Verkleidung der neusten Heizwertheizung von Junkers mit offenen Anschlüssen?

Diskutiere Verkleidung der neusten Heizwertheizung von Junkers mit offenen Anschlüssen? im Junkers-Bosch Forum im Bereich Heizungshersteller; Warum sollte sich ein Handwerker einem profitablen Auftrag versperren, noch dazu wo dieser Auftraggeber ein guter Kunde ist? Wenn es gewünscht und...
Andreas1956

Andreas1956

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Warum sollte sich ein Handwerker einem profitablen Auftrag versperren, noch dazu wo dieser Auftraggeber ein guter Kunde ist? Wenn es gewünscht und bezahlt wird, kommt er gern auch wöchentlich.
 
Dr Schorni

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Ja, gut, so Dumme soll es wohl echt geben. Manche verkaufen für Geld halt auch den Rest ihres Verstandes oder Charakters, VIEL kanns ja eh nicht sein. Meine Meinung über solche Luftverbraucher ist bekannt.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Möglicherweise beruht das Ganze auf einem Irrtum, daß der VM oder der Handwerker Wohnungen verwechseln und meinen, die hier gegenständliche Therme sei noch nicht gewartet worden. Das sollte sich ja einfach klären lassen.
 

Werner1980

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So, es gibt ein Update. Der Termin wurde abgesagt und auch telefonisch bestätigt. Einen richtigen Grund gab es nicht. Es wurde "umschrieben" nach dem Motto. Es gab ja in diesem Jahr schon eine Wartung. Wie oder wodurch dieser Termin zustande kam, wurde nicht gesagt.

Heute nun klingelte es an der Tür und die Firma wollte wie vereinbart die Wartung durchführen. Dafür lag angeblich ein Auftrag vor. Der wirklich freundliche Herr (keine Ironie) kam aber nicht rein und wollte sich erkundigen, wo der Fehler liegt. Ich schrieb an den Fachbetrieb und es gab schon ein Rückmeldung, daß nach deren Protokolle eine Wartung durchzuführen ist, es wird aber noch einmal geprüft. So, mehr gibt es nicht zu berichten.

Schön blöd, ich muß zwar immer die Stundenzettel unterschreiben aber einen richtigen Beweis, daß die bereits gewartet haben, habe ich nicht.
 
Dr Schorni

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Ein Drama ohne Lama äääh ohne Ende.
Ich würd denen mal nen "schönen intellekt-angepassten Kalender" schenken für ihre Terminplanung
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Werner1980

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So, eine rege Diskussion mit viel Angstpotential die verbreitet wird. Fristlose Kündigung der Wohnung, weil man den Heizungsmonteur nicht reingelassen hat, der eine Wartung durchführen will obwohl die letzte Wartung erst 50 Tage zurückliegt. Das sind bereits 2 Wartungen in 9 Monaten, obwohl Junkers sagt, daß eine Heizung erst nach 12 Monaten erwartet werden soll.

Dann sollte erst einmal die Frage geklärt werden, wie oft denn ein Wartung durchgeführt werden darf. Gibt es nicht so etwas wie die Unverletzlichkeit der Wohnung? Schließlich will der Heizungsmonteur in alle Räume und dann noch ohne Maske. Wer kommt für die Corona-Reinigung auf. Muß ich als Mensch, der zur Risikogruppe gehört mir das bieten lassen?

Zum Sachverhalt:

Der Heizungsfachbetrieb kündigte sich per Briefpost vom 18.11.2020, Zustellung 21.11.2020, zur Wartung am 25.11.2020 an. Der Vermieter, also die Verwaltung der Baugenossenschaft, hätte die Firma beauftragt die Wartung durchzuführen, so der Heizungsfachbetrieb.

Der Vermieter sagte, es gibt keinen Auftrag. Die Heizungsfirma bestätigte, daß sie nicht kommen werde. Das war am Montag. Heute waren sie da und wollten die Wartung durchführen, wurden aber nicht reingelassen. Von der Baugenossenschaft gab es keinen Widerruf vom Widerruf.

