Verkleidung der neusten Heizwertheizung von Junkers mit offenen Anschlüssen?

Diskutiere Verkleidung der neusten Heizwertheizung von Junkers mit offenen Anschlüssen? im Junkers-Bosch Forum im Bereich Heizungshersteller; Noch einmal: Bußgelder können NICHT auf die Mieter umgelegt werden. Ihr sollt auch nicht klagen damit die Wohnung gesperrt wird, sondern klagen...
Andreas1956

Andreas1956

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Noch einmal: Bußgelder können NICHT auf die Mieter umgelegt werden.

Ihr sollt auch nicht klagen damit die Wohnung gesperrt wird, sondern klagen damit Euch eine Wohnung geliefert wird, die vertragsgemäß ist. Im gegenwärtigen Zustand ist nicht von einem solchen Zustand auszugehen, da Ihr faktisch eine Wohnung ohne zu benutzende Heizung habt, die der Bezirksschornsteinfeger jederzeit sperren kann und - wenn er sein hoheitliches Amt ernst nimmt - sogar sperren muß. Dazu solltet Ihr freilich versuchen, eine schriftliche Erklärung des zuständigen Bezirksschornsteinfegers an die Hand zu bekommen, aus der sich ergibt, daß die vorhandene Heizung nicht abgenommen wurde.

Euch ist anscheinend nicht bewußt, daß der Bezirksschornsteinfegermeister unter Amtshilfe durch die Bauordnungsbehörde Eure Wohnung mangels Beheizbarkeit jederzeit (!) als Wohnraum sperren lassen kann. Dagegen könntet Ihr gar nichts machen, kein Mensch kann von Euch verlangen, auf so einem Schleudersitz zu leben, nur weil der VM seine Arbeit nicht macht. Und um Deine konkrete Frage eindeutig zu beantworten: Ja, es ist mein Ernst. Durch die Klage gegen den VM kommt es nicht zur Sperrung der Wohnung, sondern die Klage zielt auf das genaue Gegenteil, die Herstellung eines Zustands, in dem die Wohnung nicht von einer Sperrung bedroht wird, was sie Stand heute aber ist.
 

Werner1980

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1. Ich weiß nicht, ob eine Genehmigung vorliegt, weil ich 2 unterschiedliche Antworten habe.
2. Warum sollte uns jemand auf die Straße befördern??
a) Wenn keine Genehmigung vorliegt, kann doch das Gas abgeschaltet werden, warum und auf welcher Grundlage dürfen wir unsere Wohnung nicht betreten?
b) Der Bezirksmeister wollte doch kommen, wo ist denn jetzt das Problem???
Er kann doch nicht die Wohnung sperren, wenn er es vermutlich versäumt hat, die Heiung abzunehmen? Dafür waren ja schließlich 6 Monate Zeit.
 

Werner1980

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PS: Die Bußgelder werden vom Betriebsvermögen gezahlt. Die Einnahme der Genosssenschaft sind die Mieten, also müssen doch letztendlich die Mieter für die Bußgelder aufkommen, wenn niemand persönlich verantwortlich gemacht werden kann.
 
Andreas1956

Andreas1956

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1. Ich weiß nicht, ob eine Genehmigung vorliegt, weil ich 2 unterschiedliche Antworten habe.
Aber nicht von der selben Stelle. Maßgeblich ist hier allein die Auskunft des Bezirksschornsteinfegermeisters, weil allein dieser dafür zuständig ist, den Betrieb einer Feuerungsanlage zu genehmigen. Hat er eine neue Heizung nicht genehmigt, ist deren Betrieb nicht statthaft.

