Abnahme neue Gasheizung gleich Feuerstättenbescheid?

Diskutiere Abnahme neue Gasheizung gleich Feuerstättenbescheid? im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Hallo, ich brauche eure Hilfe. Heute war der Schornsteinfeger da für die Abnahme unsrer neuen Gasheizung (die Alte musste ausgetauscht werden). Er...

Rosa23

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Hallo,
ich brauche eure Hilfe. Heute war der Schornsteinfeger da für die Abnahme unsrer neuen Gasheizung (die Alte musste ausgetauscht werden). Er hat kurz sein Gerät an die Therme drangehalten und war dann auch schon fertig. Beim rausgehen meinte er: bis nächstes Jahr. Ich fragte, warum nächstes Jahr? Weil er da die Feuerstättenschau macht und wir dann den bisherigen Rhythmus nicht wechseln müsste. Er ist in dieser Zeit dann immer hier in der Gegend und macht dann alles zusammen. Ich fragte ihn, ob der Feuerstättenbescheid nicht gleichzeitig heute mit der Abnahme erfolgen muss, weil es doch eine neue Heizung ist.? Weil er ein GUTER ist, macht er das nicht, sonst müsste ich dafür extra noch 40€ +15€ für den Bescheid zahlen. Seine Kollegen hätten das jetzt sicher ausgenutzt.
Auf meine nächste Frage: wird der Zeitraum für die Messungen jetzt nicht von 2 Jahre auf 3 Jahre festgesetzt, da Heizung neu?
Da meinte er, nur wenn die Heizung selbst kalibrierend ist. Auf meine Gegenfrage ob sie das denn nicht ist, meinte er: da hat er nicht nach geschaut. Also habe ich ihn nochmal hingeschickt zum nachschauen, aber er hat nur paar Fotos von den Daten der Heizung (Hersteller, Typ etc.) gemacht und gesagt er schaut sich das zu Hause an.

Mir kam das alles sehr merkwürdig vor. Er sagte dann beim Einsteigen ins Auto, wenn ich kein Bescheid bekomme, dann kommt er nächstes Jahr ansonsten schickt er mir mit der Abnahme den Feuerstättenbescheid zu mit den 3 Jahres-Abstand.

Nun meine Frage: Wird der Feuerstättenbescheid mit der Abnahme zusammen gemacht, oder ist das in Ordnung das er nächstes Jahr wieder kommt? (Letzte Feuerstättenschau war 2020, Bescheid ist aber erst 2022 gekommen mit Datum vom 2020, hat er auch verpeilt.) Und die Kosten für die Feuerstättenschau betrugen 2020 51€ (er war persönlich da) und 2022 für die Messung 58€ (sein Mitarbeiter war da). Ist doch auch nicht normal, oder?

Wäre dankbar für eure Hilfe
Rosa
 

jim_os

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Hier der relevante Auszug aus dem § 14 SchfHwG: § 14 SchfHwG - Einzelnorm

(1) Jeder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat persönlich zweimal während des Zeitraums seiner Bestellung sämtliche Anlagen in den Gebäuden seines Bezirks zu besichtigen,
...
Eine Feuerstättenschau darf frühestens drei Jahre und soll spätestens fünf Jahre nach der letzten Feuerstättenschau durchgeführt werden.

§ 14a SchfHwG
(4) Findet für ein Grundstück oder einen Raum eine Bauabnahme statt, ist der Feuerstättenbescheid abweichend von Absatz 1 unverzüglich nach der Bauabnahme zu erlassen.


Damit sollten eigentlich klar sein was wann zu tun ist.

Das Thema "Heizung selbst kalibrierend" und 2 oder 3 Jahre, hat nichts mit dem Feuerstättenbescheid zu tun sondern mit dem zeitlichen Abstand der Abgaswegeprüfung. D.h. bei selbst kalibrierend wird diese Prüfung nur noch alle drei Jahre gemacht.

