Wartungskosten für eine Gastherme?

Diskutiere Wartungskosten für eine Gastherme? im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Aus Erfahrung stimme ich rechenzwo uneingeschränkt zu 😁

Blaupause00

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Aus Erfahrung stimme ich rechenzwo uneingeschränkt zu 😁
 
tricotrac

tricotrac

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Auch muss das nicht jährlich sein.
Sondern ? Was ist die Herstellervorgabe ? Schon mal in die TRGI geschaut und nachgelesen ? Wer kommt für die zusätzlichen Kosten auf, wenn während der Vertragszeit das Gasgerät beim Anlagenbetreiber ausfällt ?
Ich habe mal ein Foto von Elektroden angehängt, die 24 Monate Wartungszeitraum nach Herstellervorgabe nicht überstanden haben. Und das ist vielfach vorgekommen.
 

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Hinnerk

Guest
Du kannst mich mal ! Du bist ein notorischer Ignorant. Und wieder ab in die Versenkung mit dir.
Nur gut dass du mir das nicht gesagt hast. Mein Gott, dich als Nachbarn zu haben muss schon schlimm sein. Ein paar Häuser weiter wohnt in unserer Straße einer der das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz (gibts für jedes Bundesland) fehlerfrei aufsagen kann und mit seinen Nachbarn ständig Streit wegen zu hoher Hecke oder Zaun, Laub vom Baum des Nachbarn, zu lautem Rasenmäher, Grenzabständen und vielen anderen Dingen hat. Der Streitschlichter bzw. Schiedsmann des Amtsgericht hat da ständig zu tun. Wie kommt es nur, dass mich der mann an dich erinnert? :rolleyes:
 

CalibraTraum

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Die Autohersteller schreiben auch den Service vor.
Muss ich den nun machen, bin ich verpflichtet? Nein! Also…
In der Garantie mag das zwecks Kulanz noch vertretbar sein. Aber jedem das seine…
 

Techniker 2

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Obsoleszenz bezeichnet die Alterung eines Produktes, das kann natürlich oder künstlich sein. Das führt in der Folge dazu, dass das Produkt nicht mehr für den gewünschten Zweck eingesetzt werden kann.

So etwas ist bei diesen Geräten recht häufig anzutreffen, aber in diesen Fall ist doch noch ein Zündfunke zwischen den Elektroden möglich, das kann doch so bleiben, bis die Störlampe dort kommt..

1709659001190.jpeg
 

Hinnerk

Guest
Sondern ? Was ist die Herstellervorgabe ? Schon mal in die TRGI geschaut und nachgelesen ? Wer kommt für die zusätzlichen Kosten auf, wenn während der Vertragszeit das Gasgerät beim Anlagenbetreiber ausfällt ?
Ich habe mal ein Foto von Elektroden angehängt, die 24 Monate Wartungszeitraum nach Herstellervorgabe nicht überstanden haben. Und das ist vielfach vorgekommen.
Ich glaube, du willst uns hier einen Bären aufbinden. So wie die von dir gezeigte angeblich zwei Jahre in Gebrauch befindliche Zündelektrode sah meine nach 22 Jahren in meiner Vitodens 300 nicht aus. Und dies obwohl die Therme hoffnungslos überdimensioniert war und wie blöd taktete. Leider habe ich davon kein Bild. Hier aber ein Foto der Zündelektrode meiner Wolf nach exakt einem Jahr Laufzeit. Und die soll gewechselt werden? Ich glaube mein Hamster jodelt. Die könnte ich als neu an den Mann bringen.
Zugegeben, ich habe einmal mit dem Putzlappen drübergewischt.

Zündelektrode.jpg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Heizungsdoc

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Sondern ? Was ist die Herstellervorgabe ? Schon mal in die TRGI geschaut und nachgelesen ? Wer kommt für die zusätzlichen Kosten auf, wenn während der Vertragszeit das Gasgerät beim Anlagenbetreiber ausfällt ?
Ich habe mal ein Foto von Elektroden angehängt, die 24 Monate Wartungszeitraum nach Herstellervorgabe nicht überstanden haben. Und das ist vielfach vorgekommen.
Ich hab in den letzten 30 Jahren nicht mehr wie 5 Zündelektroden gewechselt und selbst die gingen noch. Zusätzliche Kosten gleich null. Irgendetwas stimmt wohl mit euren Heizgeräten nicht.
 

Aruba

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Streitet euch nicht, dafür ist das Leben zu kurz.
 

rechenzwo

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Ich bin begeistert über die Einigkeit der Experten.
Also in der Wartungsanleitung meines Gerätes steht wörtlich: "...empfehlen wir... mit jährlicher Inspektion und bedarfsabhängiger Wartung."
Das heißt, die Inspektion mach ich, die Wartung bestell ich, wenn es mir nötig scheint, und von Pflicht steht da garnix.

