Techniker 2
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Hast du auch einen Link für die neuen Strom und Gaspreise? Welcher Anbieter ist das?Ich bin auch ein Wechselfreund (gewesen).
Hab jetzt vor 7Wochen meinen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit beim alternativen Stromanbieter (24,58cent) gekündigt. Dadurch komme ich automatisch zum 01.07. in einen höheren Ersatzversorgungtarif für 3 Monate (43,86cent). Danach in den Normaltarif (25,96cent). Der Preis ist aber in Ordnung.
Vorteil ist der Wegfall der EEG Umlage und der teurere Ersatztarif liegt etwa auf dem Niveau der gündtigen alternativen Anbieter. Die Grundgebühr ist sogar niedriger.
Im Herbst läuft auch der 24 monatige Gasvertrag (4,94cent)aus. Das wird unangenehmer, da das Gleiche zu Beginn der Heizperiode passiert ...mit dem Ersatztarif (18,77cent). Danach Normaltarif mit Stand heute (8,47cent).
Aber das ist eben der Preis für "Spekulationsgeschäfte".
Natürlich ist das OK. Über die Gesetzgebungskompetenz wirkt der Staat ständig auch in bestehende Verträge ein.Rechtlich wirft sich freilich die Frage auf, ob es zulässig und überhaupt wirksam ist, wenn Staat in bestehende privatrechtliche Verträge hineinwirkt.
In welche konkret?Über die Gesetzgebungskompetenz wirkt der Staat ständig auch in bestehende Verträge ein.
Da stimme ich Dir in der Sache zu, nur ist die Konklusion falsch. Denn dann könnte allenfalls die Vertragspartei "Versorger" eine Anpassung unter Umständen verlangen, nicht aber ein am Vertrag nicht beteiligter Dritter (der Staat) in den Vertrag hineinwirken.Es gibt aber selbstverständlich auch Szenarien die so unwahrscheinlich sind, dass man davon ausgehen kann, das diese nicht bedacht worden sind. Eine tatsächliche Gas-Knappheit kann man ggf. darunter fassen.
Gegenfrage: In welche denn nicht? Zu jedem Mietvertrag oder auch zu Kaufverträgen gibt es beispielsweise ständig gesetzliche Neuregelungen. Gerade bei Dauerschuldverhältnissen wie Mietverhältnissen wirken die meisten Änderungen direkt in laufende Verträge hinein. Der Bankensektor wird ständig neu reguliert, auch hier gelten die meisten Regelungen auch für Bestandsverträge.In welche konkret?
Der Staat wirkt auch hier nicht direkt in den Vertrag hinein. § 24 Abs. 1 EnSiG gibt dem Energieversorgern ein Preisanpassungsrecht, wenn der Staat bestimmte Voraussetzungen feststellt. Die Preisanpassung macht weiterhin der Gasversorger. Er muss es nicht, er kann es lediglich.Da stimme ich Dir in der Sache zu, nur ist die Konklusion falsch. Denn dann könnte allenfalls die Vertragspartei "Versorger" eine Anpassung unter Umständen verlangen, nicht aber ein am Vertrag nicht beteiligter Dritter (der Staat) in den Vertrag hineinwirken.
Es muß "kontrahieren" heißen. Im übrigen dürfen die Vertragsparteien vereinbaren was immer sie wollen, so lange es gegen kein gesetzliches Verbot verstößt.Der Staat bestimmt eben die Spielregeln, auf deren Grundlage dann die Vertragsparteien "frei" kontraktieren können.
Das ist so überflüssig wie ein Kropf, da es bei Störung der Geschäftsgrundlage auch ohne zusätzliche Regelungen schon immer möglich gewesen ist.Der Staat wirkt auch hier nicht direkt in den Vertrag hinein. § 24 Abs. 1 EnSiG gibt dem Energieversorgern ein Preisanpassungsrecht, wenn der Staat bestimmte Voraussetzungen feststellt. Die Preisanpassung macht weiterhin der Gasversorger. Er muss es nicht, er kann es lediglich.
Nö, beide Begriffe sind üblich. Da Kontrahieren aber auch das Zusammenziehen von Muskeln bezeichnet, nutze ich lieber Kontraktieren.Es muß "kontrahieren" heißen.
Ergänze: Oder es sich um nicht abdingbare Regelungen handelt.Es muß "kontrahieren" heißen. Im übrigen dürfen die Vertragsparteien vereinbaren was immer sie wollen, so lange es gegen kein gesetzliches Verbot verstößt.
Möglicherweise ja. Aber die konkrete Regelung schafft Rechtsicherheit. Außerdem kann die Legislative so bestimmen und muss sich nicht auf die Judikative verlassen, dass sie in Ihrem Sinne entscheidet. Der Gesetzgeber kann so einen Rahmen vorgeben, der ihm politisch passt.Das ist so überflüssig wie ein Kropf, da es bei Störung der Geschäftsgrundlage auch ohne zusätzliche Regelungen schon immer möglich gewesen ist.