2. Warum sollte uns jemand auf die Straße befördern??
Wenn eine Wohnung Mängel aufweist, die der Nutzung einer Wohnung sachlich oder rechtlich entgegenstehen, handelt es sich um keine Räume (mehr), die man als Wohnung benutzen darf. Eine Wohnung in Deutschland bedarf einer Heizung, ist eine solche entweder gar nicht vorhanden, oder aus welchen Gründen auch immer nicht benutzbar, dann fehlt dieser Wohnung die notwendige Heizung. Damit ist die Wohnung bis zur Behebung des Mangels keine Wohnung mehr, folglich darf darin auch nicht gewohnt werden.

a) Wenn keine Genehmigung vorliegt, kann doch das Gas abgeschaltet werden
Das Abstellen der Gasversorgung ist Angelegenheit des Gasversorgers, dieser ist nicht primär dafür zuständig sich darum zu kümmern, daß das Gas in einer zugelassenen Feuerungsanlage verbrannt wird. Dafür ist der Hauseigentümer verantwortlich.

b) Der Bezirksmeister wollte doch kommen, wo ist denn jetzt das Problem???
Er kann doch nicht die Wohnung sperren, wenn er es vermutlich versäumt hat, die Heiung abzunehmen? Dafür waren ja schließlich 6 Monate Zeit.
Vermuten kann man viel. Es kann auch so sein, daß der Hauseigentümer einfach eine neue Heizung hat installieren lassen und sich um die Meldung und Abnahme nicht gekümmert hat. Für diese Obliegenheitsverletzung seitens des Hauseigentümers ist nicht der Schorni verantwortlich, gleichwohl hat er die rechtlichen Möglichkeiten, gegen eine illegal betriebene Anlage vorzugehen und sie stillzulegen. Daß auch Euer Bezirksschornsteinfeger nicht gerade auf Zack ist, ändert daran nichts. Der Betreiber / Eigentümer einer Feuerungsanlage ist dafür verantwortlich, daß er nur Anlagen nutzt oder nutzen läßt, die abgenommen sind. In Deinem Falle wird offenbar eine nicht abgenommene Anlage benutzt und damit widerrechtlich gehandelt. Das kann nicht nur ein drastisches Bußgeld bedeuten, bei der Umwelt und dem Brandschutz versteht man keinen Spaß, sondern auch eine Stillegung.

Das mußt Du Dir ähnlich vorstellen wie eine Hauptuntersuchung beim Auto, hat das Auto keinen TÜV, darf man es nicht benutzen. Zwar wären z. B. TÜV oder DEKRA für die Durchführung der HU zuständig, aber darum kümmern daß der Wagen und der Prüfer zusammen kommen, muß sich der Fahrzeugbesitzer.
 
Andreas1956

Andreas1956

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PS: Die Bußgelder werden vom Betriebsvermögen gezahlt. Die Einnahme der Genosssenschaft sind die Mieten, also müssen doch letztendlich die Mieter für die Bußgelder aufkommen, wenn niemand persönlich verantwortlich gemacht werden kann.
Mir ist der genaue rechtliche Status des Vermieters noch nicht ganz klar. Du berichtest von einem Reihenhaus, da es nicht Dir gehört, kommen vordergründig zwei Optionen in Betracht. Entweder handelt es sich tatsächlich um eine Genossenschaft, dann wärest Du nicht nur Mieter, sondern Teilhaber und Mitglied der Genossenschaft. Oder wir haben es mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu tun, die sich aus mehreren Eigentümern zusammensetzt, denen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ganz bzw. anteilig gehören. Diese wiederum können dann ihre Wohnung(en) auch an Dritte vermieten. Mit was genau haben wir es denn nun zu tun, bist Du Mitglied einer Genossenschaft mit Anteilen am Genossenschaftsvermögen, oder Mieter einer Wohnung aus einer WEG? Und wer verwaltet die Wohnungen?
 

Werner1980

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Hallo!

Die Sache ist jetzt wohl endlich beendet. Ursprünglich ging es mal um eine Heizungsverkleidung, die Erwartungen waren wohl zu hoch. Hier mein Schlußbericht.

