Was zahlt ihr für euer Gas.

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Hinnerk

Hinnerk

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bei aktuellen Verträgen mit x Monaten Preisgarantie wird es auch keine Änderung geben - ist auch nicht notwendig, da "das Mehr" über eine Umlage bezahlt werden wird und diese "Zusatz"kosten in fast allen Verträgen von der Preisgarantie ausgenommen sind
Das kann so nicht ganz stimmen. Ich habe es schließlich schriftlich, was ich ab 07.10. monatlich für ein weiteres Jahr zu zahlen habe. Ausgenommen sind da lediglich Veränderungen der Energiesteuer und der Umsatzsteuer. Ändert sich da etwas dann kann der monatliche Abschlag entsprechend angepasst werden.
 

Etamann

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ich will es Dir nicht wünschen, aber die werden es drauf hauen (müssen),
warte es ab, da ja fast jeder zumindest einen 12monatigen Vertrag hat, würde die Umlage ja ansonsten wie nix "verpuffen"
 
Hinnerk

Hinnerk

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ich will es Dir nicht wünschen, aber die werden es drauf hauen (müssen),
warte es ab, da ja fast jeder zumindest einen 12monatigen Vertrag hat, würde die Umlage ja ansonsten wie nix "verpuffen"
Verträge sind bindend. Die einzige Möglichkeit die ein Energieanbieter hat Kunden mit zwei oder dreijähriger Preisgarantie loszuwerden ist die rechtzeitige Kündigung des Vertrages zum Ende des ersten oder zweiten Vertraghsjahres. Was viele nicht wissen: Die Preisgarantie für ein, zwei oder drei Jahre sind bindend, nicht aber die Vertragslaufzeit da Verträge per Gesetz nicht über mehr als 12 Monate abgeschlossen werden dürfen. So kann ein Energieanbieter beispielsweise einen Vertrag mit drei Jahren Preisgarantie nach einem oder zwei Jahre kündigen. So ist das auch bei mir. Nur ist die Kündigungsfrist bei mir für beide Seiten abgelaufen, der Verlängerungsvertrag für ein weiteres Jahr ist da und ich bin zufrieden.
Was die Gasumlage in Höhe von 2,4 ct/kWh betrifft: Das ist klar, die werde ich zahlen müssen wie alle anderen Gaskunden auch. Dieser Beitrag zur Sicherung der Energieunternehmen und vor einer evtl. Pleite wird aber ja auch vom Staat erhoben und nicht vom Gasanbieter.
 

PeterF

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Arbeitspreis 4,88 ct/kWh (Vertrag ist nicht "Grundversorgung")
Preisgarantie bis 31.12.2022

Grundversorgung wäre: 25,17 ct/kWh (gültig ab 1. Oktober 2022, davor 13.01 ct/kWh)
 

Nydus

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Preise netto brutto
Grundpreis 174,00 €/Jahr 207,06 €/Jahr
Preise bis 31.10.2022
Verbrauchspreis 6,87 ct/kWh 8,18 ct/kWh
Preise ab 01.11.2022
Verbrauchspreis 9,96 ct/kWh 11,85 ct/kWh


Das kam von der DREWAG. Mein Vertrag geht allerdings nur bis zum 26.10.22. Keine Ahnung ob dir mir vor dem 01.11. trotzdem noch eine Erhöhung reinhauen.
 

frig

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Von den Stadtwerken einen neuen Bescheid bekommen . monatliche Zahlung für Gas 229 Euro . 2 Personen 110qm Wohnfläche Baujahr 2000 . Nicht gedämmt ,weil 36 cm Porotonstein .
Im Preis enthalten sind neue Kosten für Bilanzierungsumlage , Gasbeschaffungsumlage Gasspeicherungsumlage . sind gesamt 2,99 Cent / Kwstd
Im Jahresverbrauch liege ich so bei 16 219 Kwh . Das Ende der Fahnenstange soll noch nicht erreicht sein .
Bezahlte ich 2021 für Gas 116 Euro monatlich sind es jetzt 229 Euro .
Wie ich schon mal ein neues Thema eröffnete,hätte ich meine neue Therme so wie sie von der Fachfirma eingebaut wurde ,betrieben . Da wären die Verbrauchskosten noch höher gewesen .
 
levonio

levonio

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Ich zahle 0,0649 €/kWh inkl. MwSt. Keine Grundgebühr.
Rechnung von 9/2021 bis 9/2022 wurde letzte Woche gestellt.
Da ich weniger verbraucht habe (~35.000kWh) als zunächst angenommen, habe ich ein Guthaben und der Abschlag für die nächsten 12Monate wurde gesenkt!
Kein Wort in der Rechnung zu bevorstehenden zusätzlichen Gebühren (Gasumlage) oder einer Preiserhöhung.
Vertrag läuft bis 14.09.2023. Preisgarantie nur bis 30.09.2022.
Müssten die sich nicht längst bei mir gemeldet haben, wenn sie den Preis erhöhen wollen?
 
