Wartungskosten für eine Gastherme?

Diskutiere Wartungskosten für eine Gastherme? im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Geschehen leider immer noch viel zu viele dank dem Motto : "Geiz ist Geil". Oder auch Gebäude die gar nicht an das öffentliche Gasnetz...
tricotrac

tricotrac

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Wieviele Unfälle, die durch Gasendgeräte verursacht wurden könnt ihr denn vorbringen?
Geschehen leider immer noch viel zu viele dank dem Motto : "Geiz ist Geil".

Bei den wenigen Fällen, die hierzulande bekannt werden war es doch eh immer ein Leck in der Leitung.
Oder auch Gebäude die gar nicht an das öffentliche Gasnetz angeschlossen sind, wie im Januar 2023 in Bochum geschehen.
Flüssiggas ist auch so ein Sauzeug. Damit zerlegen Camper regelmäßig ihre Wohnwagen und Wohnmobile.

Es gilt grundsätzlich : Dicht ist Pflicht !

So eine Gastherme kann ja nicht explodieren, höchstens irgendwo undicht werden. Die gasführende Strecke in der Therme beträgt vieleicht 20 cm, davor im Haus sind es zig Meter.
Gut, das du Ahnung davon hast. Außerdem warten wir nicht nur Kuckucksuhren und Kellerfeuerzeuge, sondern auch richtige Wärmeerzeuger in größeren Objekten in Handel und Industrie. Eine undichte Gasarmatur ist eine sehr große Gefahrenquelle. die befindet sich eben nicht innerhalb eines Gerätechassis sondern außerhalb des Wärmeerzeugers. Bei größeren Brennerleistungen ist eine solche Gasregelstrecke auch schon mal gute 2 Meter lang.

Wollte man die paar Unfälle also vermeiden, dann müßte man nicht das Endgerät warten, sondern regelmäßig die Leitungen prüfen. Aber soviel Geschäft will sich dann doch keiner machen.
Lese und versteh Beitrag # 16 !

Stelle dir vor, das ist nach der TRGI sogar verpflichtend. In Wohngebäuden muss die Gasleitung mit all ihren Armaturen auf Funktion und Dichtheit geprüft werden. Bei Neuverträgen zur Gebäudeversicherung verlangen die Gesellschaften diese Prüfung jährlich im Rahmen der aus dem Paragraphen 823 BGB bestehenden Verkehrssicherungspflicht. diese Pflicht trifft in erster Linie den oder die Hauseigentümer. Der Verpflichtung können der oder die nur nachkommen, indem er oder sie die Gasanlage und Gasgeräten regelmäßigen Abständen prüft oder durch eine sachkundige Person prüfen lässt.

Nach Paragraph 536 BGB ist der Vermieter außerdem dazu verpflichtet, die vermietete Sache dem Mieter in einem zum Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen uns sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten, was regelmäßig nur durch eine Überprüfung geschehen kann.
Diese Überprüfung hat ebenfalls durch eine sachkundige Person "in der Regel ein Gas- und Wasserinstallateur (heute Anlagenmechaniker SHK)" zu erfolgen.

Alle Gasleitungen und Gasgeräte müssen gewartet werden, da jeder Tarifkunde uns Anschlussnehmer (in der Regel Mieter und Vermieter) die AVBGasV anerkannt hat. Der § 12 Absatz 1 dieser Verordnung sieht vor, das der Kunde für die ordnungsgemäße Unterhaltung einer Gasanlage verantwortlich ist. Es besteht also eine vertragliche Verpflichtung, aus der die Prüfung einer Gasleitung verantwortlich ist.

Sinn und Zweck einer Wartung :
Eine moderne Heizungsanlage ist ein Gebrauchsgut, welches ebenso wie ein KFZ verschmutzt, verschleißt und oftmaligen Einstellveränderungen unterliegt. Optimaler Wirkungsgrad ; eine hohe Lebensdauer ; Werterhaltung ; Ressourcenschonung und Schutz vor Katastrophen.