Auf Nachfrage: Es handelt sich um eine Baugenossenschaft. Diese hat eigene Angestellte und betreibt auch die Verwaltung. Für bestimmte Arbeiten gibt es Serviceverträge. Mit Heizungsfirmen hat die Baugenossenschaft mindestens 4 vertraglich gebunden. Die anderen Heizungsfirmen scheinen sehr gut zu sein und reell zu arbeiten.

1. Vermieter/Baugenossenschaft

Der Vermieter wollte die Sache nicht aufklären, ob die Heizung abgenommen wurde oder nicht. Eine Rechnung oder einen Prüfbericht wollte dieser nicht vorlegen. Auch der aktuelle Bezirksschornsteinfegermeister wollte oder hatte sich mit dem Vermieter nicht in Verbindung gesetzt.

2. Bezirksschornsteinfegermeister

Der Schornsteinfeger war da und hatte die Anlage in 20 Minuten „abgenommen“. Er bemängelte das Abgasrohr, was seiner Ansicht nach nicht geht. Er schien sehr genervt zu sein. Trotzdem hatte ich ihn noch darauf angesprochen, weshalb eine funktionierende, 6 Jahre alte Heizung denn gegen eine neue getauscht und dann auch noch in der Küche installiert wurde. Klar war die Frage blöd, denn darauf hat er ja keinen Einfluß. Aber er zeigte sich überzeugt von dem WW-Speicher, was ja so komfortable und energiesparend ist. Meine Frau mußte dann natürlich sagen und ich stimme ihr zu 100% zu, was daran Luxus sein soll, wenn dieser wertvoller Platz in der Küche raubt und man bei 60 Grad WWS-Speicher-Temperatur nur 11 Minuten warm duschen kann und bei der alten Anlage dieses praktisch unbegrenzt möglich war. Hinsichtlich des WWS meinte der Schornsteinfeger noch, daß dieser ja ständig die Temperatur hält und man deshalb sehr viel Geld sparen würde. Wie dem auch sein, mit seinen Worten konnte ich nichts anfangen, denn wenn der Speicher auf 60 Grad steht, sinkt die Temperatur nach 2 Stunden auf 45 Grad, wenn die Heizung aus ist und nicht ständig das Wasser erneut erhitzt wird. Daß die WW-Speicher-Ladeleitungen nach EnEV zu dämmen sind, davon hatte er noch nie etwas gehört. Das war es dann schon. Der Vermieter wurde informiert, daß die Heizung abgenommen wurde.

3. Wartung

Ohne Termin erschien heute die Wartungsfirma. Völlig überrumpelt hatte meine Frau sie dann auch gleich reingelassen, obwohl die Herren gar keine Maske trugen und das trotz, daß wir Corona-Hotspot sind.

Die Baugenossenschaft ist laut eigenen Angaben stets auf die Wirtschaftlichkeit bedacht und auf die Frage hin, weshalb die Heizungsfirma heute denn einfach unangemeldet kommen erhielt ich als Antwort, weil sie nur noch heute hier sind und sonst Extrakosten für die Anfahrt entstehen würden. Ich verstehe das nicht, denn ein Fahrzeug von dieser Firma sieht man mindestens 3 mal die Woche hier. „Das sind unsere Kollegen“ hieß es, „die machen nur Reparaturen und Neuinstallationen, wir machen nur Wartung“. Klar, hatte ich sofort verstanden, was die meinten (Ironie).

So, was haben die Typen gemacht. Einer von den beiden hat gar nichts gemacht. Nicht mal Handlanger.

11 Minuten: Verkleidung abmachen, Brennkammer öffnen, saugen, verschließen.
8 Minuten: Emissionsmessung.
9 Minuten: Stundenzettel ausfüllen.

Zusammenfassung:

Die Firma war also 28 Minuten da. Der Stundenzettel hätte auch während der Emissionsmessung ausgefüllt werden können. Die Arbeit hätte von einer Person in 19 Minuten gemacht werden können, aufgeschrieben wurden aber 120 Minuten Arbeitszeit für eine kleine und neue Etagenheizung. Nicht schlecht finde ich. Ich rechne mit mindestens 210 Euro für die Wartung.

