Schornsteinfeger: Abnahme und Erstmessung neue Holzpellet-Heizungsanlage

Diskutiere Schornsteinfeger: Abnahme und Erstmessung neue Holzpellet-Heizungsanlage im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Guten Tag liebe Foren-Mitglieder, ich ließ im Einfamilienhaus eine Ölheizung ausbauen und eine neue Holzpellet-Heizungsanlage installieren...

Nano13

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Guten Tag liebe Foren-Mitglieder,

ich ließ im Einfamilienhaus eine Ölheizung ausbauen und eine neue Holzpellet-Heizungsanlage installieren (Hersteller Hargassner, Nennwärmeleistung 15kW, Wärmespeichervolumen 1000l).

Am letzten Installationstag kam unser Schornsteinfeger - er ist gleichzeitig der Bezirksschornsteinfeger - zur Aufnahme obiger Daten der neuen Feuerstätte.

Einen Tag später kam er dann zur Abnahme und Erstmessung der neuen Feuerstätte Holzpellet-Heizungsanlage.

Ich erhielt einige Monate später einige Unterlagen und die Rechnungen:

Unterlagen:

1) Bescheinigung über die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage mit 3 Anlage: 1. Abnahmeprotokoll, 2. Beschreibung der Feuerstätte, 3. Beschreibung der Abgasanlage

2) Feuerstättenbescheid

3) Bescheinigung über das Ergebnis der Überprüfung, Messung und Beratung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe

Rechnungen:

A) Gebührenrechnung
Feuerstättenabnahme:
- Überprüfung der regelungstechnischen Ausstattung von Heizungsanlagen
- Überprüfung der Begrenzung der Wärmeabgabe
- Prüfung von Abgasanlagen vor Inbetriebnahme der angeschlossenen Feuerstätten

B) Rechnung
- Emissionsschutzmessung über 161,99 €

C) Rechnung
- Staub u. CO Messung an Holzheizungen über 161,99 €

Meine Annahmen:

Sowohl die Unterlage 1) Bescheinigung über die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage mit seinen Anlagen als auch 2) Feuerstättenbescheid gehören zu A) Gebührenrechnung Feuerstättenabnahme.

Nun fand neben der Abnahme eben noch die Erstmessung der neuen Holzpellet-Heizungsanlage statt, der ich die Unterlage 3) Bescheinigung über das Ergebnis der Überprüfung, Messung und Beratung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe zuordne.

Meine Frage dazu:

Weshalb erhalte ich Rechnung B) Emissionsschutzmessung über 161,99 € und Rechnung C) Staub u. CO Messung an Holzheizungen über 161,99 €?
Welche ist für den Sachverhalt Erstmessung der neuen Holzpellet-Heizungsanlage denn die korrekte?

Erscheint mir so als wäre da was doppelt ausgestellt worden, zumal beide den identischen Betrag aufweisen und in zweifacher Ausfertigung zugesandt wurden.

Kann bitte jemand Klarheit bei der Zuordnung der mir zugesandten Unterlagen und Rechnungen bezüglich der Abnahme und Erstmessung der neuen Heizungsanlage bringen, so dass ich sie verstehe?

Besten Dank im Voraus und viele Grüße
Nano
 
Hausdoc

Hausdoc

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Du bist in Österreich?
 

Nano13

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Nein, Bayern.
 

Etamann

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Servus,

für Deinen Pelletdings solltest Du bekommen haben:

* Bescheinigung
über das Ergebnis der Überprüfung und Beratung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe gemäß der Ersten
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere
Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38)
--> Staub und CO-Werte sind unter Messergebnis aufgeführt

* Feuerstättenbescheid

* ggf. Abnahmen für Schornstein etc.

da gibts 2 Rechnung dazu, nämlich:
1. Abnahme der Heizungsanlage (Ausstellung eines Bescheides für bis zu 3 Feuerungsanlagen), sollte so € 50-60 kosten
2. "Mess"rechnung mit Verwaltungs- und Kostenpauschale, Emmissionsmessung an Feuerstätten für feste Brennstoffe

ich gehe mal davon aus, dass Du - wie Du annimmst - eine Rechnung "verbrennen" kannst
--> schreib dem Schorni einfach ne nette eMail und bitte um Gutschrift
 

Nano13

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Hallo Etamann,

besten Dank für Deine Antwort.

Der vorausgefüllte Überweisungsbeleg weist 233,39 € aus.

A) Gebührenrechnung Feuerstättenabnahme:
- Überprüfung der regelungstechnischen Ausstattung von Heizungsanlagen
- Überprüfung der Begrenzung der Wärmeabgabe
- Prüfung von Abgasanlagen vor Inbetriebnahme der angeschlossenen Feuerstätten
71,40 €

B) Rechnung
Emissionsschutzmessung
161,99 €

C) Rechnung
Staub u. CO Messung an Holzheizungen
161,99 €

Der Text unter A bis C ist jeweils der vollständige Rechnungstext (keine weitere Aufgliederung). Die Rechnungshöhe möchte ich an dieser Stelle gar nicht in Frage stellen. Mir geht es nur darum die Unterlagen zu verstehen und korrekt vorliegen zu haben, denn ich bin auch der Ansicht, dass Rechnung B und Rechnung C eigentlich das gleiche darstellen sollen. Es ergibt sich ja auch rein mathematisch anhand des Überweisungsbetrags, dass neben A) zudem entweder B) oder C) zu begleichen ist.