@KarlZei

Gegen welche Pflichten hat jetzt der Mieter verstoßen, die eine fristlose Kündigung des Dauermietverhältnissen rechtfertigen?
 

KarlZei

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Steht alles oben, bitte selbst nachlesen. Es gibt für mich keinen Grund, diese Diskussion wieder aufzuwärmen. Ab Beitrag 100.
 
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Dr Schorni

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Einfach saubere Arbeit
Schließlich will der Heizungsmonteur in alle Räume und dann noch ohne Maske
Wasss?? Komm, is nich wahr odder?? Sicher?? Ich glaub ich würd den dann mal föhnen bis die Haare waagrecht nach hinten zeigen. DER kommt SO NICHT rein! ggf Anzeige!
Diese ständigen Belästigungen und Irrtümer untereinander würde ich immer jedem unter die Nase reiben bzw als CC an die anderen Beteiligten mit Infragestellung der Fach- und sozialen oder menschlichen Grund-Kompetenz oder der Grundrechenarten sie so richtig vorführen.
 
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Werner1980

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Wenn KarlZei meint, mein Verhalten könnte eine fristlose Kündigung nach sich ziehen würde ich es nur fair finden hier keine Angst zu verbreiten, sondern seine Darstellung auf Basis des tatsächlichen Sachverhaltes zu konkretisieren. Solche Aussage können nämlich dazu führen, daß Menschen jeden in ihre Wohnung lassen, die ein Anliegen haben. Z.B. versucht es hier regelmäßig ein in rot gekleideter Mann, angeblich von Vodafone und will sich Zutritt verschaffen. Ich kann nicht prüfen, ob diese Person von Vodafone kommt und sein Ausweis echt ist. Da der Mensch aber nicht einmal über die Vertragsdaten Bescheid weiß, kommt er garantiert nicht von Vodafone.

Einer der höchsten Güter ist eben die Unverletzlichkeit der Wohnung und ich denke nicht, daß es als Grund ausreichend ist pauschal zu behaupten, "wir wollen die Heizung warten" oder "wir wollen die Raumtemperatur kontrollieren" oder " wir wollen prüfen, ob sie Wäsche in der Wohnung trocknen" oder "wir müssen die Stromleitungen messen" oder oder oder. Auch halte ich die 4 Tage Vorlaufzeit für eine Zumutung und über den Zutritt in Corona-Zeiten hatte KarlZei noch gar nichts gesagt. Ich bin nämlich überzeugt, daß der Vermieter im Grunde nur die Wohnung betreten darf, um einen Schaden abzuwenden. Selbst bei einer Wartung, die nach dem Hersteller frühstens in 12 Monten fällig wäre, gibt es keinen Grund die Wohnung früher betreten zu müssen.
 

KarlZei

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Da steht drin, dass man es dulden muss und dass es grundsätzlich angekündigt werden muss. Ausnahmen werden genannt.
Das sieht der BGH anders; siehe VIII ZR 281/13 (18).
Dort steht, dass auch fristlos gekündigt werden kann.
Auch halte ich die 4 Tage Vorlaufzeit für eine Zumutung
Es gibt viele Möglichkeiten, sich zu informieren; Google, Mietervereine...
Kurze Antwort: Es hängt von den Umständen ab und so kurze Vorwarnzeiten sind nicht unüblich.

und über den Zutritt in Corona-Zeiten hatte @KarlZei noch gar nichts gesagt.
Warum sollte ich? Kann ich auch überhaupt nicht, weil ich nicht weiß, wo Du wohnst. Es gibt sicherlich für Dein Bundesland und ggf. zusätzlich für Landkreis / Stadt Vorschriften dazu. Die findet man auf den entsprechenden Seiten.
 