Weiter gehören zu einer Gasanlage auch eine Abgasableitung und eine Verbrennungsluftversorgung. Das behandele ich zu späterem Zeitpunkt.
 

Viki

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Es gibt 2 Typen von Menschen, wenn es um Sicherheit geht, was man am Beispiel Sicherheitsgurt sehr gut erklären kann:

1. Ich schnalle mich an, weil es Vorschrift ist. Weil es das Gesetzt so will. Weil ich keine Strafe zahlen möchte. Weil ich zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn meinen Mitfahrern etwas passiert. Weil ich keine Punkte in Flensburg möchte. Weil die Polizei das kontrolliert. Weil mich jemand Anzeigen könnte. Weil ich nicht erwischt werden möchte. Weil eben StVO Paragraph sowieso. Weil ich eben Angst habe. Und wer nicht so denkt, den Beleidige ich einfach

2. Ich schnalle mich an, weil mein Leben mir es wert ist und ich meine Mitfahrer liebe

Und welches bist Du? Was lesen wir oben?
 

1731

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Das hilft dir alles nichts und wenn du noch so viele Erklärungen hier schreibst die schlau wirken sollen, du hast keine Ahnung von dem Bereich und bleibst deshalb ein Dummschwätzer.
 

Aruba

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Wieviele Unfälle, die durch Gasendgeräte verursacht wurden könnt ihr denn vorbringen?

Bei den wenigen Fällen, die hierzulande bekannt werden war es doch eh immer ein Leck in der Leitung. So eine Gastherme kann ja nicht explodieren, höchstens irgendwo undicht werden. Die gasführende Strecke in der Therme beträgt vieleicht 20 cm, davor im Haus sind es zig Meter. Wollte man die paar Unfälle also vermeiden, dann müßte man nicht das Endgerät warten, sondern regelmäßig die Leitungen prüfen. Aber soviel Geschäft will sich dann doch keiner machen.
Man versucht halt mit der Angst Geld zu machen. In der Geschichte der Menschheit haben bestimmt mehr Kofferradios einen Brand verursacht wie alle Gasendgeräte zusammen.

Falls es einen doch ereilt, daß die eigene Hütte grad dann in die Luft fliegt, wenn man drin ist, dann bekommt man im Himmel keinen besseren Platz, wenn man die Wartungintervalle eingehalten hat. Genauso wie es einem nichts nützt, wenn man als Fahhradfahrer unter einem abgebogenen LKW liegt, daß man laut Vorschrift Vorfahrt hatte.
Vor Gas hab ich keine Angst, daher heiz ich noch ne Weile damit. Den LKW laß ich auf jeden Fall vorbei und halte lieber an. Und die Vorschriften arbeite ich dann ab, wenn im Heim bin. Aber ich respektiere es, wenn andere es anders machen.
Ich könnte zwei Fälle dazusteuern. Beide bei mir zu Hause, durch eine defekte Gasheizung. Die Heizung hat nicht gleich gezündet der Heizungsfachmann meinte Zündtrafo war defekt. Zwar ist mein Haus nicht explodiert, aber geballert hats nicht schlecht. Alle angelehnt Türen standen weit offen.
 

Aruba

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Alle Fachleute hier im Forum können nur Ratschläge geben. Am Ende entscheidet der Anlagenbetreiber oder Besitzer, Wartung ja oder nein und wenn ja wie oft usw. Klar kommen muss damit eben der Betreiber, oder Besitzer damit. Wenn Rechnungen angezweifelt werden, sollte das ein Jurist prüfen. Das Argument die Leute im Forum haben gesagt die Wartung war zu teuer, oder nicht wird bei Juristen grosses Gelächter hervorrufen.
 