Ich würde sagen entweder ist der Schorni relativ planlos und/oder er händelt das alles ziemlich locker. :) Korrekt wäre: Feuerstättenbescheid jetzt mit der Abnahme der neuen Heizung und dann die nächste Feuerstättenschau frühestens in 3 Jahren.

Edit: Ich hatte noch Deine Frage bzgl. der Kosten vergessen:
1. Du vergleichst da zwei unterschiedliche Arbeiten bzw. Abrechnungen. Was so natürlich nicht funktioniert.
2. Du findest im Internet div. Webseiten wo die für die Arbeiten entstehenden Kosten genannt werden. Einfach mal ein wenig schauen. Hier kann keine sagen was bei Dir vor Ort für die Feuerstätte an Kosten entstehen und was dann normal ist oder nicht. Eine Feuerstättenschau wird z.B. immer anhand der vorhandenen Anzahl der Feuerstätten + der Länge des Abgassystems/Schornsteins berechnet.
3. Alles wird teurer. 😆

VG Jim
 
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Rosa23

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Vielen lieben Dank Jim für deine Antwort. Vorallem für die Rechtsgrundlage wo es genau steht.
Am Anfang dachte ich auch er ist etwas ahnungslos, aber mittlerweile denke ich das ist alles Taktik um paar Euro mehr zu verdienen. Auch was den Abstand der Messungen angeht, muss ich ihm als Kundin darauf hinweisen, dass der Rhythmus sich ändern "könnte"? Eigentlich ist es ja sein Job, mir die Regeln zu erklären. Er meinte auch so nebenbei: Wo kein Kläger -da keine Klage. Und da haben bei mir die Alarmglocken geklingelt. Na ja, bin dankbar für das Forum hier und die hilfreiche Antworten.

Noch eine kurze Frage: die Abnahme ist ja heute erfolgt. Bekomme ich dafür auch eine Art Bescheid als Nachweis und eine richtige Rechnung? Weil bisher gab es immer nur so Quittungen wo der Betrag drauf stand, egal ob Feuerstättenbesichtigung oder bei der Messung.
 

jim_os

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Also irgendwelche einfachen Quittungen nur mit einem Betrag geht gar nicht und ja Du solltest eigentlich immer einen Bescheid und bei Messungen ein Messprotokoll bekommen.

Eher allgemein: Bei Schornsteinfegern gibt es - wie immer bei Meschen - halt "solche und solche". :) Mache machen ihren Job sehr gut und sorgfälltig, mache eher etwas "schluderig" und mache versuchen halt auch mehr zu machen und abzurechnen als eigentlich notwendig und/oder gesetztlich vorgeschrieben ist. Mein aktueller Schorni hier macht z.B. einen sehr guten Job und mit dem kann ich auch ziemlich offen reden. Er weiß auch das ich mich mit dem Thema im Zweifelsfall auseinandersetze und das er mir kein X für ein U vormachen kann. 🙂 Nachdem das ganz zu Anfang mal geklärt wurde haben wir ein sehr gutes Verhältnis und alles stimmt und passt. Aber ich habe hier in den letzten Jahrzehnten auch andere Schornis erlebt, mit denen es dann durchaus auch zu Problemen gekommen ist. Ist halt immer eine Frage wie man miteinander umgeht. Wenn ich z.B. merke das mich jemand "für dumm verkaufen" will kann ich auch anders und am Ende zählen ausschließlich die gesetzliche Vorschriften und das mache ich dem Schorni dann auch durchaus klar. 😆

VG Jim
 

Techniker 2

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Dann fragen Sie doch mal das Ordnungsamt in Ihrer Stadt oder zuständigen Gemeinde, dort im Fachgebiet Schornsteinfeger Wesen, und mit Ihren jetzigen Unterlagen dort alles auf das wirkliche Rechtliche mit überprüfen lassen. Denn das ist seine direkte Vorgesetzten-Behörde, die von dem Schornsteinfegermeister eingenommen Teilgebühren auch ihren gesetzlichen Anteil haben will, damit der Berliner Kommando (Zwangseintreibung ) Regierung Ihre Politiker Gehälter (unter anderen) damit gesichert werden.

