Zumindest danke ich Andreas. Seinen Argumenten kann ich zu 100% folgen. Ich finde es trotzdem schade, daß KarlZei immer nur auf §555a BGB verweist, aber nicht einmal konkret wird, ob eine zusätzlich Wartung notwendig ist. Noch einmal die Eckdaten.
- Neubau und Inbetriebnahme Feb. 2020.
- Erste Wartung 08.10.2020.
- Ankündigung 2. Wartung zum 25.11.2020.
- Info: Junkers schreibt zur Systemgarantieerhaltung vor: dass die Gesamtanlage jährlich einer sachgerecht durchgeführten Wartung unterzogen wird. Zwischen den einzelnen Wartungen dürfen in jedem Fall nicht mehr als 16 Monate liegen.
Die Heizung scheint keinerlei Fehlfunktion zu haben. Auch ist mir nicht bekannt, daß ein Schaden von der Heizung ausgehen könnte.
Es kommt mir vor als wenn KarlZei sagen will, was notwendig ist, entscheidet aufgrund von §555a BGB immer der Vermieter.
Das kann natürlich sein, denn der Chefingenieur der Verwaltung hatte sich einmal geäußert, daß die Serviceintervalle von der Verwaltung bestimmt werden. Ob das seine Entscheidung ist oder die des Vorstandes und der Aufsichtsrat das gebilligt hat, weiß ich nicht. Die Probleme mit der Heizung sind ja bekannt und wir hatten auch einen Beschwerdebrief an den Aufsichtsrat geschrieben, der ja bis heute nicht geantwortet hatte.
Was ist eine rechtzeitige Bekanntgabe? Am 08.10.2020 hatte niemand einen Termin genannt und die Handwerker standen einfach vor der Tür (§ 555a Abs. 2 BGB). Am Samstag kam ein Brief und die Wartung sollte in 4 Tagen durchgeführt werden. Ist das alles zumutbar? Ich finde das ungeheuerlich und ich fühle mich von der Verwaltung und dem Fachbetrieb regelrecht belästigt.
Die Firmen werden übrigens immer selbst vorstellig und sagen, „wir sind durch die Baugenossenschaft beauftragt“, ob das wirklich so ist, können wir als Mieter nicht überprüfen. Ich denke, die bekommen jede Rechnung bezahlt wo ein Autogramm eines Mieters zu lesen ist.
Ich werde berichten, ob morgen Antwort von der Baugenossenschaft vorliegt.