G1967

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Es ist ja anzunehmen, daß der TE anwesend war. Ob also 2,5 h korrekt sind weis er ziemlich genau.
Die Kosten eines Wartungssets sind sehr unterschiedlich und geräteabhängig. Wenn es gebraucht wurde ist die Berechnung wohl OK.
Und auch was Geräte/Meßkosten/KFZ angeht - Auch die Berechnung ist normal.
Insgesamt sehr wenig Raum um einen Juristen zu bemühen, das lohnt keinenfalls.

Der Betreiber ist zur Wartung/Instandhaltung verpflichtet, da gibts nichts dran zu diskutieren.
Entweder hält er die Verpflichtung ein oder nicht, letzteres ist sein Risiko. Dann aber auch nicht rummeckern, wenn die Reparatur nach 7-8 jahren teuer wird.
 

frig

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Ich könnte zwei Fälle dazusteuern. Beide bei mir zu Hause, durch eine defekte Gasheizung. Die Heizung hat nicht gleich gezündet der Heizungsfachmann meinte Zündtrafo war defekt. Zwar ist mein Haus nicht explodiert, aber geballert hats nicht schlecht. Alle angelehnt Türen standen weit offen.
Und da kann ich auch ein Beispiel bei steuern. Zu DDR Zeiten im Jahr 1986 mit Geschick einen Außenwandheizer (Ofen ) Stadtgas bekommen . Die zuständige Genossenschaft baute den Außenwandheizer an . Bei der Inbetriebnahme beanstandete ich das defekte Glas vor der Zündelektrode . Der Chef war der meinung , das gesplitterte Glas macht nichts aus. Mir wurde erklärt wie der Ofen zu Zünden ist . Alles getestet , funktionierte . Am Abend dann den Ofen versucht zu Zünden . Den Gasstellknopf gedrückt und den Zündknopf gedrückt . Der Funke war zu sehen , aber der Ofen ging nicht an . So habe ich den Zündknopf gedrückt und gezündet . Dann gab es einen jämmerlichen Knall . . Das Schutzgitter lag über 20 Meter in Nachbarsgarten . Die Emaille vom Ofen knisterte noch am anderen Tag . Die Außenhülle des Ofens war im 9 Monat schwanger . Am anderen Tag war dann Auflauf bei mir im Haus .. Ursachenermittlung . Der Ofen hatte innerlich einen Transportschaden . Auf der Flammenleiste lag ein abgefallenes Blech ,das die Flammenbildung verhinderte . Alles Gas im Brennerraum hat sich gesammelt und dann mal entzündet . Zum Glück ist nur der Ofen hinüber gewesen . Die Nachbarn wunderten sich über den Knall . Ofen wurde erneuert , der ist noch heute in Betrieb . 2025 wird er nicht mehr erleben .
 

Aruba

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Es gibt 2 Typen von Menschen, wenn es um Sicherheit geht, was man am Beispiel Sicherheitsgurt sehr gut erklären kann:

1. Ich schnalle mich an, weil es Vorschrift ist. Weil es das Gesetzt so will. Weil ich keine Strafe zahlen möchte. Weil ich zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn meinen Mitfahrern etwas passiert. Weil ich keine Punkte in Flensburg möchte. Weil die Polizei das kontrolliert. Weil mich jemand Anzeigen könnte. Weil ich nicht erwischt werden möchte. Weil eben StVO Paragraph sowieso. Weil ich eben Angst habe. Und wer nicht so denkt, den Beleidige ich einfach

2. Ich schnalle mich an, weil mein Leben mir es wert ist und ich meine Mitfahrer liebe

Und welches bist Du? Was lesen wir oben?
Zu 2. Ich möchte nun nicht unbedingt behaupten das ich meinen Arbeitskollegen der bei mir Mitfahrer ist liebe.
 

ichmagswarmundkuschelig

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Habe nochmal mit der Heizungsfirma wegen der Rechnung über 440 EUR telefoniert.
Der "Junkers Wartungssatz" (Zündelektrode, Brennerdichtung) würde eben 145 EUR kosten (netto). Der Wartungssatz würde auch bei jeder jährlichen Wartung anfallen.
 