Demnach bist auch Du der Meinung, hinter den Rechnungen Emissionsschutzmessung und Staub u. CO Messung an Holzheizungen steckt der identische Sachverhalt und sie sind somit "doppelt".

Was mir nun noch wichtig ist, welche ist vom Text her zutreffend? War es eine Emissionsschutzmessung oder eine Staub u. CO Messung an Holzheizungen? Ich habe auch schon den Begriff Feststoffmessung gelesen und bin total verwirrt.
Bei mir handelte es sich um die erste Messung, die laut Schornsteinfeger am selbigen Tag wie die Abnahme durchzuführen ist, damit er sich ein Bild machen kann, ob die neue Feuerstätte auch die Anforderungen erfüllt und die Grenzwerte einhält. Abnahme und Erstmessung fanden im Übrigen taggleich mit der Fertigstellung durch den Heizungsbauer statt - der Schornsteinfeger wurde vom Heizungsbauer zuvor bezüglich des genauen Termins der Fertigstellung in Kenntnis gesetzt, so dass dies Hand in Hand lief.

Der Schornsteinfeger sagte, bei der BAFA müsse ich die Rechnung zur Messung mit dem Verwendungsnachweis und zusammen mit den Rechnungen des Heizungsbauers, Elektrikers und Tankentsorgungsunternehmens einreichen. Daher ist für mich nun noch wichtig zu wissen, bei welcher der Rechnungen zur Messung der Text zutreffend ist und welche von beiden nun zu entsorgen ist. Ich möchte schließlich die richtige aufbewahren und heranziehen und die fälschlicherweise zugesandte wegschmeißen.

Besten Dank im Voraus und viele Grüße
Nano
 
Hausdoc

Hausdoc

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Ich hoffe ich irre mich nicht. Aber Pos b + c ist das selbe und demnach nur 1 x abzurechnen.
 

Nano13

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Hallo Hausdoc,

auch meine Vermutung. Was ist denn dann der zutreffende Text (Emissionsschutzmessung vs. Staub u. CO-Messung an Holzheizungen) in meinem Fall, damit ich die korrekt zugesandte Rechnung aufbewahre und die fälschlicherweise zugesandte Rechnung entsorge? Die Info brennt mir noch unter den Nägeln.

Grüße
Nano
 

Etamann

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ich habe die Rechnung mit
1. Pos. Verwaltungs- und Kostenpauschale je Gebäude .....
2. Pos. Emmissionsschutzmessung an Feuerstätten für feste Brennstoffe (Holz, usw.)

--> Staub u. CO-Messung kommt als Text bei mir nur im Messprotokoll vor
 

Nano13

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Hallo Etamann,

danke für die Info. Hast Du dann die von Dir genannte Schornsteinfegerrechnung für die Erstmessung bei der BAFA eingereicht?

Grüße
Nano
 

Etamann

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nein, aber das heißt nix - kann ja heute anders sein - 2019 habe ich eingereicht:
Messbescheinigung Stückholz & Pellet
Hydraulischer Abgleich
Rechung Heizungsbauer
Abnahme Schornstein
Materialrechnungen für Eigenleistung sowie Fotos davon (Pelletlager habe ich selbst gebaut)
Erklärung Optimierungsmassnahmen
Fachunternehmererklärung des HB
Verwendungsnachweiserklärung zum Antraf auf Förderung .......
 

1731

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Junge junge was ein Kindergarten, ruf den Schwarzen doch einfach an, frag nach und lass es dir genau erklären.
Musst du doch eh machen, eine Rechnung einfach selbst abändern und den Rest dann überweise sollte man nicht machen.
 

Nano13

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Danke für die Anmerkung 1731, selbstverständlich habe ihn kontaktiert. Zumal zuerst in den Abnahmeunterlagen eine ganz andere Heizungsanlage aufgeführt war. Dies wurde dann mit dem Hinweis korrigiert, es sei ein versehentlicher Programmfehler gewesen. Das am Rande - zu Deiner Anmerkung: Ich solle den o.g. Gesamtrechnungsbetrag zahlen, ob der Text auf der Rechnung stimmt, sei doch egal - das war die Aussage. Ich habe alles bezahlt und ich will und werde keine Rechnung ändern. Darum geht es ja auch nicht, in meinem Fall habe ja eine Rechnung doppelt - nur mit unterschiedlichem Text (s.o.). Ich habe nach dem zuvor erwähnten versehentlichen Programmfehler und den nun doppelten Rechnungen irgendwie auch das Vertrauen in eine zutreffende Antwort von dem Schwarzen verloren.
Nach Einbau einer neuen Holzpellelt-Heizungsanlage muss doch stets der Schornsteinfeger kommen. Ich möchte einfach neutral von Mitgliedern wissen, was bei jenem Sachverhalt auf den deshalb erstellten Rechnungen üblicherweise steht. Entweder von Mitgliedern, die auch eine neue Holzpellet-Heizungsanlage erhalten haben oder von Schornsteinfegern, die selbst für diesen Vorgang Rechnungen stellen oder anderen Experten auf dem Gebiet.
 