Andreas1956

Andreas1956

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hätte ich meine neue Therme so wie sie von der Fachfirma eingebaut wurde ,betrieben . Da wären die Verbrauchskosten noch höher gewesen .
Das stellt der Dödel alles wieder zurück, wenn er zum Heizungs-Check kommt. Und dafür darfst Du dann sogar noch blechen.
 

nofear54321

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bis 31.7.2022 0,05 € pro kWh Abschlag ca. 160€
von 1.8.2022 - 31.10.2022 Ersatzversorgung 0,27 € pro kWh
ab 1.11.2022 Grundversorung 0,16€ kWH Abschlag ca. 460€
 
Andreas1956

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Chuck Norris heizt nicht mit Russengas. Chuck Norris heizt mit RuZZen!
 

steini1959

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Seit 1.9.2022 24,98 Cent/kWh + Grundpreis 7,76 Euro/Monat.

Vertrag mit (eigentlich) zweijähriger Preisgarantie 1.1.2022 bis 31.12.2023, ursprünglich 8,39 Cent/kWh + Grundpreis 6,09 Euro/Monat.

Preisgarantie aufgehoben mit Verweis auf § 313 BGB:

Zitat aus dem Schreiben:
"Unvorhersehbare, schwerwiegende Situationen wie sie derzeit durch den Krieg in der Ukraine oder die anhaltenden staatlichen Eingriffe in den deutschen Energiemarkt gegeben sind und die das Vertragsverhältnis – wie in diesem Fall durch immense Preissteigerungen am Beschaffungsmarkt – nachhaltig negativ beeinflussen, bezeichnet das deutsche Zivilrecht (§ 313 BGB) als Störung der Geschäftsgrundlage. Dies berechtigt uns unter den gegebenen Umständen, die Anpassung bestehender Vertragsverhältnisse zu verlangen oder mit unmittelbarer Wirkung zu kündigen."


"Sie haben das Recht, Ihren Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen."

Da ich beim Umstieg auf den Grundversorger in der Summe aus kWh-Preis und Grundpreis auf etwa den gleichen Betrag gekommen wäre, habe ich auf die Kündigung verzichtet.

Die Gasumlage kommt dann natürlich später noch oben drauf.

Man sieht also, dass Preisgarantien nichts wert sind. Aufs BGB kann sich ja jeder Versorger berufen.
 
Hinnerk

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Man sieht also, dass Preisgarantien nichts wert sind. Aufs BGB kann sich ja jeder Versorger berufen.
Das kann man pauschal nicht sagen. Ich habe drei Jahre Preisgarantie und war auch besorgt. Ich habe jetzt aber meinen Vertrag für das zweite Jahr ab 01.10. erhalten, d.h. unverändert 4,969 ct/kWh incl. MwSt plus 17,10 Euro Grundpreis. Ab November werden dann die drei staatl. Umlagen draufgeschlagen. Da kommt aber nun ja keiner drumherum.
Dein Gasversorger scheint nicht der seriöseste zu sein. :eek:
 
Andreas1956

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Preisgarantie aufgehoben mit Verweis auf § 313 BGB
Das dürfte vor Gericht kaum Bestand haben. Laufzeitverträge werden ja gerade dazu geschlossen, Preisrisiken vom Kunden fern zu halten. Es widerspricht also der Zweckbestimmung solcher Verträge, sie zu verändern oder gar zu beenden, sobald sich das Risiko - wogegen sie gerade absichern sollen - verwirklicht.
 

MaRa

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Das dürfte vor Gericht kaum Bestand haben. Laufzeitverträge werden ja gerade dazu geschlossen, Preisrisiken vom Kunden fern zu halten. Es widerspricht also der Zweckbestimmung solcher Verträge, sie zu verändern oder gar zu beenden, sobald sich das Risiko - wogegen sie gerade absichern sollen - verwirklicht.
So sieht es auch das LG Düsseldorf


Man sieht also, dass Preisgarantien nichts wert sind. Aufs BGB kann sich ja jeder Versorger berufen.
Klar. Nur enthält das BGB gerade keine Regelungen, die sämtliche Kalkulations- und Beschaffungsrisiken einfach auf eine Vertragspartei abwälzen lassen würde.

Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass der Versorger sich ja analog zu seinen langlaufenden Verträgen mit Verbrauchern auch zum jeweiligen Zeitpunkt selbst mit langlaufenden Lieferkontrakten hätte eindecken können.

Hat er das nicht getan, dann hat er sich eben verzockt. Denn am Ende geht es nur darum, dass der Versorger eben spekuliert hat, sich durch kurzfristige Beschaffung weitere Gewinnmargen zu realisieren. Wäre dies erfolgreich gewesen, hätte er dir die Preise ja auch nicht gesenkt, sondern die Gewinne vereinnahmt.
 
