt nicht meine Frage und ist nur bla bla.
 

Rosa23

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Vielen Dank Dr. Schorni für deine Hilfe.
In einem Punkt hast du mich jedoch verwirrt ;).
Wie Jim mir oben im Verlauf mitgeteilt hat, muss bei der Abnahme der neuen Heizung unverzüglich ein neuer Feuerstättenbescheid erstellt werden. Die nächste Feuerstättenschau wäre dann frühestens in 3 Jahren (sprich Dez. 2026).
Du schreibst aber:
Er MUSS die Abnahmebescheinigung zeitnah ausstellen, ebenso den Feuerstättenbescheid (natürlich mit dem drei-Jahres- Rythmus), darauf kann NICHT verzichtet werden, das ist PFLICHT. Ebenso dass er dann nächstes Jahr zur Feuerstättenschau kommen MUSS.

Warum muss er denn nächstes Jahr wieder zur Feuerstättenschau kommen? Das verstehe ich nicht. Kannst du mir das erklären und falls du es auf die schnelle findest auch die Rechtsgrundlage dazu?

Und die andere Sache mit der Aufsichtsbehörde: Das ist bei uns das Landratsamt. Soll ich erstmal abwarten, was er mir zuschickt (kann ja sein das er mir jetzt doch alles ordentlich zuschickt) oder dem Amt schon jetzt mitteilen was er für ein Betrug hier betreibt?
Denn tatsächlich hat er bei unserer Nachbarin die gleiche Nummer abgezogen. Die haben mit uns zur gleichen Zeit die selbe Heizung einbauen lassen und die Nachbarin sagte, dass er alle 2 Jahre zur Messung kommt.
Werde noch den linken Nachbar fragen, auch er hat mit uns die selbe Heizung bestellt. Mal schauen was bei ihm rauskommt.

LG
 

Techniker 2

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Bei diesem Beruf, ist das Geldverdienen oder Eintreiben für den Staat fast ein Vergnügen, und deshalb grinst auch dieser Schwatte hier so sehr...


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Bei unseren Schornsteinfegermeister in seinem Kehrbezirk, da will der Schwarze von den Kunden eine Einzug-Genehmigung haben, um dort damit die laufenden Zahlung-Beträge abzubuchen, aber der Kunde hat für eine ausreichende Konto-Deckung zu sorgen. Wer das alles nicht will, bekommt eine Rechnung mit einer Bearbeitunggebühr... mit dem berühmten Zahlung-Satz Text: Zahlung sofort ohne Abzüge. Gibt es noch weitere Probleme, dann will dieser ein Zahlung-Dienstleister damit beauftragen. Und eine Barzahlung wird nicht akzeptiert, da sein Mitarbeiter zu diesem keine Berechtigung hat.

Die kommen sich vor, als wären das die Politiker (ihr langer schwarze Arm) der Kommando-Regierung in Berlin, wir Ordnen an, und der kleine Michel darf dann Ihre gemachte Zeche eben bezahlen

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jim_os

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Ebenso dass er dann nächstes Jahr zur Feuerstättenschau kommen MUSS.

Warum muss er denn nächstes Jahr wieder zur Feuerstättenschau kommen? Das verstehe ich nicht. Kannst du mir das erklären und falls du es auf die schnelle findest auch die Rechtsgrundlage dazu?
Der Satz hat mich bei dem Posting von Dr Schorni auch gewundert, :) denn m.M.n. stimmt das so nicht. Aber vielleicht war das ja auch irgendwie anders von ihm gemeint?

Ansonsten wird mir pers. das hier zu "emotional" und man landen ggf. schon wieder bei irgendwelchen politischen Themen und/oder schießt ggf. auch mit Kanonen auf Spatzen. 😆 Die gesetzlichen Vorschriften und die rechtliche Lage bzgl. der Tätigkeiten eines Schorni ist klar geregelt und sollte jetzt auch geklärt sein. Abgesehen von dem o.g. Satz von Dr Schorni. Was man als Kunde dann wann und wie macht muss jeder selber für sich entscheiden. Für mich ist das Thema hier abgeschlossen. :)

VG Jim
 

Rosa23

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Der Satz hat mich bei dem Posting von @Dr Schorni auch gewundert, :) denn m.M.n. stimmt das so nicht. Aber vielleicht war das ja auch irgendwie anders von ihm gemeint?
Ja, ich warte mal ab, was er dazu meint.

Mir persönlich ist es schon wichtig, dass man so ein falsches Vorgehen wie bei unserem SSF auch meldet. Aber da ich mich so wenig mit dem Thema auskenne, bin ich dankbar für Informationen.
Das Weiterleiten an die Behörde ist für mich jetzt keine große Sache, da ich selbst bei einer Behörde arbeite und die Vorgehensweise kenne. Es kommt aber auf den Inhalt an was alles falsch gelaufen ist und wie die gesetzliche Vorschriften sind. Da habe ich hier wichtige Hinweise bekommen.