Nano13

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Danke Etamann für Deine Infos.
 

1731

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Danke für die Anmerkung 1731, selbstverständlich habe ihn kontaktiert. Zumal zuerst in den Abnahmeunterlagen eine ganz andere Heizungsanlage aufgeführt war. Dies wurde dann mit dem Hinweis korrigiert, es sei ein versehentlicher Programmfehler gewesen. Das am Rande - zu Deiner Anmerkung: Ich solle den o.g. Gesamtrechnungsbetrag zahlen, ob der Text auf der Rechnung stimmt, sei doch egal - das war die Aussage. Ich habe alles bezahlt und ich will und werde keine Rechnung ändern. Darum geht es ja auch nicht, in meinem Fall habe ja eine Rechnung doppelt - nur mit unterschiedlichem Text (s.o.). Ich habe nach dem zuvor erwähnten versehentlichen Programmfehler und den nun doppelten Rechnungen irgendwie auch das Vertrauen in eine zutreffende Antwort von dem Schwarzen verloren.
Nach Einbau einer neuen Holzpellelt-Heizungsanlage muss doch stets der Schornsteinfeger kommen. Ich möchte einfach neutral von Mitgliedern wissen, was bei jenem Sachverhalt auf den deshalb erstellten Rechnungen üblicherweise steht. Entweder von Mitgliedern, die auch eine neue Holzpellet-Heizungsanlage erhalten haben oder von Schornsteinfegern, die selbst für diesen Vorgang Rechnungen stellen oder anderen Experten auf dem Gebiet.
Also doch Kindergarten, von diesen Infos war nämlich vorher nichts zu lesen.
 
tricotrac

tricotrac

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Der TE ist als @Nona im HTD-Forum mit gleicher Problemfrage unterwegs.
 

Nano13

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Tut mir leid, wenn Sie es als Kindergarten auffassen, dies war nicht von mir beabsichtigt. Ich hielt dies für nicht relevante Infos. Es handelte sich ja nur um eine Verständnisfrage und ich bin dankbar, wenn jemand antworten mag/kann und mir damit den Sachverhalt verständlich macht.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Ort
Einfach saubere Arbeit
Beruf
Gebäude-Energie-Feger
irgendwie auch das Vertrauen in eine zutreffende Antwort von dem Schwarzen verloren.
DEM ist auch nicht zu trauen, der verarscht nämlich seine Kunden offensichtlich nach Strich und Faden. Daher: mach das GLEICH richtig: Wende Dich mit dem ganzen Kram an die zuständige Aufsichtsbehörde, DIE sind nämlich GENAU für so Zeugs ZUSTÄNDIG! Das ist im Landkreis das Landratsamt, in der Stadt das Amt für öffentlich Ordnung, jeweils Abteilung Umweltschutz, Schornsteinfegerwesen. Dann muss nämlich er DENEN Rede und Antwort stehen. Und DENEN teilst Du gleich auch mit dass er unzuverlässig ist und nicht erreichbar, dann bügeln die diesen schwarzen Sackk nämlich gleich mal in Form.
versehentlichen Programmfehler
Sowas fällt heutzutage nur noch den GANZ Dummen ein. Selbst die halb-Dummen kontrollieren ihren Rechnungsausgang gewissenhaft!
 

Nano13

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Zunächst mal besten Dank für Deine Anmerkungen, Schorni.

Wie Du in der Anlage siehst, steht wirklich auf der einen Rechnung "Emissionsschutzmessung" und auf der anderen Rechnung "Staub u. CO Messung" - eine wie erwähnt redundant.

Ich habe mal aufgrund Deines Posts meine Rechnungen der alten Ölheizung durchgesehen. Dort steht bei den wiederkehrenden Messungen stets der Titel "Emissionsschutzmessung" auf der Rechnung.

Meinst Du er hat erst "gewohnheitsgemäß" die Rechnung "Emissionsschutzmessung" erstellt, dann selbst bemerkt, dass dies nun bei Erstmessung der Pellet-Heizung nicht passt. Danach die andere Rechnung "Staub u. CO Messung bei Holzheizungen" korrigierend erstellt und statt nur die letztere Rechnung zu schicken, versehentlich beide in den Umschlag zusammen mit der Bescheinigung eingetütet? Also auch ein "Versehen"? Gut nur ein Herleitungsversuch meinerseits wie es zum Chaos kommt...

Wichtig ist für mich nun: Ist somit dann wenigstens die Rechnung "Staub u. CO Messung bei Holzheizungen" richtig im Zusammenhang mit der Erstmessung und der Bescheinigung über das Ergebnis der Überprüfung, Messung und Beratung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe? Oder wie muss ich diese Rechnung nun einordnen? Dazu hast Du leider nichts gesagt.

Danke vorab nochmals für eine Antwort und Auskunft!
 

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