Moin
Ok ich poste dann doch noch etwas zu dem Thema.
Das das so erfolgen "muss" hattest Du in den letzten Jahren hier so ja schon häufiger an anderen Stellen erwähnt. Es wäre tatsächlich schön wenn Du hier dann doch mal eine Quelle dafür angeben könntest.
Ich kann hier nur sagen/schreiben wie ich das sehe und den Gesetzestext dazu verstehe und wie es mein Schorni hier macht und handhabt.
In § 14 SchfHwG ist ganz klar festgelegt:
Eine Feuerstättenschau darf frühestens drei Jahre und soll spätestens fünf Jahre nach der letzten Feuerstättenschau durchgeführt werden.
Bei einer
neuen Heizung muss gem. § 14a SchfHwG
eine Feuerstättenschau erfolgen und ab der beginnt m.M.n. der Rhythmus von vorne bzw. neu. Vorausgesetzt es gibt nur eine Feuerstätte und diese wurde kompl. erneuert.
Weder in dem SchfHwG, noch der BlmSchV, oder der KÜO finde ich anderslautende Aussagen oder Vorgaben. Auch nicht in der EnEV (jetzt Gebäudeenergiegesetz). Was natürlich nicht ausschließt das es nicht vielleicht doch irgendeine Durchführungsverordnung dazu gibt, die das dann genauer/anders festlegt.
Mein Schorni hier hat
2015 den Bezirk übernommen und ist somit der zuständige Bezirksschornsteinfeger. In
2019 habe ich hier meine Heizungsanlage kompl. (incl. Abgasleitung) erneuern lassen.
@Rosa23 Damit Du mal weißt wie so etwas dann im Normalfall aussieht und was der Schorni dann eigentlich macht.
1. Es gab eine Gebührenrechnung auf der alle durchgeführten Arbeiten des Schorni im Zusammenhang mit dem Heizungstausch einzeln aufgelistet wurden. Das waren dann z.B.:
- Überprüfung der Tauglichkeit und Sichere Benutzbarkeit
- Dichtheitsprüfung
- Überprüfung Ausstatttung
- Feuerstättenbescheid erstellen
2. Es gab eine Bescheinigung über die bauliche Abnahme der Heizungsanlage.
3. Es gab eine Bescheinigung über die Einhaltung der EnEV.
4. Es gab einen
neuen Feuerstättenbescheid in dem dann festgelegt wurde in welchen Zeiträumen welche Arbeiten durchzuführen sind. Darin sind auch alle rechtlichen Grundagen und anzuwendenden Gesetze und Verodnungen genannt.
In Summe hat mich das in 2019 dann rund € 103,-- gekostet.
Wie gesagt ist der Schorni seit 2015 der hier zuständige Bezirksschornsteinfeger und die Heizungsanlage wurde 2019 erneuert. Die erste Feuerstättenschau, nach der erstmaligen in 2019 bei der Abnahme der Heizungsanlage, erfolgt jetzt im nächsten Jahr. Damit hält der Schorni die Fristen aus § 14 SchfHwG ein, sprich frühestens nach drei Jahren und spätestens fünf Jahre nach der letzten Feuerstättenschau. Wenn es so gemacht werden müsste wie es Dr Schorni hier schreibt, hätte zwischenzeitlich schon längst eine neue Feuerstättenschau erfolgen müssen, um den alten Rythmus einzuhalten. Genau gesagt hätte dann in 2020 erneut eine Feuerstättenschau erfolgen müssen - was aber eben nicht passiert ist weil die Heizungsanlage 2019 erneuert wurde und es einen neuen Feuerstättenbescheid gab.
OK jetzt könnte man natürlich darüber spekulieren ob vielleicht mein Schorni die Gesetze nicht genau kennt, oder vielleicht seinen Job nicht richtig macht, oder Dinge ggf. machen kann wie er möchte, oder er mir einen Gefallen tun möchte, aber all das würde ich bei meinem Schorni ausschließen. Mein Schorni ist - was seinen Job betrifft - ein sehr gewissenhafter und auch korrekter "Vertreter seiner Zunft". Wenn es wirklich so wäre wie es Dr Schorni hier schreibt und es so gemacht werden muss/müsste, dann würde mein Schorni diesbezüglich etwas falsch machen und das kann ich mir bei ihm beim besten Willen nicht vorstellen. Ja zu 100 % ausschließen kann ich das natürlich auch nicht.
Wie gesagt ist das das was hier für mich und meinen Schorni zutrifft. Bei
@Rosa23 und ihrem Schorni sieht die Lage ja ganz anders aus, sprich ihr Schorni scheint ziemlich viele Dinge ziemlich komisch und nicht gesetzeskonform zu machen. Da muss
@Rosa23 halt sehen wie sie damit umgeht und was sie dann unternimmt. Die ganzen negativen Punkte die Dr Schorni hier zum Thema Schorni schreibt mögen auch immer mal wieder vorkommen und - wie schon gesagt - auch ich hatte hier in den letzten Jahrzehnten schon mit Bezirksschornsteinfegern zu tun die - wie ich schon sagte - mir ein X für ein U vormachen wollten, aber am Ende wurde das dann immer irgendwie geregelt. Bei einem Bezirksschornsteinfegern bedurfte es dazu allerdings auch einer Drohung meinerseits rechtliche Schritte gegen ihn zu unternehmen. Erst dann hat er eingesehen das er mich nicht für dumm verkaufen kann und hat zurückgerudert.
So das war es aber jetzt wirklich von mir zu dem Thema Schorni. Mein aktueller Schorni hier ist korrekt und macht einen guten Job und das ist es was für mich zählt.
@Dr Schorni Wie zu Anfang schon erwähnt: Ich will Deine Aussage hier auf keinen Fall in Frage stellen, denn ich bin weder ein Schorni, noch ein Heizungsbauer, noch Rechtsanwalt,
aber falls Du eine rechtlich verbindliche Quelle zu dem Thema Rhythmus Feuerstättenschau hast bzw. findest, dann poste die hier doch bitte. Damit könnte man das Thema hier dann viellleicht auch mal endgültig klären. Zumindest so lange bis die Gesetzeslage ggf. mal wieder eine andere ist.
VG Jim