Vielen Dank auch dir Jim für deine Hilfe und Zeit.

LG
 

1731

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Habe auch nicht dir geantwortet. Ich darf jedenfalls für meinen Arbeitgeber keine Bargeldforderungen annehmen.
Du hast eine Aussage bestätigt die auf meine Frage geantwortet hat, also hast du sehr wohl auch mir geantwortet 😉

PS. Was du an deiner Arbeit darfst oder nicht, ist doch etwas ganz anderes.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Der Satz hat mich bei dem Posting von @Dr Schorni auch gewundert, :) denn m.M.n. stimmt das so nicht. Aber vielleicht war das ja auch irgendwie anders von ihm gemeint?
Ja, ich warte mal ab, was er dazu meint.
Leider MUSS das so erfolgen - also die Feuerstättenschau in ihrem Rythmus bleiben. Ich MUSS nur schauen wo das rechtlich genau zu finden ist - aber ich hab da auch nicht Zeit dazu. Aber auch DAS kann die Behörde leichter zu stichhaltiger klären - denn das Thema kommt ja regelmäßig auch denen auf den Tisch.
Die gesetzlichen Vorschriften und die rechtliche Lage bzgl. der Tätigkeiten eines Schorni ist klar geregelt und sollte jetzt auch geklärt sein.
Ja , Du sagst es: SOLLTE! Ihr dürft nur nicht vergessen: was man mit seinem Schwarzen "regelt" oder "sich einigt" ist irrelevant! BEIDE sind an die gesetzlichen Regelungen verpflichtend gebunden, da gibts also keinen speziellen Deal "Wenn Du mir dann ich Dir" oder sonstwas. Da hat sich auch mit der Monopol-Novellierung 2013 NICHTS geändert.
Die Erfahrung aber zeigt: der Kunde ist meist willig und verständig, aber der schwarze Betrüger nutzt das Vertrauen und die Leichtgläubigkeit schamlos aus. Und zwar meiner Erfahrung nach in 100% aller vorgefundenen Fälle - in irgendeiner Form, nahezu IMMER zur Gewinnsteigerung:
- es werden Arbeiten gemacht die gar nicht zu machen sind
- oder Arbeiten NICHT gemacht und auch nur berechnet
- Fristen nicht eingehalten
- Prüfpositionen abgehakt die gar nicht vorhanden sind
- falsch gemessen, falsch beanstandet
- eindeutige Mängel seit Jahren übersehen, egal ob Mitarbeiter oder bBSF bei der hochheiligen Feuertsättenschau, "is doch immer alles in Ordnung"
- 3-jähriger Überprüfungs-Rythmus bei gewissen Gas-Brennwertgeräten "unbekannt"
- saubere Arbeit UNBEKANNT
- Transparenz , vergisses
- Ehrlichkeit , abhaken
- Erreichbarkeit, Kundenbetreuung, womöglich gar "Service"...sind Fremdworte

"Nichts wissen - nichts können - nichts machen"
 

jim_os

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Moin

Ok ich poste dann doch noch etwas zu dem Thema. :)

Das das so erfolgen "muss" hattest Du in den letzten Jahren hier so ja schon häufiger an anderen Stellen erwähnt. Es wäre tatsächlich schön wenn Du hier dann doch mal eine Quelle dafür angeben könntest.

Ich kann hier nur sagen/schreiben wie ich das sehe und den Gesetzestext dazu verstehe und wie es mein Schorni hier macht und handhabt.

In § 14 SchfHwG ist ganz klar festgelegt: Eine Feuerstättenschau darf frühestens drei Jahre und soll spätestens fünf Jahre nach der letzten Feuerstättenschau durchgeführt werden.

Bei einer neuen Heizung muss gem. § 14a SchfHwG eine Feuerstättenschau erfolgen und ab der beginnt m.M.n. der Rhythmus von vorne bzw. neu. Vorausgesetzt es gibt nur eine Feuerstätte und diese wurde kompl. erneuert.

Weder in dem SchfHwG, noch der BlmSchV, oder der KÜO finde ich anderslautende Aussagen oder Vorgaben. Auch nicht in der EnEV (jetzt Gebäudeenergiegesetz). Was natürlich nicht ausschließt das es nicht vielleicht doch irgendeine Durchführungsverordnung dazu gibt, die das dann genauer/anders festlegt.

Mein Schorni hier hat 2015 den Bezirk übernommen und ist somit der zuständige Bezirksschornsteinfeger. In 2019 habe ich hier meine Heizungsanlage kompl. (incl. Abgasleitung) erneuern lassen.