Danke an Euch:

Ich habe in den letzten Monaten viel gelernt und bedanke mich für die Beteiligung und Hilfe. Letztendlich weiß ich aber nicht, was ich anders hätte machen können und müssen, um der Problematik gleich entgegenzuwirken. Wahrscheinlich liegt alles nur an der Wohnung, die hätte einfach nicht bezogen werden dürfen.

Besten Dank und Grüße,


Werner
 
Dr Schorni

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Ein Drama und fassungsloses FALSCH-Handeln scheinbarer Fachleute ohne ENDE! Um das arme arme Internet zu entlasten beschränke ich mich mal nur mit der Beurteilung der schwarzen Voll-PFEIFE:
Der Schornsteinfeger war da und hatte die Anlage in 20 Minuten „abgenommen“.
Ein Mitarbeiter kann und DARF keine baurechtliche Abnahme durchführen! BETRUG!
Er bemängelte das Abgasrohr, was seiner Ansicht nach nicht geht.
Dann MUSS er eine schrifliche Mängelmeldung mit Rechtsbezug, Begründung und Abhilfe samt verbindlicher Frist SCHREIBEN - oder die dumme Fresse halten, an diesem Rohr ist außer Optik NICHTS mangelhaftes dran (leider!)
Er schien sehr genervt zu sein.
Seinen psychischen Zustand hat er zu unterdrücken und zu kontrollieren, das interessiert niemanden. ICH habe mich ja auch im Griff HimmelkreuzDonnerwetternochmalaberauch...
Aber er zeigte sich überzeugt von dem WW-Speicher, was ja so komfortable und energiesparend ist
Ist er ausgewiesener Gebäude-Energieberater oder hat er nachweislich sanitärseitige Grundkenntnisse? Komfort und Energieeinsparung schließen sich in weiten Bereichen gegenseitig aus - so wie bei ihm Intelligenz und Gelabere.
Hinsichtlich des WWS meinte der Schornsteinfeger noch, daß dieser ja ständig die Temperatur hält und man deshalb sehr viel Geld sparen würde.
Text siehe vorgehend. Ja, es ist ja allgemein bekannt, dass sich so ein WW-Speicher selbst erwärmt, rein von intellektueller Energie dieses Schornsteinfegers betrieben...
denn wenn der Speicher auf 60 Grad steht, sinkt die Temperatur nach 2 Stunden auf 45 Grad, wenn die Heizung aus ist und nicht ständig das Wasser erneut erhitzt wird.
Eben, denn DU lebst eben in der richtigen Welt und nicht im Dummdeppen-Universum.
Daß die WW-Speicher-Ladeleitungen nach EnEV zu dämmen sind, davon hatte er noch nie etwas gehört.
Ja, ne is klar und dass bei der Ampel rot oben ist gibts auch erst seit vorhin.
Der Vermieter wurde informiert, daß die Heizung abgenommen wurde.
Da keine Abnahme durch den BSM erfolgte ist diese Information gelogen!
Man sieht mal wieder klar:
- keine fachliche Ahnung wer was zu tun hat
- keine fachliche Kompetenz
- und der Rest wird auch noch gemurkst
Nicht machen was sie müssen, nicht können was sie machen, bescheinigen was nie stattgefunden haben kann, kassieren für eine reine Schein-Leistung, SO SIEHTS AUS!
 

Werner1980

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Ruhig Blut Schorni. Ist doch alles OK. Du hast Dich ja so in Rage gebracht, daß sogar einige Mißverständnisse daraus entstanden sind. Ich finde es aber großartig, wie sehr Du dich mit Deinem Berufsstand identifizierst. Ich meine das wirklich ernsthaft.

