Andreas1956
Experte
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- 18.11.2018
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Noch einmal: Bußgelder können NICHT auf die Mieter umgelegt werden.
Ihr sollt auch nicht klagen damit die Wohnung gesperrt wird, sondern klagen damit Euch eine Wohnung geliefert wird, die vertragsgemäß ist. Im gegenwärtigen Zustand ist nicht von einem solchen Zustand auszugehen, da Ihr faktisch eine Wohnung ohne zu benutzende Heizung habt, die der Bezirksschornsteinfeger jederzeit sperren kann und - wenn er sein hoheitliches Amt ernst nimmt - sogar sperren muß. Dazu solltet Ihr freilich versuchen, eine schriftliche Erklärung des zuständigen Bezirksschornsteinfegers an die Hand zu bekommen, aus der sich ergibt, daß die vorhandene Heizung nicht abgenommen wurde.
Euch ist anscheinend nicht bewußt, daß der Bezirksschornsteinfegermeister unter Amtshilfe durch die Bauordnungsbehörde Eure Wohnung mangels Beheizbarkeit jederzeit (!) als Wohnraum sperren lassen kann. Dagegen könntet Ihr gar nichts machen, kein Mensch kann von Euch verlangen, auf so einem Schleudersitz zu leben, nur weil der VM seine Arbeit nicht macht. Und um Deine konkrete Frage eindeutig zu beantworten: Ja, es ist mein Ernst. Durch die Klage gegen den VM kommt es nicht zur Sperrung der Wohnung, sondern die Klage zielt auf das genaue Gegenteil, die Herstellung eines Zustands, in dem die Wohnung nicht von einer Sperrung bedroht wird, was sie Stand heute aber ist.
Ihr sollt auch nicht klagen damit die Wohnung gesperrt wird, sondern klagen damit Euch eine Wohnung geliefert wird, die vertragsgemäß ist. Im gegenwärtigen Zustand ist nicht von einem solchen Zustand auszugehen, da Ihr faktisch eine Wohnung ohne zu benutzende Heizung habt, die der Bezirksschornsteinfeger jederzeit sperren kann und - wenn er sein hoheitliches Amt ernst nimmt - sogar sperren muß. Dazu solltet Ihr freilich versuchen, eine schriftliche Erklärung des zuständigen Bezirksschornsteinfegers an die Hand zu bekommen, aus der sich ergibt, daß die vorhandene Heizung nicht abgenommen wurde.
Euch ist anscheinend nicht bewußt, daß der Bezirksschornsteinfegermeister unter Amtshilfe durch die Bauordnungsbehörde Eure Wohnung mangels Beheizbarkeit jederzeit (!) als Wohnraum sperren lassen kann. Dagegen könntet Ihr gar nichts machen, kein Mensch kann von Euch verlangen, auf so einem Schleudersitz zu leben, nur weil der VM seine Arbeit nicht macht. Und um Deine konkrete Frage eindeutig zu beantworten: Ja, es ist mein Ernst. Durch die Klage gegen den VM kommt es nicht zur Sperrung der Wohnung, sondern die Klage zielt auf das genaue Gegenteil, die Herstellung eines Zustands, in dem die Wohnung nicht von einer Sperrung bedroht wird, was sie Stand heute aber ist.