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Andreas1956

Andreas1956

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Brechen wir die Debatte doch mal auf das Entscheidende herunter: Nach dem aktuellen Sachstand hat nicht der Vermieter den Zutritt zur Wohnung verlangt, was Dritte verlangen, interessiert überhaupt niemanden. Vielmehr hat der Vermieter sogar erklärt, keinen entsprechenden Auftrag an die besagte Firma erteilt zu haben. Warum bitteschön sollte es dann Konsequenzen für den Mieter haben, den Handwerker nicht in die Wohnung zu lassen? Der Handwerker hat mit dem Mieter direkt überhaupt nichts herumzuwursteln, eine etwaige Aufforderung die Arbeiten zu ermöglichen müßte vom Vermieter kommen. Kam sie aber nicht und damit ist das Thema erledigt. Für die Kommunikationsprobleme zwischen Vermieter und Heizungsbauer ist nicht der Mieter verantwortlich und der Mieter müßte allenfalls dann etwas zulassen, wenn die Aufforderung vom Vermieter direkt kommt und auch begründet ist. Also keine Sorge, hier passiert überhaupt nichts. Nicht verrückt machen lassen. :)
 

Werner1980

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Zumindest danke ich Andreas. Seinen Argumenten kann ich zu 100% folgen. Ich finde es trotzdem schade, daß KarlZei immer nur auf §555a BGB verweist, aber nicht einmal konkret wird, ob eine zusätzlich Wartung notwendig ist. Noch einmal die Eckdaten.

  • Neubau und Inbetriebnahme Feb. 2020.
  • Erste Wartung 08.10.2020.
  • Ankündigung 2. Wartung zum 25.11.2020.
  • Info: Junkers schreibt zur Systemgarantieerhaltung vor: dass die Gesamtanlage jährlich einer sachgerecht durchgeführten Wartung unterzogen wird. Zwischen den einzelnen Wartungen dürfen in jedem Fall nicht mehr als 16 Monate liegen.
Die Heizung scheint keinerlei Fehlfunktion zu haben. Auch ist mir nicht bekannt, daß ein Schaden von der Heizung ausgehen könnte.

Es kommt mir vor als wenn KarlZei sagen will, was notwendig ist, entscheidet aufgrund von §555a BGB immer der Vermieter.

Das kann natürlich sein, denn der Chefingenieur der Verwaltung hatte sich einmal geäußert, daß die Serviceintervalle von der Verwaltung bestimmt werden. Ob das seine Entscheidung ist oder die des Vorstandes und der Aufsichtsrat das gebilligt hat, weiß ich nicht. Die Probleme mit der Heizung sind ja bekannt und wir hatten auch einen Beschwerdebrief an den Aufsichtsrat geschrieben, der ja bis heute nicht geantwortet hatte.

Was ist eine rechtzeitige Bekanntgabe? Am 08.10.2020 hatte niemand einen Termin genannt und die Handwerker standen einfach vor der Tür (§ 555a Abs. 2 BGB). Am Samstag kam ein Brief und die Wartung sollte in 4 Tagen durchgeführt werden. Ist das alles zumutbar? Ich finde das ungeheuerlich und ich fühle mich von der Verwaltung und dem Fachbetrieb regelrecht belästigt.

Die Firmen werden übrigens immer selbst vorstellig und sagen, „wir sind durch die Baugenossenschaft beauftragt“, ob das wirklich so ist, können wir als Mieter nicht überprüfen. Ich denke, die bekommen jede Rechnung bezahlt wo ein Autogramm eines Mieters zu lesen ist.

Ich werde berichten, ob morgen Antwort von der Baugenossenschaft vorliegt.
 

Werner1980

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Nachtrag Corona: Aussage von Haus und Grund ,die bekanntlich eine Eigentumsschutzgemeinschaft ist:

Darf der Mieter Handwerkern den Zutritt zur Wohnung verweigern?

Ja. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen auf den engsten Familienkreis, darf Handwerkern der Zutritt zur Wohnung für nicht notwendige oder verschiebbare Leistungen verweigert werden. In Not- oder Schadensfällen muss dem Handwerker zur Abwendung von gesundheitlichen oder von Gebäudeschäden der Zutritt gewährt werden. Diesbezüglich besteht ein Duldungsanspruch gegenüber dem Mieter. Gleiches gilt für sicherheitsrelevante Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.