Aruba

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Schon mal bei anderen Firmen oder direkt bei Hersteller nachgefragt, ob das mit dem Wartungssatz wirklich so ist ?? Fragen kostet angeblich nichts. Kann ja sein das der Hersteller das so vorschreibt. Beim KFZ z. B. wird die Inspektion nach Vorgaben des Herstellers abgearbeitet meine ich zu glauben.
 

ichmagswarmundkuschelig

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Mein Zweifel an der Korrektheit der Rechnung hat sich vor allem auf diesen Artikel von 2022 gestützt
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tricotrac

tricotrac

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Dieser Artikel hat deutliche Inhaltsdefizite. Gasthermen bedürfen nach dem Arbeitsblatt G 600 des Deutschen-Verein-Gas-Wasserfachs ( unter Fachleuten auch als Technische-Regeln-Gas-Installation bekannt) entweder jährlich oder nach Herstellervorgabe. Also sind die Wartungszeiträume klar und fest definiert.
Verbindlich ist die Kontrolle der Abgaswege ; der Raumluftversorgung und der Einhaltung der gesetzlichen vorgaben zur Abgasverlustmessung.
Die Zeiträume richten sich nach den technischen Ausstattungen der Feuerstätten bei Heizwerttechnik jährlich ; bei Brennwerttechnik alle 2 Jahre oder wenn das Brennwertgerät selbstüberwachend ist alle 3 Jahre.
Weitere rechtliche Vorgaben sind die Pflicht zu Wartung durch die Nieder-Druck-Anschluss-Verordnung (Paragraph 13 ; Absatz 2). Diese erkennt jeder Anschlussnehmer bei seinem Gasgrundversorger (Netzbetreiber) durch den Antrag auf Gasversorgung durch seinen Liefervertrag an.
Weitere gesetzliche vorgaben entstehen aus dem Paragraph 823 des BGB. Der im allgemeinen als "Verkehrssicherungspflicht" bekannt sein sollte.
diese Pflicht betrifft in erster Linie den oder die Haus- oder Wohnungseigentümer. dieser kann dieser Verpflichtung nur nachkommen, in dem er oder sie die häusliche Gasinstallationsanlage (dazu gehören auch Gasgeräte aller Art) durch eine sachkundige Person prüfen lässt.
Nach dem Paragraph 536 BGB ist ein Vermieter außerdem verpflichtet, die vermietete Sache dem Mieter in einem zum Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten, was regelmäßig nur durch eine Überprüfung geschehen kann. Die Überprüfung hat durch eine sachkundige Person " in der Regel also durch einen Gas- und Wasserinstallateur ( heute Anlagenmechaniker SHK)" zu erfolgen.

Der letzte Satz ist völliger Unfug, da die Preise regional recht unterschiedlich ausfallen.

Im Beitrag # 41 hatte ich das bereits schon mal auseinander gedröselt. Der TE hat das anscheinend nicht registriert.
 

CalibraTraum

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Das ist soviel Pflicht wie ein Systemtrenner.
Mal dir die Welt wie du sie brauchst.
Keine einzige Gastherme in meinem Bekanntenkreis geschweige denn die HB sehen eine jährliche Prüfung als Pflicht an.

Du hättest das gerne so, aber was du willst, und wie die Realität ist, sind zwei paar Schuhe

95% machen es anscheinend falsch, nur du nicht.

Wenn es Pflicht wäre, was sind die Konsequenzen? Keine, richtig.
Deshalb ist es keine Pflicht
 
tricotrac

tricotrac

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Du kannst mich mal ! Du bist ein notorischer Ignorant. Und wieder ab in die Versenkung mit dir.
 

Aruba

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Bei meiner Anlage ist dieses zu lesenScreenshot_20240305_161523_Drive.jpg
 
Thema:

Wartungskosten für eine Gastherme?

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