@Rosa23 Damit Du mal weißt wie so etwas dann im Normalfall aussieht und was der Schorni dann eigentlich macht.
1. Es gab eine Gebührenrechnung auf der alle durchgeführten Arbeiten des Schorni im Zusammenhang mit dem Heizungstausch einzeln aufgelistet wurden. Das waren dann z.B.:
- Überprüfung der Tauglichkeit und Sichere Benutzbarkeit
- Dichtheitsprüfung
- Überprüfung Ausstatttung
- Feuerstättenbescheid erstellen
2. Es gab eine Bescheinigung über die bauliche Abnahme der Heizungsanlage.
3. Es gab eine Bescheinigung über die Einhaltung der EnEV.
4. Es gab einen neuen Feuerstättenbescheid in dem dann festgelegt wurde in welchen Zeiträumen welche Arbeiten durchzuführen sind. Darin sind auch alle rechtlichen Grundagen und anzuwendenden Gesetze und Verodnungen genannt.
In Summe hat mich das in 2019 dann rund € 103,-- gekostet.

Wie gesagt ist der Schorni seit 2015 der hier zuständige Bezirksschornsteinfeger und die Heizungsanlage wurde 2019 erneuert. Die erste Feuerstättenschau, nach der erstmaligen in 2019 bei der Abnahme der Heizungsanlage, erfolgt jetzt im nächsten Jahr. Damit hält der Schorni die Fristen aus § 14 SchfHwG ein, sprich frühestens nach drei Jahren und spätestens fünf Jahre nach der letzten Feuerstättenschau. Wenn es so gemacht werden müsste wie es Dr Schorni hier schreibt, hätte zwischenzeitlich schon längst eine neue Feuerstättenschau erfolgen müssen, um den alten Rythmus einzuhalten. Genau gesagt hätte dann in 2020 erneut eine Feuerstättenschau erfolgen müssen - was aber eben nicht passiert ist weil die Heizungsanlage 2019 erneuert wurde und es einen neuen Feuerstättenbescheid gab.

OK jetzt könnte man natürlich darüber spekulieren ob vielleicht mein Schorni die Gesetze nicht genau kennt, oder vielleicht seinen Job nicht richtig macht, oder Dinge ggf. machen kann wie er möchte, oder er mir einen Gefallen tun möchte, aber all das würde ich bei meinem Schorni ausschließen. Mein Schorni ist - was seinen Job betrifft - ein sehr gewissenhafter und auch korrekter "Vertreter seiner Zunft". Wenn es wirklich so wäre wie es Dr Schorni hier schreibt und es so gemacht werden muss/müsste, dann würde mein Schorni diesbezüglich etwas falsch machen und das kann ich mir bei ihm beim besten Willen nicht vorstellen. Ja zu 100 % ausschließen kann ich das natürlich auch nicht.

Wie gesagt ist das das was hier für mich und meinen Schorni zutrifft. Bei @Rosa23 und ihrem Schorni sieht die Lage ja ganz anders aus, sprich ihr Schorni scheint ziemlich viele Dinge ziemlich komisch und nicht gesetzeskonform zu machen. Da muss @Rosa23 halt sehen wie sie damit umgeht und was sie dann unternimmt. Die ganzen negativen Punkte die Dr Schorni hier zum Thema Schorni schreibt mögen auch immer mal wieder vorkommen und - wie schon gesagt - auch ich hatte hier in den letzten Jahrzehnten schon mit Bezirksschornsteinfegern zu tun die - wie ich schon sagte - mir ein X für ein U vormachen wollten, aber am Ende wurde das dann immer irgendwie geregelt. Bei einem Bezirksschornsteinfegern bedurfte es dazu allerdings auch einer Drohung meinerseits rechtliche Schritte gegen ihn zu unternehmen. Erst dann hat er eingesehen das er mich nicht für dumm verkaufen kann und hat zurückgerudert.

So das war es aber jetzt wirklich von mir zu dem Thema Schorni. Mein aktueller Schorni hier ist korrekt und macht einen guten Job und das ist es was für mich zählt. :)

@Dr Schorni Wie zu Anfang schon erwähnt: Ich will Deine Aussage hier auf keinen Fall in Frage stellen, denn ich bin weder ein Schorni, noch ein Heizungsbauer, noch Rechtsanwalt, 😆 aber falls Du eine rechtlich verbindliche Quelle zu dem Thema Rhythmus Feuerstättenschau hast bzw. findest, dann poste die hier doch bitte. Damit könnte man das Thema hier dann viellleicht auch mal endgültig klären. Zumindest so lange bis die Gesetzeslage ggf. mal wieder eine andere ist. 🙂

VG Jim
 
Installer

Installer

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Hier ist ein Auszug für NRW, eventuell hilft das weiter.....


Gruß Installer 🙋‍♂️
 

Techniker 2

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Wartet mal, bis unser Internet Dr. Schorni wieder aus seinem geliebten Schornstein heraus gekommen ist...