Ich weiß allerdings nicht, ob es regionale Unterschiede gibt, wie KarlZei andeutet. Ich habe nichts darüber im Netz gefunden. Wo gibt es denn diese Informationen?
 
Andreas1956

Andreas1956

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Es kommt mir vor als wenn KarlZei sagen will, was notwendig ist, entscheidet aufgrund von §555a BGB immer der Vermieter.
So hätten es manche Vermieter wohl gern. Dann könnten sie auch rein willkürlich Wartungs- oder Überprüfungsarbeiten ansetzen und nach der Logik bestimmter Meinungsvertreter wäre das dann vom Mieter immer zu dulden. So ist es aber nicht.

Die Firmen werden übrigens immer selbst vorstellig und sagen, „wir sind durch die Baugenossenschaft beauftragt“, ob das wirklich so ist, können wir als Mieter nicht überprüfen.
Das genügt schon aus formalen Gründen NICHT, um ein Verlangen des Vermieters gegenüber seinem Vertragspartner, dem Mieter darzustellen. Darauf braucht sich ein Mieter grundsätzlich nicht einzulassen. Denn der etwaige Anspruch auf Gewährung des Zutritts kann nur vom Vertragspartner Vermieter geltend gemacht werden, nicht von Dritten. Korrekt liefe es so: VM schreibt den Mieter an, daß er die Firma Kolossal GmbH beauftragt habe, folgende Arbeiten in der Wohnung des Mieters auszuführen: X, Y und Z. Die Firma werde sich in den nächsten Tagen zwecks Terminabstimmung bei dem Mieter melden.
 

KarlZei

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Dann könnten sie auch rein willkürlich Wartungs- oder Überprüfungsarbeiten ansetzen und nach der Logik bestimmter Meinungsvertreter wäre das dann vom Mieter immer zu dulden
Du scheinst die Logik zumindest eines dieser Meinungsvertreter nicht verstanden zu haben:
Ankündigung -> Widerspruch = richtig, kein Problem
Ankündigung -> kein Widerspruch -> Handwerker nicht reinlassen = falsch, potenziell großes Problem

Edit: Zitat beseitigt.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Du scheinst die Logik zumindest eines dieser Meinungsvertreter nicht verstanden zu haben:
Und Du die meine nicht. Denn hier hat schon der VM in seiner Eigenschaft als Vertragspartei und MÖGLICHERWEISE Berechtigter keine Aufforderung an den Mieter gerichtet. Sofern es bereits an dieser empfangsbedürftigen Willenserklärung des VM fehlt, ergeben sich keinerlei Duldungspflichten seitens des Mieters. Eine Klage des VM wäre als unbegründet abzuweisen und schafft es voraussichtlich nicht einmal bis zur mündlichen Verhandlung.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Du hast übersehen, daß das keine Post vom VM war, sondern vom Handwerker. Was der schreibt, interessiert den Friseur.
 

KarlZei

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Du hast übersehen, daß das keine Post vom VM war, sondern vom Handwerker.
Da reimst Du Dir etwas zusammen. Es wird nirgends im Thema erwähnt, von wem die Post war.
Einem Hinweis darauf am nächsten kommt das nachfolgende Zitat, aus dem man auch ableiten könnte, dass die Post von der Verwaltung kann. Dürfte im Übrigen die wahrscheinlichste Option ist, weil Verwaltung sicherlich die gesetzlichen Vorgaben kennt und schon aus Eigeninteresse beachtet.
Was ist eine rechtzeitige Bekanntgabe? Am 08.10.2020 hatte niemand einen Termin genannt und die Handwerker standen einfach vor der Tür (§ 555a Abs. 2 BGB). Am Samstag kam ein Brief und die Wartung sollte in 4 Tagen durchgeführt werden. Ist das alles zumutbar? Ich finde das ungeheuerlich und ich fühle mich von der Verwaltung und dem Fachbetrieb regelrecht belästigt.
 
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