Der Bezirksschornsteinfegermeister hat zwar dumm gelabert und noch andere unqualifizierte Bemerkungen von sich gegeben, daß wir doch froh sein können, Warmwasser und Heizung haben zu können. Ich weiß leider nicht wie er groß geworden ist, aber im Jahr 2020, bei knapp 1.000,-- Euro Miete denke ich, müßte schon Warmwasser und Heizung drin sein und dieses ist kein Luxusgut. Aber er hat mich nicht so aufgeregt wie die Baugenossenschaft und die Heizungsfirma. Die sind wirklich Bagaluten.

Viel schlimmer ist die Situation, daß auf der einen Seite man von der Heizungsfirma durch den Vermieter abhängig ist und auf der anderen Seite wird man aber von denen belogen und betrogen.

120 Minuten aufgeschrieben für 19 Minuten Arbeit. Klar, ich kann froh sein, sie hätten ja auch noch die Mittagspause auf den Zettel schreiben können.

Mein Frau meint immer, ich soll mich nicht mit allen Leuten anlegen, aber wo ist die Grenze?? Wie ich bereits geschrieben hatte, hätte die Baugenossenschaft die Wartungskosten gemäß dem alten Mietvertrag rein rechtlich gar nicht umlegen dürfen. Das sind bei 25 Jahren schon 3.000,-- Euro. Wie dem auch sei, ich möchte nun diesen Thread schließen.

Wie ich bereits habe anklingen lassen, möchte bald ein neues Thema eröffnen, da wird Andreas mit seiner rechtlichen Expertise sicher gefragt sein.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Ja, hör DU ruhig schonmal auf, kein Problem. :thumbup:
Aber ICH bin noch NICHT fertig mit allem...:cool:
 

Werner1980

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Guten Abend, leider besteht Anlaß, daß der Thread doch noch nicht beendet werden kann. Am Samstag (gestern) kam Post, daß die Heizung erneut gewartet werden muß. Es folgte bisher keine Begründung. Die letzte Begründung des Vermieters (der Baugenossenschaft) war ja, die Wartungsintervalle können sie selbst bestimmen.

Die 1. Wartung wurde 8 Monate nach Inbetriebnahme der neuen Anlage durchgeführt und jetzt soll nach knapp 50 Tagen die nächste Wartung kommen. Erinnert mich irgendwie auch daran, wenn es um das Ablesen der Wasseruhr geht. Eine Uhr, 3 Minuten ablesen, kosten zwischen 60 Euro und 100 Euro. Die "angebliche" Wartung der Wasseruhren noch einmal 40 Euro (entspricht ca. dem Verkaufspreis einer neuen Wasseruhr). Ach ja, die Rauchmelder (20 Euro Neupreis) werden ja auch noch einmal für 65 Euro jährlich gewartet.

Ich werde berichten wie es mit der Wartung weitergeht.

Werner
 
Dr Schorni

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Jessas, is DAS en Krimmi. Da sind ja ringsum NUR Voll-Kranke unterwegs, ich fasses nich! :kopfnuss:
 
Andreas1956

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Eine objektive Notwendigkeit schon nach 50 Tagen erneut zu warten, besteht nicht. Wenn durch diesen Unsinn erneut Kosten für Dich entstehen sollen, würde ich an Deiner Stelle die Handwerker nicht in die Wohnung lassen und den Vermieter schriftlich auffordern mitzuteilen, warum nach so kurzer Zeit eine neuerliche Wartung notwendig sein soll und welche konkreten Gründe das hat.
 

KarlZei

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Wenn durch diesen Unsinn erneut Kosten für Dich entstehen sollen, würde ich an Deiner Stelle die Handwerker nicht in die Wohnung lassen [...]
So entstehen ihm, also dem Mieter, mit großer Wahrscheinlichkeit auch Kosten. Ausfallzeiten der Handwerker, ggf. Schadensersatz, wenn der Vermieter darüber hinaus belastet wird. Und wenn es ganz dumm läuft, bietet man dem Vermieter gleich auch noch einen Grund für eine fristlose Kündigung. Duldungspflicht...
 