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levonio

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Ich zahle 0,0649 €/kWh inkl. MwSt. Keine Grundgebühr.
Rechnung von 9/2021 bis 9/2022 wurde letzte Woche gestellt.
Da ich weniger verbraucht habe (~35.000kWh) als zunächst angenommen, habe ich ein Guthaben und der Abschlag für die nächsten 12Monate wurde gesenkt!
Kein Wort in der Rechnung zu bevorstehenden zusätzlichen Gebühren (Gasumlage) oder einer Preiserhöhung.
Vertrag läuft bis 14.09.2023. Preisgarantie nur bis 30.09.2022.
Müssten die sich nicht längst bei mir gemeldet haben, wenn sie den Preis erhöhen wollen?
Gestern kam ein Schreiben meines Versorgers (SÜWAG). Jetzt ist wohl auch ihm die Einführung der Gasumlage zum 1.10.2022 bewusst geworden. Da die Ankündigungszeit zu kurz ist, erhöht sich jetzt für mich der Gaspreis um die Gasumlage erst zum 1.11.2022. Allerdings wird der Oktober anteilig ab November mit verrechnet. Außerdem ist die Mehrwertsteuer noch mit 19% angegeben. Weisen aber daraufhin, dass wenn sich die MwSt. ändern sollte dies berücksichtigt würde. Die scheinen echt Probleme in der Verwaltung zu haben.
 
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levonio

levonio

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Seit 1.9.2022 24,98 Cent/kWh + Grundpreis 7,76 Euro/Monat.

Vertrag mit (eigentlich) zweijähriger Preisgarantie 1.1.2022 bis 31.12.2023, ursprünglich 8,39 Cent/kWh + Grundpreis 6,09 Euro/Monat.

Preisgarantie aufgehoben mit Verweis auf § 313 BGB:

Zitat aus dem Schreiben:
"Unvorhersehbare, schwerwiegende Situationen wie sie derzeit durch den Krieg in der Ukraine oder die anhaltenden staatlichen Eingriffe in den deutschen Energiemarkt gegeben sind und die das Vertragsverhältnis – wie in diesem Fall durch immense Preissteigerungen am Beschaffungsmarkt – nachhaltig negativ beeinflussen, bezeichnet das deutsche Zivilrecht (§ 313 BGB) als Störung der Geschäftsgrundlage. Dies berechtigt uns unter den gegebenen Umständen, die Anpassung bestehender Vertragsverhältnisse zu verlangen oder mit unmittelbarer Wirkung zu kündigen."


"Sie haben das Recht, Ihren Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen."

Da ich beim Umstieg auf den Grundversorger in der Summe aus kWh-Preis und Grundpreis auf etwa den gleichen Betrag gekommen wäre, habe ich auf die Kündigung verzichtet.

Die Gasumlage kommt dann natürlich später noch oben drauf.

Man sieht also, dass Preisgarantien nichts wert sind. Aufs BGB kann sich ja jeder Versorger berufen.
Auch aus meiner Sicht ist das ein Bluff. Widersprich wenn Du noch Zeit dazu hast !!
 

frig

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Hallo levonio , was hast du denn für einen Anbieter , Heute hat Hackfres.. die Gasumlage durchgesetzt . Also wird das Gas noch teuerer .

Ich bin schon immer bei den Stadtwerken geblieben , mir das ständige Wechseln der Anbieter wird sich wohl langsam rächen. MfG frig
 
Hinnerk

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Ich bin schon immer bei den Stadtwerken geblieben , mir das ständige Wechseln der Anbieter wird sich wohl langsam rächen. MfG frig
Warum sollte sich das rächen? Wenn du von deinem Versorger gekündigt wirst landest du automatisch in der Grundversorgung bei deinem zuständigen Energieversorger. Und da gilt dann dieses (die 5 Punkte im Link unten anklicken):
Gibt es einen neuen Tarif für die Haushalte, deren Anbieter die Belieferung eingestellt haben?
Nein. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Ersatzversorgung zum selben Preis erfolgt, den auch langjährige EWE-Bestandskunden in der Grundversorgung zahlen. Ein unterschiedlicher Preis der Ersatzversorgung ist nicht zulässig.
Quelle: Aktuell kein Gasvertrieb - wir bitten um Ihre Geduld

Obiger Grundversorger macht das so!
 
Hinnerk

Hinnerk

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Das dürfte vor Gericht kaum Bestand haben. Laufzeitverträge werden ja gerade dazu geschlossen, Preisrisiken vom Kunden fern zu halten. Es widerspricht also der Zweckbestimmung solcher Verträge, sie zu verändern oder gar zu beenden, sobald sich das Risiko - wogegen sie gerade absichern sollen - verwirklicht.
Etwas ganz wichtiges darf aber nicht außer acht gelassen werden: Bei einigen, wenn nicht sogar bei den meisten Energieanbietern sieht das mit der Preisgarantie so aus (wie bei mir): Preisgarantie 3 Jahre. Der Vertrag wird aber nur für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Kunde oder der Versorger nicht zum jeweiligen Ende des Vertragsjahres den Vertrag nicht kündigt. mit anderen Wordten: Wird der Kunde dem Anbieter zu teuer kann der den vertrag kündigen. Da hilft dann auch kein Gericht weiter.
Glücklicherweise hat mich mein Versorger nicht rausgeworfen und den Vertrag ein weiteres Jahr verlängert.
 
Thema:

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