Zitat: Bekomme ich dafür auch eine Art Bescheid als Nachweis und eine richtige Rechnung?

Wir hatten hier mal in unseren Kundenkreis, ein recht besonderen Schornsteinfegermeister in seinen Kehrbezirk, denn der hatte sein Büro in seiner Lieblingskneipe hinten im Clubzimmer eingerichtet, immer nahe beim Zapfhahn... Alle Handwerker Papiere hatte, der dort mit bearbeitet, und am Nachmittag nur bei gutem Wetter, ist der dann so gut es noch ging, mit dem Fahrrad noch zum Kunden gefahren oder Geschoben.

Und das beste, wenn der den Schornsteinkopf usw. oben auf dem Dach besichtigen musste, nun da hatte der mit ein Fernglas von der Grundstückgrenze damit dann das Amtlich gesehen Abgenommen, genau wenn auch sein Geselle dort oben auf dem Dach am Herumturnen war (dann der Meister hatte die Ausbildung so damit Überwacht ..

Und keiner hatte sich über dieses Vorgehen beschwert, er hatte den Ruf ein einfacher Schornsteinfegermeister zu sein, ganz im Gegensatz zu seinen anderen Schornsteinfegermeister Kollegen... So etwas kann es auch geben, und genau diese kommen fast immer Ungeschoren davon... die durchleben eben das berühmte Säuferglück)


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Rosa23

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Danke euch #Jim und #Techniker 2 für eure Tipps und Erfahrungen 😅.
Ich denke, ich warte jetzt erstmal ab, was der gute Schorni uns zuschickt. Sollte kein Feuerstättenbescheid dabei sein, werde ich ihn mit der Rechtsgrundlage dazu auffordern. Verstehe immer noch nicht, was er davon hat, wenn er dafür nächstes Jahr extra nochmal kommen will. Mehr Geld verdient er ja dadurch auch nicht.
Mein Mann schaut jetzt nochmal nach ob unsere Anlage selbst kalbrierend ist, das können wir ihm sonst auch gleich mal vor die Nase halten.

Ich hoffe wenn seine 7 Jahre um sind, dass wir einen Guten bevollmächtigten SSF bekommen. Bei manchen Menschen hat man ziemlich schnell das Gefühl veräppelt zu werden, aber schlecht wenn man sich mit der Materie nicht auskennt und wenig Zeit zum einlesen hat.
 

Rosa23

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Ach so, kann mir jemand noch sagen wo ich diese Gebührenordnung für die Abnahme finden kann, für Baden-Würt. ? Da er nur 5 Minuten gearbeitet hat bin ich gespannt was er alles abrechnet. Würde da gerne ein Vergleich ziehen ob seine Abrechnunh korrekt ist.
 
Installer

Installer

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Gib doch mal den Geräte Typ hier an ....;)


Gruß Installer 🙋‍♂️
 

Rosa23

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Was soll das sein?

Wozu?

Lutz

Fragst du das jetzt ernsthaft oder ironisch?

Irritiert mich nur weil unter deinem Profil "Profi" steht.

Das hat eine Auswirkung wie oft der Schornsteinfeger zur Messung kommt, alle 2 oder alle 3 Jahre.
 