Andreas1956

Andreas1956

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So entstehen ihm, also dem Mieter, mit großer Wahrscheinlichkeit auch Kosten. Ausfallzeiten der Handwerker, ggf. Schadensersatz, wenn der Vermieter darüber hinaus belastet wird. Und wenn es ganz dumm läuft, bietet man dem Vermieter gleich auch noch einen Grund für eine fristlose Kündigung. Duldungspflicht...
Es gibt keine Duldungspflicht für nicht notwendige Arbeiten. Aber es gibt den grundgesetzlich verbrieften Anspruch darauf, in seinen eigenen vier Wänden in Ruhe gelassen zu werden, diesen haben auch Mieter in Bezug auf ihre Wohnung. Wir sind uns ja wohl einig darüber, daß keine Therme - noch dazu noch kein Jahr alt - nach 50 Tagen bereits einer erneuten Wartung bedarf. Da muß der Vermieter schon sehr gut begründen, welche konkreten Arbeiten geplant sind und warum das bereits nach nur 50 Tagen seit der letzten Wartung.

Grund zu einer - noch dazu fristlosen - Kündigung bietet das nicht. Der Mieter verletzt damit keine Hauptpflicht und schon gar nicht in einer so schwerwiegenden Weise, daß dem VM die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zuzumuten wäre. Ggf. müßte der VM das Verhalten des Mieters zunächst mal abmahnen, direkt kündigen kannste knicken. Solange der VM jedoch schon nicht begründet, warum eine nagelneue Therme in derart kurzen Zeitabständen einer Wartung bedürfen soll, kommt er mit solchen Mätzchen wie einer Kündigung nicht durch, nicht mit einer ordentlichen und schon gar nicht mit einer außerordentlichen. Also male bitte hier nicht solche Horrorgemälde, die zur Realität keinen Bezug haben. ;-)
 
Dr Schorni

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Also DAS wäre ja noch schöner, dass man DUMMHEIT anderer auch noch ernährt. Kein vernünftiger Mensch würde heir dei wartung dulden, schon der Termin zuvor war ja das allerletzte! Ich würde der HV/Eigentümer nen freundlichen aber klaren Brief schreiben, in dem ich die auf ihren NOCHMALIGEN Fehler aufmerksam mache und klarstelle, dass der Termin NICHT stattfindet.
 

Hawk

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Die Rechnung der nicht notwendigen Wartung würde ich dem Vermieter zusenden.
 

KarlZei

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Also male bitte hier nicht solche Horrorgemälde, die zur Realität keinen Bezug haben. ;-)
Natürlich kann sich der Mieter gegen den Handwerkerbesuch wehren. Aber das muss er vor dem Handwerkerbesuch machen. Dein Vorschlag lautete aber letztlich, und nur darauf habe ich mich bezogen, die Handwerker trotz Ankündigung bei Erscheinen nicht in die Wohnung zu lassen: "...würde ich an Deiner Stelle die Handwerker nicht in die Wohnung lassen...". Wenn das anders gemeint war, sollte man es besser anders schreiben, damit es keine Missverständnisse beim Betroffenen gibt. Aber wenn man dem Vorschlag in der Form folgt, muss man mit Konsequenzen rechnen.

Grund zu einer - noch dazu fristlosen - Kündigung bietet das nicht. Der Mieter verletzt damit keine Hauptpflicht und schon gar nicht in einer so schwerwiegenden Weise, daß dem VM die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zuzumuten wäre. Ggf. müßte der VM das Verhalten des Mieters zunächst mal abmahnen, direkt kündigen kannste knicken.
Das sieht der BGH anders; siehe VIII ZR 281/13 (18). Und damit wären wir wieder bei Deinem "Horrorgemälde", dass sehr wohl Realität werden kann, wenn es, wie ich nicht ohne Grund geschrieben hatte, ganz dumm läuft.
 
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