Seit 1.9.2022
24,98 Cent/kWh + Grundpreis
7,76 Euro/Monat.
Vertrag mit (eigentlich) zweijähriger Preisgarantie 1.1.2022 bis 31.12.2023, ursprünglich 8,39 Cent/kWh + Grundpreis 6,09 Euro/Monat.
Preisgarantie aufgehoben mit Verweis auf § 313 BGB:
Zitat aus dem Schreiben:
"Unvorhersehbare, schwerwiegende Situationen wie sie derzeit durch den Krieg in der Ukraine oder die anhaltenden staatlichen Eingriffe in den deutschen Energiemarkt gegeben sind und die das Vertragsverhältnis – wie in diesem Fall durch immense Preissteigerungen am Beschaffungsmarkt – nachhaltig negativ beeinflussen, bezeichnet das deutsche Zivilrecht (§ 313 BGB) als Störung der Geschäftsgrundlage. Dies berechtigt uns unter den gegebenen Umständen, die Anpassung bestehender Vertragsverhältnisse zu verlangen oder mit unmittelbarer Wirkung zu kündigen." |
"Sie haben das Recht, Ihren Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen."
Da ich beim Umstieg auf den Grundversorger in der Summe aus kWh-Preis und Grundpreis auf etwa den gleichen Betrag gekommen wäre, habe ich auf die Kündigung verzichtet.
Die Gasumlage kommt dann natürlich später noch oben drauf.
Man sieht also, dass Preisgarantien nichts wert sind. Aufs BGB kann sich ja jeder Versorger berufen.