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jim_os

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eventuell hilft das weiter.....
Nicht so wirklich :) denn da, bzw. bei den dort hinterlegten Links, steht eigentlich nichts was hier nicht schon erwähnt wurde, bzw. nicht das was Dr Schorni hier mit "muss" erwähnt hat. Es sei denn ich hätte es eben auf die Schnelle irgendwie übersehen.

Wie gesagt steht in § 3 der KÜO bezüglich Feuerstättenschau lediglich:

(1) Die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat den Termin der Feuerstättenschau spätestens fünf Werktage vor der Durchführung anzukündigen, soweit nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks oder der Räume oder deren Beauftragter auf die Ankündigung verzichtet.
(2) Die zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger setzt die Zeiträume für die Schornsteinfegerarbeiten nach den Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes und nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen in den Feuerstättenbescheiden in möglichst gleichen Zeitabständen fest. Soweit nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks oder der Räume oder deren Beauftragter eine getrennte Durchführung wünscht, setzt die zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Zeiträume in dem Feuerstättenbescheid so fest, dass Schornsteinfegerarbeiten innerhalb eines Kalenderjahres in einem gemeinsamen Arbeitsgang durchgeführt werden können.
(3) Über das Ergebnis der Feuerstättenschau hat die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Grundstücks oder der Räume eine Bescheinigung auszustellen.​

Darin steht aber nicht das der Bezirksschonsteinfeger auch den Rhythmus bzw. die Abstände der Feuerstättenschau festlegt, oder festlegen darf wie er möchte und ohne sich dabei an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, sondern es wird dann wieder auf das SchfHwG verwiesen und was darin steht hatte ich hier ja zitiert.

Wie gesagt hoffe ich das Dr Schorni vielleicht doch noch die Zeit findet und uns hier eine/seine rechtlich verbindliche Quelle nennt. Wenn kann es sich dabei m.M.n. nur noch um eine bestimmte (Durchführungs-)Verordnung handeln, die ich allerdings nicht kenne und auch nicht wirklich finden kann. Wobei - so intensiv habe ich danach auch nicht gesucht, da ich hier mit meinem Schorni kein diesbezügliches Problem habe. :)

@Techniker 2 Jo mir schwant schon Böses. 😆 Ne ist natürlich nur Spaß. Wenn Dr Schorni eine Quelle für das "muss" hat würde mich das freuen.

VG Jim
 

Rosa23

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So, ich habe heute mit der Aufsichtsbehörde telefoniert, und es war ein sehr gutes Gespräch.
Ich habe meinen Sachverhalt und die Problematik mit meinem SSF vorgetragen und die Sachbearbeiterin hat mir gute Ratschläge für das weitere Vorgehen mitgeteilt. Ich werde jetzt bewusst nicht alles erläutern, weil es den Rahmen sprengen wird. Nur soweit, dass in meinem Fall die Abnahme mit der Feuerstättenschau zugleich hätte erfolgen müssen, da diese lt. letzten Feuerstättenbescheid eh in 2023 durchgeführt werden sollte. Aufgrund der ganzen einzelnen Probleme mit meinem Schorni, habe ich total vergessen, zu fragen wie es im Regelfall ablaufen sollte: Abnahme immer mit Feuerstättenschau zugleich wie von Jim erläutert, oder tatsächlich wie Dr. Schorni mitteilt im nächsten Jahr wegen Rhythmus?
Aber da wir jetzt auf die schriftliche Stellungnahme meines SSF warten und ich im Januar mich wieder bei der Aufsichtsbehörde melden werde wegem weiterem Vorgehen, werde ich diese Frage nachträglich stellen und dann auch hier mitteilen.
 

Techniker 2

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Da wird aber die Ordnungsbehörde diesen Schornsteinfegermeister schon einiges
mit zu Sagen haben, das gefällt garantiert dem nicht...

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Genau so muss das auch mal für Sie eben laufen, auch ein noch so eingebildeter Schornsteinfegermeister mit seinen eigenen angepassten Gesetzen, die ein Kunde nicht so nicht durchblicken kann, muss der eben von seiner Vorgesetzten Behörde mal wieder richtig eingenordet werden. Und dass dieser Vorgang in der Ordnungsbehörde nicht ohne Folgen ist, sollte ein jeden schon klar sein. Dieser Schornsteinfegermeister macht garantiert, wenn möglich, einen großen Bogen um Ihr Haus, und schickt dann seinen Bevollmächtigen-Gesellen (Frau) für die weiteren Arbeiten dann wieder vorbei...

Der hat Ihre Heizung Anlage in einer schlechten Erinnerung, wo der doch eigentlich ein Glücksbringer sein sollte... nun da hatte der eben ein verdammt schlechten Tag in sein Arbeitsleben mal erwischt...

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Thema:

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