Andreas7395
Threadstarter
- Mitglied seit
- 12.12.2022
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- 189
Hallo,
bei meinen Eltern wurde vergangene Woche eine neue Brennwerttherme eingebaut - inkl. neuem Schornstein.
Einen Tag nach Einbau war auch der Bezirksschornsteinfeger vor Ort um die laufende Anlage abzunehmen.
- Schornstein wurde mit einer Kamera überprüft
- Heizung wurde nicht gemessen, da das nach Aussage des Schornis bei Neuabnahme nicht gefordert sei.
Jetzt das Problem: An der Heizung (Vitocrossal 300) war kein Typenschild befestigt! Rückruf beim HB ergab, dass das Anbringen des Schildes wohl vergessen wurde und er wollte nun das Typenschild per Mail an den Schorni senden, damit die Anlage eingetragen werden kann.
Nun habe ich HEUTE erfahren, dass der HB sein Versprechen nicht eingehalten hat.
Ist die Heizung meiner Eltern nun gültig in 2023 - und damit nach altem GEG - abgenommen oder wird die Abnahme erst gültig nach Eintragung beim Bezirksschornsteinfeger und unterliegt somit der neuen gesetzlichen Regelung?
Danke & Gruß,
Andreas
bei meinen Eltern wurde vergangene Woche eine neue Brennwerttherme eingebaut - inkl. neuem Schornstein.
Einen Tag nach Einbau war auch der Bezirksschornsteinfeger vor Ort um die laufende Anlage abzunehmen.
- Schornstein wurde mit einer Kamera überprüft
- Heizung wurde nicht gemessen, da das nach Aussage des Schornis bei Neuabnahme nicht gefordert sei.
Jetzt das Problem: An der Heizung (Vitocrossal 300) war kein Typenschild befestigt! Rückruf beim HB ergab, dass das Anbringen des Schildes wohl vergessen wurde und er wollte nun das Typenschild per Mail an den Schorni senden, damit die Anlage eingetragen werden kann.
Nun habe ich HEUTE erfahren, dass der HB sein Versprechen nicht eingehalten hat.
Ist die Heizung meiner Eltern nun gültig in 2023 - und damit nach altem GEG - abgenommen oder wird die Abnahme erst gültig nach Eintragung beim Bezirksschornsteinfeger und unterliegt somit der neuen gesetzlichen Regelung?
Danke & Gruß,
Andreas