Und die hier aufgeführten Schadensfälle beunruhigen mich auch nicht wirklich. Einer mußte seine Türen wieder schließen, einem ist ein DDR-Ofen explodiert, der schon bei Auslieferung kaputt war. Das überleb ich auch noch.

Stelle dir vor, das ist nach der TRGI sogar verpflichtend. In Wohngebäuden muss die Gasleitung mit all ihren Armaturen auf Funktion und Dichtheit
Hallo tricotrac, ich beziehe mich mal auf Deinen Post #41, der ja noch halbwegs sachlich war. Ich zitiere ihn nicht komplett wegen der Übersichtlichkeit.

Also daß größere Anlagen ein größeres Gefahrenpotential haben ist schon klar, und daß beim Camping mal was undicht wird kann ja sein, aber hier ging es ja nur um die Gasthermen, die viele an der Wand hängen haben.

Ich habe Deine Ausführungen sehr wohl ernst genommen und bezweifle auch nicht, daß es hierzulande die ganzen Vorschriften gibt, die Du aufführst, aber ich habe keinen gefunden, der je so eine Gasdichtigkeitsprüfung hätte machen lassen. Wir reden hier über Häuser mit 1-5 Wohneinheiten, nicht das Du jetzt mit Hochhäusern kommst.
Je mehr ich hier mitlese (auch bei anderen Themen), desto mehr habe ich den Eindruck, daß es eine große Diskrepanz zwischen dem, was Du als Idealzustand beschreibst und dem was tatsächlich stattfindet, gibt. Und zwar in vielerlei Hinsicht. Sowohl der Schornsteinfeger verfolgt hier bei mir eher pragmatische Ansätze als auch der Flaschner. Während Du hier manchmal auf der Fachbetriebspflicht bestehst, schmeißen andere einem die Ersatzteile einfach in den Briefkasten.
Hast Du eigentlich das Personal, um bei allen Kunden alle Vorschriften akribisch einhalten zu können? Manches von dem was ich selbst mache, mache ich nicht aus Geiz, sondern weil ich nicht ein halbes Jahr warten will bis sich ein Handwerker hierher bequemt.

Überdies frage ich mich, wer hat eigentlich die Zeit, um alle Vorschriften auch nur lesen zu können. Ein Haus besteht ja nicht nur aus der Heizung. Da ist ja noch Wasser, Strom, Fernsehempfang, etc. und nirgendwo mangelt es an Vorschriften.
Neulich habe ich mir mal wieder eine solche angetan bezüglich des Errichtens einer Satellitenempfangsanlage. So viel Potentialausgleiche wie da aufgeführt werden, haben wir früher nicht mal in Hochhäusern oder Wohnblocks eingebaut, und das hat auch funktioniert.

Was ich damit sagen will ist, ich bleibe beim pragmatischen Ansatz und nehme Deine Einlassungen als ergänzenden Gedankenanstoß.
 

seeigel

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Ich höre immer Auto und Heizung
Beim Auto prüft der TÜV, ob alles Ok ist. Die Wartung spielt keine Rolle
Der Kaminfeger kommt doch jährlich zum Messen und Kehren.
Müsste da nicht der prüfen ob alles OK ist?
 
tricotrac

tricotrac

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Du hast dich verzählt. Hol die Brille. Ich schrieb 5.
Ich habe dir eines als eigenes dazu addiert. Bei dem passiert doch nix. Oder ist das bei dir wie beim Schuster ? Der hat bekanntlich selber auch die schlechtesten Schuhe.
 

rechenzwo

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Müsste da nicht der prüfen ob alles OK ist?
Das kommt noch erschwerend hinzu. Da schickt die Obrigkeit jemand, der für Geld Aufkleber auf das Gerät klebt, und dann soll es trotzdem eine Gefahr darstellen, wenn man nicht noch einen bezahlt, der Elektroden wechselt.
Ich hab langsam den Verdacht, die Geräte sind wartungsfrei, aber keiner traut es sich zu sagen 😆
 
tricotrac

tricotrac

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Müsste da nicht der prüfen ob alles OK ist?
Möchte der ein oder andere Kaminfeger bestimmt gerne mitmachen. Leider keine berufliche Befähigung dazu. War mal vor ca. 15 Jahren im Gespräch, das die Schornies die Dichtheit der Gasgeräte und Gasanlagen mit überprüfen sollten. Der Vorschlag verschwand so schnell wieder, wie der aufgetaucht ist.
 

rechenzwo

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War mal vor ca. 15 Jahren im Gespräch, das die Schornies die Dichtheit der Gasgeräte und Gasanlagen mit überprüfen sollten.
Was prüft der dann mit dem Ding mit dem Schwanenhals, mit dem er immer um das Gerät rumfuchtelt?
 
Thema:

Wartungskosten für eine Gastherme?

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