Rosa23

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Ich vermute das ist auch der Grund warum er mir keinen Feuerstättenbescheid ausstellen wollte, so kann er nächsten Jahr auch gleich wieder die Messung vornehmen, wäre 2024 wieder dran. Also wie bisher mit der alten Heizung alle 2 Jahre.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Einfach saubere Arbeit
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Gebäude-Energie-Feger
Der Mann ist ein PFUSCHER und BETRÜGER! Wende Dich daher unverzüglich an die zuständige Aufsichtsbehörde (NICHT an die Innung!), das ist entweder im Landratsamt, Amt für Umweltschutz, Abteilung Schornsteinfegerwesen oder in großen Städten das Amt für öffentliche Ordnung. Zuerst den genau zuständigen Beamten ausfindig machen und NUR schriftlich vorbringen:

• "Abnahme innerhalb 5 Minuten, NUR Messung durchgeführt". Zu machen sind ZWEI Messungen (CO- und Ringspalt), die Begehung der gesamten Schornsteinanlage durchs ganze Haus in jedem Zimmer wo dieser durchläuft, alle Reinigungsverschlüsse öffnen ALLE!, Gerät öffnen und überprüfen, überprüfen ob sämtliche warmgehenden Rohrleitungen LÜCKENLOS gemäß EnEV/GEG gedämmt sind, ggf ErP Aufkleber anbringen.

• Mitteilen dass er weder die genauen Gerätedaten aufgenommen hat (MUSS er, incl Herstellernummer) und nichtmal wusste dass dieses Gerät zweifelsfrei NUR alle drei Jahre zu überprüfen ist. Das ist nichts neues, solche Geräte gibts seit 15 Jahren und das wird auch explizit geschult! Das lässt eindeutig darauf schließen, dass auch alle anderen derartigen Geräte ebenso von ihm unzulässig auf einen kürzeren Rhytmus gesetzt sind, weil man den Kunden halt für dumm hält. Da kommen in einem Kehrbezirk schonmal 10 bis 20 DUTZEND zusammen...und SO wird mit reiner Dummheit GELD gemacht!

• Er MUSS die Abnahmebescheinigung zeitnah ausstellen, ebenso den Feuerstättenbescheid (natürlich mit dem drei-Jahres- Rythmus), darauf kann NICHT verzichtet werden, das ist PFLICHT. Ebenso dass er dann nächstes Jahr zur Feuerstättenschau kommen MUSS. Da MUSS er dann wieder die Begehung der gesamten Schornsteinanlage durchs ganze Haus in jedem Zimmer wo dieser durchläuft, alle Reinigungsverschlüsse öffnen ALLE! Und da MUSS er ebenso wieder einen Feuerstättenbescheid ausstellen und alles natürlich MUSS er mit Gebühren belegen. Aber allein dieser Schwachsinn wärs ja mal wieder wert sich bei der Behörde zu beschweren.

Weil bisher gab es immer nur so Quittungen wo der Betrag drauf stand, egal ob Feuerstättenbesichtigung oder bei der Messung.
Auch DAS teilst Du der Behörde genau SO mit und legst diese vor! Er MUSS jedesmal eine Bescheinigung ausstellen. Und er MUSS als Bezirksschornsteinfeger bei den hoheitlichen Tätigkeiten eine RECHNUNG ausstellen - Barzahlung ist hier unzulässig.



Gerne gebe ich direkte Unterstützung per PN
 

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Grüße an den (Internet) Schornsteinfegermeister von hier, dieser Beitrag, der von uns vorsichtig etwas behandelt wurde, nun ist der richtige Fachmann wieder aus dem Schornstein heraus -gekommen, mit anderen Worten: >>> Dr. Schorni ist wieder (in alter Frische) Online

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Wo steht denn das Rechnung Pflicht ist und Barzahlung gegen Quittung verboten?
 

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spätestens das FA wenn du das von der Steuer absetzen
Genau so ist es und die sind gründlich ;)
Ich hatte vor 2 Monaten beides, zwei separate Rechnungen und die beschriebenen Belege erhalten. Das Finanzamt verlangt sogar, das die Rechnungsnummern mit Datumsbezug auf der Überweisung aufgeführt sind.
Im aktuellen Bescheid steht auch die Restlaufzeit des Heizgerätes aufgeführt.
 
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