Heizi54
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Werden bei einer Zentralheizung in Mehrfamilienhäusern Wärmemengenzähler zur Erfassung von Wärmemengen eingesetzt, so müssen diese die in den einzelnen Wohnungen verbrauchten Wärmemengen erfassen. Seit 2015 schreibt der Gesetzgeber einen(!) zusätzlichen Wärmemengenzähler für das gesamte Warmwasser vor.
Außerdem: Die Annahme, dass der Gemeinschafts-Warmwassermengenzähler die Differenz zwischen dem Gesamtverbrauch und den Heizungswarmwasserzählern misst, ist falsch. Du vergisst, die nicht kalkulierbaren Verluste. Genau aus diesem Grund ist seit 2015 der zusätzliche Warmwasserwärmemengenzähler vorgeschrieben.
Oder anders formuliert: Hat der Vermieter den Warmwasserzähler noch nicht nachgerüstet, darf der Mieter die Heizkosten um 15% kürzen.
Außerdem: Die Annahme, dass der Gemeinschafts-Warmwassermengenzähler die Differenz zwischen dem Gesamtverbrauch und den Heizungswarmwasserzählern misst, ist falsch. Du vergisst, die nicht kalkulierbaren Verluste. Genau aus diesem Grund ist seit 2015 der zusätzliche Warmwasserwärmemengenzähler vorgeschrieben.
Oder anders formuliert: Hat der Vermieter den Warmwasserzähler noch nicht nachgerüstet, darf der Mieter die Heizkosten um 15% kürzen.
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